Muss ich meinen Job kündigen, wenn das Krankengeld ausläuft?
Es ist ein Albtraum. Nach sechs Wochen Krankheit gibt es kein Gehalt mehr. Gut, Sie stehen jetzt nicht mittellos da. Denn die Krankenkasse überweist Ihnen Krankengeld. Aber das ist niedriger als Ihr bisheriges Nettogehalt. Und wie ist die Lage, wenn Sie nach anderthalb Jahren immer noch krank sind?
Das ist eine wichtige Frage, denn Krankengeld erhalten Sie höchstens eineinhalb Jahre lang. Um genau zu sein, sind es 72 Wochen, wenn Sie aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ins Krankengeld rutschen. Klingt erst einmal viel, doch auch diese Zeitspanne ist oftmals schneller vorbei, als uns lieb ist.
Wenn alles normal läuft, sind Sie aber faktisch immer noch im Angestelltenverhältnis unterwegs. Auch wenn Sie langzeitkrank sind. Ihr Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit.
Doch wie verhält es sich, wenn in einigen Wochen die Aussteuerung droht?

Aussteuerung = Ende des Krankengeldes
Der Begriff "Aussteuerung" bedeutet nichts anderes, als dass Ihr Anspruch auf Krankengeld endet. Ab diesem Zeitpunkt muss auch die Krankenkasse kein Geld mehr an Sie zahlen. Der Arbeitgeber ist aber auch raus - von wem gibt es jetzt also Kohle?
Die Antwort wird Sie vielleicht überraschen: Denn nun bekommen Sie Arbeitslosengeld. Ja, Arbeitslosengeld. Obwohl Sie eigentlich nicht arbeitslos sind. Denn wir wissen ja: Der Arbeitsvertrag ruht. Und daran ändert sich jetzt auch nichts. Um an Ihr Arbeitslosengeld zu kommen, müssen Sie NICHT kündigen.
Das ist wichtig zu verstehen: Sobald das Krankengeld ausläuft, bekommen Sie erst einmal Arbeitslosengeld. Vielleicht sind Sie so krank, dass Sie in der Zwischenzeit eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt haben. Oder Sie haben nur noch wenige Monate bis zum Eintritt in die Altersrente. Aber: Der Bezug von Arbeitslosengeld in dieser Situation ist nicht davon abhängig, dass Sie Ihren Job kündigen.

"Wenn das Krankengeld ausläuft, müssen Sie NICHT den Job kündigen. Sie bekommen Ihr Arbeitslosengeld auch so."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Es kann Szenarien geben, in denen eine Kündigung doch irgendwann sinnvoll wird. Zum Beispiel dann, wenn Sie sich noch Urlaubsgeld auszahlen lassen wollen. Aber selbst dann sollten Sie sich vor einer solchen Entscheidung immer persönlich beraten lassen. Denn jede Situation ist anders. Und manchmal kann ein solcher Akt auch kontraproduktiv sein. Also, wenn die Aussteuerung bevorsteht: Unbedingt individuell beraten lassen. Damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Und nicht auf den Behörden-Kram, dafür gibt es Profis.
Fazit
Es ist also nicht notwendig, Ihren Arbeitsvertrag aufzulösen, wenn demnächst das Krankengeld ausläuft. Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld können Sie auch dann ausreizen, wenn der Arbeitsvertrag ruht. Ob eine Kündigung angebracht ist, hängt von anderen Faktoren ab. Etwa der Frage, ob es demnächst in der Erwerbsminderungsrente weitergeht. Oder ob Sie es noch einmal mit einer Wiedereingliederung versuchen wollen.
Daher noch einmal unser gut gemeinter Rat: Bei Fragen rund um dieses Thema IMMER persönlich beraten lassen.
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