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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Darum ist die EM-Rente meist höher als die Altersrente

Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente? Möglicherweise sogar unbefristet? Dann kommt irgendwann der Moment, an dem Ihre EM-Rente ganz regulär ausläuft. Jetzt geht es mit der Altersrente weiter.

Darum ist die EM-Rente meist höher als die Altersrente

Denn eine Erwerbsminderungsrente bekommen Sie allerhöchstens bis zum Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre ganz normale Regelaltersrente beziehen dürften. Umganssprachlich hört man auch oft den Begriff "gesetzliches Renteneintrittsalter".

Wann genau dieser Zeitpunkt bei Ihnen eintritt, hängt unmittelbar von Ihrem Geburtsjahr ab.

Normalerweise wandelt die Deutsche Rentenversicherung Ihre EM-Rente nun automatisch in die Regelaltersrente um. Falls Sie sichergehen möchten, machen Sie am besten einige Monate vor der Regelaltersgrenze einen Termin zur Kontenkärung. Dort erfahren Sie zum Beispiel alle wichtigen Informationen bezüglich Ihrer erreichten Wartezeiten. Außerdem kann man Ihnen im Rahmen dieses Termins auch eine Einschätzung hinsichtlich der Grundrente geben. Einen Zuschuss über diese neue Rentenform erhalten Sie nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

EM-Rente nur bis Regelaltersgrenze

Viele Mitglieder des Sozialverbands treibt aber eine ganze andere Frage um. In unseren Beratungsstellen müssen wir häufig beantworten, wie es nun mit der Höhe der folgenden Altersrente ausschaut. Unmittelbar nach der EM-Rente.

Und da lautet die wichtigste Botschaft: Wenn Sie ohne zeitliche Lücke von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln, greift ein Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann also nicht niedriger sein als das, was Sie vorher als EM-Rentner bekommen haben.

"Ihre Altersrente ist NICHT niedriger als die zuvor bezogene EM-Rente! Grund dafür ist ein Bestandsschutz."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Die Gründe hierfür finden wir in der Art und Weise, wie eine EM-Rente berechnet wird. Sobald der Rententräger die Rente bewilligt, wird Ihr Rentenkonto buchstäblich eingefroren. Also alle Entgeltpunkte, die Sie bis hierher gesammelt haben. Die meisten davon wahrscheinlich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit, einige aber vielleicht auch wegen Kindererziehung, dem Bezug von Arbeitslosengeld oder der Pflege von Angehörigen. Mehr Infos zur Rentenformel und den darin enthaltenen Faktoren lesen Sie hier.

Auf diese eingefroreren Rentenpunkte packt die DRV nun noch die Zurechnungszeit. Ohne diesen Zuschlag würde Ihre EM-Rente lediglich auf Basis der bisher erreichten Entgeltpunkte errechnet werden. Wer aber schon mit 40 oder 50 so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, hat davon noch nicht wirklich viele auf dem Rentenkonto.

Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente

Deswegen die Zurechnungszeit. Durch diesen Kniff wird Ihre Rente so weitergedacht, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze hätten arbeiten können. Leider ohne Lohnsteigerungen oder mögliche Karrieresprünge. Die Rentenversicherung rechnet so, als ob Sie bis ins Rentenalter so viel verdienen würden wie in den Jahren davor. Auf diese Weise steigen Ihre Rentenansprüche - aber natürlich nicht so, als wenn Sie ohne Ihre Erkrankung hätten weiterarbeiten können. Aber immerhin.

Aber wie kommen wir nun von der Erwerbsminderungs- zur Altersrente?

Wenn nun der Wechsel ansteht, schaut die DRV abermals in Ihr Rentenkonto. Wichtig sind hier wieder die Entgeltpunkte. Wir erinnern uns: Diese wurden bei Feststellung der Erwerbsminderungsrente eingefroren. Seitdem sie nun Ihre EM-Rente beziehen, kann hier nicht viel dazu gekommen sein. Es sei denn, Sie haben nebenbei einen Minijob ausgeübt oder jemanden zu Hause gepflegt. Aber selbst das wird Ihre eingefrorenen Rentenpunkte nicht in neue Höhen katapultieren.

Vor diesem Hintergrund ist klar: Ihre Altersrente müsste nun deutlich niedriger sein als die zuletzt bezogene Rente wegen Erwerbsminderung. Denn diese war ja durch die Zurechnungszeiten erheblich "getunt" worden. Genau deshalb - um Bezieher einer Erwerbsminderungsrente nicht noch zusätzlich im Alter zu bestrafen - greift an dieser Stelle der bereits angesprochene Bestandsschutz. Damit Sie beim Wechsel in die Altersrente nicht weniger haben als mit EM-Rente.

Kann die Altersrente auch höher ausfallen?

Jetzt kennen Sie den wichtigen Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente. Aber kann diese auch höher als die EM-Rente sein? Sehr, sehr unwahrscheinlich. Zur Erinnerung: Mit Start der EM-Rente wird Ihr Bestand an Entgeltpunkten eingefroren. Basis Ihrer Altersrente sind aber jene Entgeltpunkte. Wie soll daraus nun eine höhere Rente werden als das, was Sie über die Erwerbsminderungsrente erhalten haben? Inklusive der Zurechnungszeit?

Nur in ganz bestimmten Fällen ist das theoretisch möglich. Zum Beispiel dann, wenn Sie erst kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze sehr krank werden und deshalb eine EM-Rente beantragen müssen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits ein stattliches Rentenkonto - dementsprechend klein sind die Zurechnungszeiten, die oben drauf kommen.

Und wenn Sie neben der EM-Rente noch auf andere Weise Entgeltpunkte sammeln - zum Beispiel über den Minijob oder die Pflege eines nahen Verwandten - kann der Fall eintreten, dass Ihre Entgeltpunkte so stark wachsen, dass Sie damit über die EM-Rente kommen. Aber wie gesagt - ausgesprochen unwahrscheinlich.

Fazit

Deswegen lautet die wichtigste Botschaft: Ihre Altersrente ist niemals niedriger als die EM-Rente. Zumindest dann nicht, wenn der Wechsel nahtlos erfolgt. Sie beziehen eine befristete EM-Rente und erhalten Ihre Altersrente erst einige Jahre später? Dann sieht die Lage schon wieder anders aus. Einen Bestandsschutz gibt es in diesem Fall nicht.

Auf jeden Fall ist zu empfehlen, dass Sie die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Sollte es darüber hinaus Probleme in dieser Sache geben, wenden Sie sich gern an uns. Wir helfen in sozialen Fragen.