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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Aussteuerung: Muss ich jetzt nochmal in die Reha?

Wer "ausgesteuert" wird, hat bereits 72 Wochen Krankengeld hinter sich. Oftmals erfolgt in dieser Zeit eine Reha der Deutschen Rentenversicherung - auf Wunsch der Krankenkasse. Umso erstaunlicher ist, dass nun offenbar erneut eine solche Maßnahme beantragt werden muss.

Aussteuerung: Muss ich wieder in die Reha?

Bei langer Krankheit erhalten Sie nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld. Bis zu 72 Wochen lang. Wenn Sie diese Phase bereits hinter sich gelassen haben, wurden Sie möglicherweise bereits zu einer Reha aufgefordert.

Reha nach Aufforderung durch die Krankenkasse

Dann wissen Sie auch: Die Krankenversicherung darf Sie zum Reha-Antrag drängen. Hintergrund ist, dass Krankengeld nur gezahlt werden muss, wenn Sie zwar krank - aber nicht erwerbsgemindert sind. Was das genau bedeutet, können Sie hier nachlesen.

Die Krankenkasse nutzt also die Reha bei der Deutschen Rentenversicherung, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Denn nur wenn Sie dauerhaft mehr als drei Stunden arbeiten können - egal, in welchem Beruf - ist die Kasse zahlungspflichtig. Wenn nicht, müssen Sie aller Voraussicht nach in die Erwerbsminderungsrente.

Krankengeld läuft aus: Arbeitsagentur fordert zur Reha auf

Wenn im Entlassungsbericht der Reha allerdings festgehalten wird, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind, zahlt die Krankenkasse erst einmal weiter. In den meisten Fällen bis zur sogenannten "Aussteuerung", also dem Ende des Krankengeldes.

Nun geht es bei der Arbeitsagentur weiter. Da viele Betroffene mit diesem Schritt überfordert sind und/oder falsch beraten werden, haben wir dazu einen eigenen Beitrag erstellt. Oder Sie schauen sich dieses Video an.

Was für viele überraschend ist: Wenn der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu dem Ergebnis kommt, dass Sie noch längere Zeit krank sein werden - Stichwort "Nahtlosigkeitsregelung" - wird man Sie kurzfristig zu einer Reha auffordern.

Sie haben richtig gelesen. Sie müssen bei der DRV eine Reha beantragen. Unabhängig davon, ob Sie erst vor einigen Monaten eine solche Maßnahme durchlaufen haben. In dieser Situation sind dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur die Hände gebunden. Er MUSS Sie zum Reha-Antrag auffordern. Das Ziel ist das gleiche wie bereits während des Krankengeldes: Im Rahmen der Reha soll überprüft werden, ob Sie bei der Arbeitsagentur richtig aufgehoben sind. Oder ob Sie in die EM-Rente gehören.

"Wenn Nahtlosigkeit besteht, müssen Sie einen Antrag zur Reha stellen. Ansonsten zahlt die Arbeitagentur kein ALG I."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Genauso wie der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit haben Sie nun lediglich eine Option: Sie müssen den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Auch, wenn Sie erst gerade aus der Maßnahme kommen und deshalb keine Chance besteht, dass erneut eine Reha bewilligt wird.

Tun Sie das nicht, gibt es kein Arbeitslosengeld. Also müssen Sie der Forderung der Arbeitsagentur nachkommen und stellen den Antrag. Übrigens haben Sie dafür nicht lange Zeit. Während die Krankenkasse Ihnen immerhin zehn Wochen gibt, verlangt die Arbeitsagentur die Antragstellung innerhalb eines Monats.

Fazit

Es handelt sich also um eine weitere Kuriosität des Sozialrechts. Wenn nach der Aussteuerung die Nahtlosigkeitsregelung greift, wird das Arbeitsamt Sie zur Reha auffordern. Auch wenn Sie erst vor wenigen Monaten aus einer solchen Kur entlassen worden sind.

Halten Sie sich nicht damit auf, über den Sinn und Zweck dieser Maßnahme nachzudenken. Um an Ihr ALG I zu kommen, müssen Sie den Antrag stellen. Falls Sie erst kürzlich eine Reha absolviert haben, wird die Rentenversicherung den Antrag schnell ablehnen. Aber Sie bekommen weiter Ihr Geld.