Wenn Sie also nach dem Krankengeld bei der Bundesagentur für Arbeit sitzen und im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beantragen, werden Sie noch einmal mit diesem Thema zu tun haben. Selbst wenn Sie erst kürzlich eine Reha abgeschlossen haben.
Nach der Aussteuerung – noch eine Reha?
Wie so vieles im Sozialrecht hat auch diese Vorgehensweise mit Geld zu tun. An dieser Stelle geht es dem Arbeitsamt darum, einen Erstattungsanspruch an die Deutsche Rentenversicherung zu gewinnen – für den Fall, dass Ihr Antrag zur Reha eine Erwerbsminderungsrente zur Folge hat.
Lassen Sie uns aber noch einmal die Perspektive wechseln: Was bedeutet die Aufforderung zur Reha konkret für Sie? Und wie müssen Sie sich verhalten?
Nach dem Krankengeld noch krank: Aufforderung zur Reha
Wir befinden uns in folgender Situation: Sie sind seit eineinhalb Jahren krankgeschrieben. Das Krankengeld ist ausgelaufen, Sie können aber immer noch nicht arbeiten. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, haben Sie nun zwei Möglichkeiten. Sie melden sich im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung – mit der Perspektive, dass Sie bald eine EM-Rente beziehen werden.
Oder Sie stellen sich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Trotz Arbeitsvertrag. Trotz gesundheitlicher Probleme. Auch dann können Sie – so merkwürdig das auch ist – Arbeitslosengeld beziehen. Achten Sie in diesem Fall aber darauf, an wen Sie Ihre Krankmeldung schicken.