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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Etliche Änderungen in den Sozialgesetzen

Wenn es im Sozialrecht zu Neuerungen kommt, bedeutet das fast immer auch Änderungen für die Ansprüche und damit den konkreten Alltag vieler Betroffener. Darum informiert der SoVD seine Mitglieder, worin die Gesetze bestehen und wie er sie einschätzt. Unter anderem fassen dies regelmäßige „Sozial-Infos“ kurz und übersichtlich zusammen.

Älterer Mann mit E-Mobil beim Einkauf.
Auf welche Leistungen sie Anspruch haben, beeinflusst das Leben vieler Menschen. Gesetzgebung begleitet der SoVD schon im Vorfeld. Foto: Ingo Bartussek / Adobe Stock

In diesem Jahr veröffentlichte der SoVD schon mehrere Sozial-Infos. Nach dem ersten zum Masernschutzgesetz (siehe
Märzausgabe der Zeitung, Seite 4) widmete sich das zweite einem Thema im Bereich Behinderung:

Bundesteilhabegesetz

Sozial-Info 2 / 2020 erklärt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Sie betrifft
besonders die Eingliederungshilfe. Viel ändert sich vor allem für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen wohnen, bei Leistungen zur sozialen Teilhabe und beim Anrechnen von Einkommen und Vermögen. Der SoVD krisiert jedoch, dass das Recht jetzt kompliziert ist und nicht nur Vorteile bringt.

Opferentschädigung

Ganz neu ist das Soziale Entschädigungsrecht, welches Nummer 3 / 2020 vorstellt. Das Gesetz bündelt Leistungen für
Sach- und Personenschäden in einem neuen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB XIV. Es sieht Verbesserungen für Gewalt- und Terroropfer, aber auch für Impfgeschädigte vor. Kriegsopfer haben Bestandsschutz. Manches gilt schon 2020, das meiste erst 2024. Künftig erhalten mehr Betroffene Schutz und Hilfe, darunter auch Opfer sexualisierter und psychischer Gewalt. Der SoVD begrüßt dies.

Entlastung Angehöriger

Aus Sozialhilfe und Pflege informiert das vierte Papier: Seit dem 1. Januar gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Es hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Letztere darf das Sozialamt nun erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro heranziehen, um sie an Kosten zu beteiligen. Auch Menschen mit Behinderungen profitieren von dem aus SoVD-Sicht guten Gesetz.