Erwerbsminderungsrente befristet – wann sollte man sich spätestens um die Verlängerung kümmern?
Das Thema Erwerbsminderungsrente spielt in der Sozialberatung des SoVD eine herausgehobene Rolle. Die meisten EM-Renten sind zunächst befristet, maximal auf drei Jahre. Das bedeutet allerdings, dass Ihre Rente auch kürzer bewilligt werden kann. Falls Sie noch ganz am Anfang stehen und sich gerade mit den wichtigsten Fragen zum Antrag beschäftigen, empfehlen wir Ihnen zunächst diesen Beitrag:
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Kann ich auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten?
Na klar, dieser Fall ist gar nicht so selten. Zwar werden die meisten EM-Renten zunächst befristet bewilligt. Doch wenn der Gutachter der Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Grund für Ihre Erwerbsminderung kuriert werden kann – dann gewährt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sofort eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.
Eine andere Möglichkeit sieht wie folgt aus: Sie erhalten zunächst eine befristete EM-Rente für drei Jahre. Nach dem Ablauf dieser Zeit gewährt der Rententräger weitere drei Jahre und anschließend zum dritten Mal. Insgesamt kommen Sie also auf neun Jahre, in denen Ihre Erwerbsminderungsrente befristet war. Wenn Sie nun immer noch nicht arbeiten können und es zu einer dritten Verlängerung käme, müsste Ihre EM-Rente nun auf Dauer ausgezahlt werden.
Wann muss ich mich um die Verlängerung meiner EM-Rente kümmern?
Normalerweise erhalten Sie ungefähr fünf Monate vor dem Auslaufen Ihrer Erwerbsminderungsrente Post. In dem Brief erklärt die Rentenversicherung, dass Ihre EM-Rente bald ausläuft und liefert Ihnen auch gleich das passende Formular für die Weiterbewilligung.
Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die Unterlagen kurzfristig einreichen. Lassen Sie Ihren Antrag nicht zu lange liegen, denn der Rententräger braucht häufig eine ganze Weile, um Ihre Dokumente zu prüfen.
Wenn Sie eine befristete EM-Rente erhalten, sollten Sie also spätestens fünf Monate vor dem Ende der Zahlung Ihren Antrag zur Weiterbewilligung auf den Weg bringen.
Muss ich noch zusätzliche Unterlagen für die Weitergewährung einreichen?
Das ist sogar sehr sinnvoll. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung sind darauf angewiesen, aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte in der Hand zu haben. Nur so kann eingeschätzt werden, wie sich Ihr Gesundheitszustand in der Zwischenzeit entwickelt hat. Mit möglichst konkreten und neuen Befundberichten stehen die Chancen gut für eine kurze Bearbeitungszeit. So haben alle etwas davon – die Rentenversicherung und natürlich Sie persönlich.
Es kann vorkommen, dass die DRV eine weitere persönliche Begutachtung anordnet. Das verzögert die Bearbeitungszeit, wenn der Termin beim Gutachter erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.