Ende Krankengeld: Muss ich sofort auf die Krankmeldung verzichten?
Wenn das Krankengeld ausläuft, geht es für die meisten Menschen bei der Arbeitsagentur weiter. Hier kann dann zunächst Arbeitslosengeld bezogen werden. Nach dem Antrag prüft das Arbeitsamt allerdings zunächst, ob die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" zur Anwendung kommt.
Nahtlosigkeitsregelung - was das bedeutet und was das mit dem Thema Krankschreibung zu tun hat, klären wir gleich.
Zunächst aber noch einmal zum generellen Prozedere: Ungefähr zwei Monate vor der Aussteuerung - so nennt man das Ende des Krankengeldes - werden Sie einen Brief von Ihrer Krankenkasse erhalten. Falls nicht, rufen Sie dort bitte an und fragen ausdrücklich nach diesem Schreiben. Denn das brauchen Sie demnächst für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld.
Auch wenn es für viele erst einmal widersinnig erscheint: Sie haben in dieser Situation Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ohne Wenn und Aber. Ja, es stimmt: Es besteht noch ein Arbeitsvertrag. Trotzdem können Sie nun Arbeitslosengeld beziehen.
Prüfung der Nahtlosigkeit
Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Arbeitsagentur. Und zwar rund zwei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes. So bleibt der Arbeitsagentur genug Zeit, um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Denn neben der üblichen Prüfung des Anspruchs wird jetzt auch der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur eingeschaltet.

Warum? Weil der Ärztliche Dienst ermitteln wird, wie schwer es wirklich um Ihre Krankheit bestellt ist.
Kein Witz. Die Arbeitsagentur wird eine Prognose aufstellen. Und zwar, ohne Sie persönlich untersucht zu haben. Zumindest in den allermeisten Fällen, denn fast immer geschieht das nach Aktenlage. Der Ärztliche Dienst wird sich also bei Ihrem Haus- oder Facharzt nach Ihrem gesundheitlichen Zustand erkundigen.
Die alles entscheidende Frage lautet dann: Können Sie gar nicht arbeiten - also unter drei Stunden täglich? Und das für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten? Dann wird die schon angesprochene Nahtlosigkeitsregelung aktiv.
Ganz konkret hat das zwei Folgen:
1. Sie bekommen ohne Probleme Arbeitslosengeld.
2. Sie müssen eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Zum ersten Punkt müssen wir nichts weiter ausführen. Denn das ist gut für Sie. Punkt 2 ist schwieriger und dient der Arbeitsagentur herauszufinden, ob Sie nicht doch lieber in die Erwerbsminderungsrente gehören. Ausführliche Infos zu diesem Reha-Antrag nach der Aussteuerung haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Oder in diesem Video:
Und jetzt genug der Vorrede. In unserer Sozialrechtsberatung sprechen wir jeden Tag mit SoVD-Mitgliedern, die am Ende des Krankengeldes wissen wollen: Muss ich mich nun weiter krankschreiben lassen?
Oder manchmal auch: Darf ich mich nun überhaupt weiter krankschreiben lassen?
Nach der Aussteuerung: Mit oder ohne Krankenschein?
Auch hier kommt es wieder darauf an. Sobald die Nahtlosigkeitsregelung greift, ist die Krankmeldung unproblematisch. Anders verhält es sich, wenn der Ärztliche Dienst der Ansicht ist, dass Sie doch nicht sooo krank sind. Denn falls die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde, ist es in der Regel von Nachteil sich weiter krankschreiben zu lassen. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitslosengeldes. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Und vorher? Also vor dem Zeitpunkt, an dem der Ärztliche Dienst seine schicksalhafte Entscheidung bekannt gibt?
Entwarnung: Sie können sich krank schreiben lassen. Noch einmal: Das kann erst zum Problem werden, sobald die Nahtlosigkeitsregelung offiziell abgelehnt wurde. Denn in diesem Fall müssen Sie sich ja theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um Geld zu bekommen. Obwohl es noch einen Arbeitsvertrag gibt.
Die Frage, ob Sie nun offiziell krank sind oder nicht, haben Sie nach der Aussteuerung nicht mehr selbst in der Hand. Auch nicht Ihr Hausarzt. Es kommt nur darauf an, was der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur denkt.
Deshalb lautet unsere klare Empfehlung für Sie: Sollte es rund um die Aussteuerung Schwierigkeiten geben, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Zum Beispiel beim SoVD. Uns gibt es in ganz Deutschland.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!