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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Krankengeld zweimal: Ist das möglich?

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, springt die Krankenkasse ein. Anstelle Ihres üblichen Gehalts bekommen Sie nun das Krankengeld. Allerdings maximal für 72 Wochen.

Kann man zweimal hintereinander Krankengeld beziehen?

Und danach? Gleich wieder Krankengeld? Wenn Sie weiter mit der gleichen Diagnose flach liegen, ist das leider keine Option. Und das liegt an der sogenannten Blockfrist.

Die dreijährige Blockfrist

Immer wenn Sie mit einer neuen Erkrankung zum Arzt gehen, wird diese offiziell in Ihren Akten verfasst. Bei der Krankenversicherung beginnt genau in diesem Augenblick der Timer für eine sogenannte Blockfrist. Diese läuft genau drei Jahre. Davon bekommen Sie im Regelfall überhaupt nichts mit, auch Ihr Arzt nicht. Aber die Krankenkasse weiß die ganze Zeit über Bescheid, seit wann die jeweilige Blockfrist tickt.

Warum das für Sie wichtig ist? Weil im Rahmen einer solchen dreijährigen Blockfrist maximal 78 Wochen Krankengeld gezahlt werden dürfen. Nicht einen Tag länger.

Dazu ein einfaches Beispiel:

Dieter aus Kiel erkrankt schwer und geht zum Arzt. Ab sofort läuft die dreijährige Blockfrist für diese Krankheit. Sechs Wochen lang erhält Dieter Lohnfortzahlung, dann muss die Krankenkasse das Krankengeld überweisen. Aber nicht mehr 78 Wochen lang, denn die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden hier angerechnet.

Was passiert nun nach 78 Wochen Krankheit? Nach sechs Wochen Gehaltszahlung und 72 Wochen Krankengeld?

Eines ist sicher: Krankengeld bekommt Dieter nicht mehr. Denn wir befinden uns immer noch im Rahmen der dreijährigen Blockfrist. Bis diese abgelaufen ist, ist die Krankenkasse aus der Gleichung raus. Und Dieter muss sich um eine andere Einkommensquelle bemühen.

Im Normalfall gehen Sie in dieser Situation zur Arbeitsagentur. Und zwar nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sondern zwei Monate vor der Aussteuerung - also dem Ende des Krankengeldes. Mehr über diese schwierige Phase erfahren Sie in diesem Beitrag.

78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren

Aber Geld von der Krankenkasse gibt es jetzt erst einmal nicht mehr. Mindestens so lange, bis die drei Jahre dieser Blockfrist abgelaufen sind. Und wenn Sie das Krankengeld am Stück erhalten haben, bleiben nach anderthalb Jahren immer noch eineinhalb Jahre übrig. Erst dann sind die drei Jahre um. In dieser Zeit bekommen Sie kein Krankengeld.

Es sei denn...

Ja, es sei denn, Sie leiden plötzlich an einer anderen Krankheit. Einer, die überhaupt nichts mit der ursprünglichen Erkrankung gemein hat. Falls Sie dann noch erstmals zum Arzt gehen, wenn Sie gerade nicht krankgeschrieben sind - warum auch immer - dann kann aus dieser sehr theoretischen Situation ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Es ist also möglich, aber sehr unwahrscheinlich.

Krankengeld erneut nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist

Wenn sich Ihr Leben immer noch um die gleiche Erkrankung dreht, bekommen Sie erst wieder Krankengeld, wenn die drei Jahre um sind. Jetzt entsteht ein völlig neuer Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Allerdings nur, wenn zusätzlich

  • eine mindestens sechsmonatige Phase hinter Ihnen liegt, in der Sie nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren
  • und Sie in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate versicherungspflichtig gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Sie haben sich nicht verlesen: Für einen weiteren Anspruch auf Krankengeld müssen Sie nicht nur die dreijährige Blockfrist hinter sich lassen, sondern auch noch das Kunststück vollbringen, nicht aufgrund dieser Erkrankung zum Arzt zu gehen. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ausrechnen, wie wahrscheinlich solch ein Szenario im echten Leben ist.

Fazit

Innerhalb von drei Jahren erhalten Sie also maximal 78 Wochen Krankengeld. Einzige Ausnahme ist hier das Hinzutreten einer völlig neuen Krankheit - und auch nur dann, wenn beide Erkrankungen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Außerdem dürfen Sie nicht krankgeschrieben sein, wenn die neue "Malaise" erstmals aktenkundig wird. In allen anderen Fällen gibt es frühestens nach Ablauf der Blockfrist neues Krankengeld. Im echten Leben sind Sie in solch einem Szenario allerdings meist schon in der Erwerbsminderungsrente oder zumindest im Bezug von Arbeitslosengeld.