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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Arbeitsamt fordert zur Reha auf – was jetzt?

Wir bekommen sehr viele Anfragen von Mitgliedern, die während des Krankengeldes von Ihrer Kasse aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen. Doch auch im Anschluss – nach der Aussteuerung – ist es gut möglich, dass die Reha noch einmal Thema wird.

Wenn Sie also nach dem Krankengeld bei der Bundesagentur für Arbeit sitzen und im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beantragen, werden Sie noch einmal mit diesem Thema zu tun haben. Selbst wenn Sie erst kürzlich eine Reha abgeschlossen haben.

Nach der Aussteuerung – noch eine Reha?

Wie so vieles im Sozialrecht hat auch diese Vorgehensweise mit Geld zu tun. An dieser Stelle geht es dem Arbeitsamt darum, einen Erstattungsanspruch an die Deutsche Rentenversicherung zu gewinnen – für den Fall, dass Ihr Antrag zur Reha eine Erwerbsminderungsrente zur Folge hat.

Lassen Sie uns aber noch einmal die Perspektive wechseln: Was bedeutet die Aufforderung zur Reha konkret für Sie? Und wie müssen Sie sich verhalten?

Nach dem Krankengeld noch krank: Aufforderung zur Reha

Wir befinden uns in folgender Situation: Sie sind seit eineinhalb Jahren krankgeschrieben. Das Krankengeld ist ausgelaufen, Sie können aber immer noch nicht arbeiten. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, haben Sie nun zwei Möglichkeiten. Sie melden sich im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung – mit der Perspektive, dass Sie bald eine EM-Rente beziehen werden.

Oder Sie stellen sich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Trotz Arbeitsvertrag. Trotz gesundheitlicher Probleme. Auch dann können Sie – so merkwürdig das auch ist – Arbeitslosengeld beziehen. Achten Sie in diesem Fall aber darauf, an wen Sie Ihre Krankmeldung schicken.

Falls Sie Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung beantragen, werden Sie wenig später Post vom Arbeitsamt erhalten. Unter anderem werden Sie nun aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen, und zwar binnen eines Monats. Kommen Sie dem nicht nach, gibt es kein Arbeitslosengeld. Das verkürzte Antragsformular beinhaltet auch einen Passus, dass sämtliche medizinischen Unterlagen, die Sie der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben, an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet werden dürfen.

Erwerbsminderung oder nicht? Das ist hier die Frage!

Das Antragsverfahren wird über diesen Weg zwar nicht beschleunigt, beinhaltet aber eine Besonderheit. Sobald der Rententräger eine Entscheidung trifft, wird neben Ihnen auch die Bundesagentur für Arbeit benachrichtigt.

Was jetzt passiert, hängt vom Ausgang des Reha-Verfahrens ab. Wenn der Gutachter feststellt, dass Sie tatsächlich weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, wird aus der Reha ein Antrag auf EM-Rente. Da Sie nun von der Rentenversicherung Geld erhalten, muss das Arbeitsamt nicht mehr zahlen. Die Behörde holt sich auch das Geld zurück, dass in der Zwischenzeit in Form von Arbeitslosengeld an Sie geflossen ist. Aber keine Sorge: Nicht von Ihnen, sondern von der Rentenversicherung.

„Die Arbeitsagentur darf Sie zu einer Reha auffordern. In dieser Zeit erhalten Sie weiter Arbeitslosengeld.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Anders verhält es sich, falls Sie laut Entlassungsbericht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Wir erinnern uns: Das Arbeitsamt wird – genau wie Sie – umgehend vom Rententräger informiert, wenn das Reha-Verfahren abgeschlossen ist. Falls keine Erwerbsminderung vorliegt, stellt das Amt die Zahlung umgehend ein. Kein Arbeitslosengeld mehr.

Und jetzt? Zuerst einmal: Ball flach halten. Sie können immer noch Arbeitslosengeld bekommen. Indem Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen. Das klingt erst einmal schlimmer, als es ist. Denn nach unserer Erfahrung aus der Praxis erwartet der Arbeitsvermittler von Ihnen jetzt keine Wunder. Vermeiden Sie es aber, den gelegentlichen Jobvorschlag ungeprüft abzuweisen. Grundsätzlich sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Fazit: Reha bei Nahtlosigkeit

Halten wir das Wichtigste fest: Wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beantragen und aussagen, dass sie unter keinen Umständen arbeiten können – dann können Sie über die Nahtlosigkeitsregelung Geld bekommen. Im Anschluss werden Sie aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. In der Regel nutzt die Arbeitsagentur hierfür ein verkürztes Formular.

Entweder stellt der Rententräger nun fest, dass Sie erwerbsgemindert sind. Dann läuft es auf die EM-Rente hinaus. Falls nicht, fallen Sie aus der Nahtlosigkeit. Aber keine Panik – Arbeitslosengeld können Sie dennoch weiter beziehen. Dann allerdings nur, wenn Sie sich grundsätzlich für andere Jobs offen zeigen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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