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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Langzeitkrank – was ist jetzt mit dem Arbeitsverhältnis?

Nur eine kleine Operation am Knie, alles halb so wild. So dachte Mario P. in den ersten Tagen, als er nach dem Krankenhausaufenthalt arbeitsunfähig zu Hause saß. Der 39-Jährige hatte zuvor bereits schon länger Probleme mit dem Knie gehabt und die OP regelrecht herbeigesehnt. In seinen alten Job als Lagerhelfer sollte er schon binnen weniger Wochen zurückkommen, so die ärztliche Prognose.

Leider entpuppte sich die Operation als Einstieg in eine lange Leidenszeit. Es kam zu Entzündungen, an den Wiedereinstieg in den Job war nicht zu denken. Sechs Wochen vergingen, der Arbeitgeber stellte die Gehaltszahlung ein. Nun bekam Mario sein Geld von der Krankenkasse, in Form des Krankengeldes. Der Mann aus Uetersen stellte sich die wichtige Frage: Welche Auswirkungen hat das auf meinen Arbeitsvertrag?

Lange krank – wie geht es mit dem Arbeitsvertrag weiter?

Wer in Deutschland aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, lässt sich krankschreiben. In den ersten sechs Wochen bekommen Sie ganz normal weiter Ihr Netto-Gehalt überwiesen. Keine Auswirkungen auf den Job. Doch danach wird Ihr Chef Sie nicht mehr bezahlen. Sobald Sie stattdessen Krankengeld beziehen, lohnt sich ein Blick auf das Beschäftigungsverhältnis.

1. Stufe: Krankengeld

Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Sie soll den krankheitsbedingten Ausfall Ihres Einkommens kompensieren – allerdings nicht in voller Höhe. Das Gesetz sieht vor, dass Krankengeld 70 Prozent Ihres Brutto-Einkommens ersetzt. Gleichzeitig aber niemals mehr als 90 Prozent vom Netto. Demzufolge verlieren Sie mindestens ein Zehntel Ihres gewohnten Gehalts.

Wenn es sich um eine ernsthafte Erkrankung handelt, wird in vielen Fällen über mehrere Monate Krankengeld gezahlt. Aber Vorsicht: Von unseren Mitgliedern hören wir immer wieder dramatische Erzählungen, wie Krankenkassen mit fragwürdigen Methoden versuchen, sich um die Zahlung zu drücken. Sehr häufig ist auch der Fall, bei dem ein freundlicher Mitarbeiter der Krankenversicherung bei Ihnen zu Hause anruft und Ihnen vordergründig hilfreiche Tipps für die kommenden Wochen serviert. Seien Sie bei solchen Anrufen von der Krankenkasse auf der Hut und lesen Sie diesen Artikel.

Und Ihr Job? Geld gibt es ja nicht mehr, der Arbeitgeber zahlt auch keine Sozialversicherungsbeiträge. Dennoch bleibt Ihr Arbeitsvertrag erhalten. Er ruht in dieser Zeit. Sobald Sie wieder einsatzbereit sind, kehren Sie an den Arbeitsplatz zurück, und alles ist wie vorher.

2. Stufe: Arbeitslosengeld

Spätestens nach 78 Wochen ist der Anspruch auf Krankengeld erschöpft. Es folgt die sogenannte „Aussteuerung“. Beim ersten Gedanken an die Zukunft würden vermutlich die wenigsten Menschen darauf kommen, dass es nun auf dem schnellsten Weg zur Bundesagentur für Arbeit gehen sollte. Ist aber so. Nach dem Ende des Krankengeldes, falls die Gesundheit noch nicht wieder hergestellt ist, kommt das Arbeitsamt ins Spiel.

Hier müssen Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Tatsächlich, anders kommen Sie nicht an Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn es virtuell noch einen Arbeitsvertrag gibt. Das heißt – auch nach der Aussteuerung bleibt Ihr Arbeitsvertrag bestehen. Zumindest in der Theorie. Jobangeboten des Arbeitsvermittlers dürfen Sie sich trotzdem nicht generell verweigern.

3. Stufe: Erwerbsminderungsrente

Falls Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben und das Krankengeld in der Zwischenzeit ausläuft, können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der „Nahtlosigkeitsregelung“ geltend machen. Doch was passiert mit Ihrem Arbeitsvertrag, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung tatsächlich gewährt wird?

Sozialrechtlich würde Ihr Arbeitsvertrag in diesem Moment keine Gültigkeit mehr haben – wir landen dann im Arbeitsrecht. Leider darf Sie der Sozialverband arbeitsrechtlich weder beraten noch vor Gericht vertreten. Das Wichtigste aber in Kürze: Es gibt diverse Arbeitgeber, bei denen es tarifrechtlich geregelt ist, wie Arbeitsverhältnisse im Falle einer Erwerbsminderung betrachtet werden. Im Öffentlichen Dienst ist es zum Beispiel so:

Ist Ihre Erwerbsminderungsrente befristet, läuft Ihr Arbeitsvertrag weiter. Er ruht in dieser Zeit gewissermaßen. Bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente müssen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem Arbeitgeber melden, da das Dienstverhältnis in diesem Fall nicht mehr gilt. Auch in der freien Wirtschaft laufen Arbeitsverträge im Regelfall weiter, sofern Ihre EM-Rente nur befristet gilt. Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch etwas anderes steht, gilt der Vertrag. Gibt der Tarifvertrag also vor, dass schon bei der befristeten Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis ausläuft, dann endet Ihr Arbeitsvertrag ab der Anerkennung Ihrer Rente.

Mario aus Uetersen hatte Glück. Bevor der Anspruch auf Krankengeld ausgereizt war, beruhigte sich sein Knie. Er arbeitet seitdem wieder im Lager.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.

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