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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Ziel muss eine bessere Versorgung sein

Überlastete Notaufnahmen und Rettungsdienste: Reform regelt Strukturen neu.

In einer Notaufnahme steht ein Mitarbeiter eines Rettungsdienstes und macht eine Übergabe an die Mitarbeitenden der Klinik.
Volle Rettungsstellen, Personalmangel, lange Wartezeiten und zu viele Bagatellfälle: Kliniken und Notdienste brauchen Entlastung. Foto: Philipp von Ditfurth / picture-alliance / dpa

Reformen über Reformen – viele betreffen aktuell das Gesundheitssystem. Eine überfällige beschloss der Bundestag Mitte Oktober: neue Regeln für die Notfallversorgung, oft Notfallreform genannt. Denn Rettungsdienste sowie die Notaufnahmen oder Rettungsstellen („Erste Hilfen“) der Krankenhäuser sind überlastet, in Großstädten wie auf dem Land. An einer Umstrukturierung strickten schon drei Bundesregierungen. Ein Entwurf der Ampelkoalition scheiterte 2024 knapp an deren Bruch. Nun griff das Gesundheitsministerium der Großen Koalition ihn auf und brachte das Gesetz mit Stimmen der Grünen durch. Die längst nötige Reform ist grundsätzlich zu begrüßen.

„Gut, dass die Notfallversorgung nun endlich reformiert wird, denn die Neugestaltung ist in den letzten Jahren zu oft verschoben worden“, meint SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Jetzt muss sie zügig und konsequent im Sinne der Patienten und Patientinnen umgesetzt werden. Hilfesuchende brauchen einen verlässlich erreichbaren Bereitschaftsdienst und ausreichend ambulante Behandlungsangebote.“ 

Die Strukturreform soll Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten, effizienter machen und Patient*innen in die richtige Behandlungsebene steuern. Denn laut Schätzungen sind in Notaufnahmen rund ein Drittel keine Not-, sondern Bagatellfälle. Diese wären etwa an Bereitschaftspraxen zu vermitteln.

Einschätzung: Wie dringend ist es, wer ist zuständig?

Dazu gehört Telefon-Triage. Der Notruf 112 und die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, 116 117, werden vernetzt. Eine standardisierte Abfrage leitet Anrufende an den richtigen Dienst weiter. Die Vorgaben zur Erreichbarkeit findet der SoVD ungenügend: Bei 75 Prozent der Anrufe muss es binnen drei Minuten klappen, bei 95 Prozent in zehn Minuten.

Manche Kliniken sollen „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) aufbauen, auch für Kinder und Jugendliche (KINZ). Das sind zentrale Anlaufstellen mit einer Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und der regulären Notaufnahme. Auch sie filtern Fälle nach Dringlichkeit.

Der Rettungsdienst wird im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankert, für Rechts- und Finanzierungssicherheit. Und eine Behandlung vor Ort geht vor unnötigen Transporten. 

SoVD fordert, Umsetzung an Patient*innen zu orientieren

All das findet der SoVD richtig, wenn die Versorgung funktioniert und besser wird. Dass Rettungsdienste, Bereitschaftsdienste und Notaufnahmen stärker zusammenarbeiten, sieht er als wichtigen Schritt. 

Problematisch sei aber etwa, dass künftig 15 Euro Zuzahlung zur Notfallrettung anfallen. Finanzielle Hürden könnten dringend nötige Hilferufe verzögern.

Vor allem muss Hilfe greifen. Engelmeier fordert: „Die Notfall- und Akutversorgung muss flächendeckend und rund um die Uhr in der Lage sein, Hilfesuchende unmittelbar und zielgerichtet bedarfsgerecht zu versorgen. Die Reform und deren Umsetzung müssen patientengerecht und von den Betroffenen aus gedacht werden, denn sie sind als medizinische Laien in einer persönlichen Ausnahmesituation.“ Deshalb brauche es verständliche Informationen, Barrierefreiheit und eine sichere medizinische Ersteinschätzung. 

Geändertes GKV-Sparpaket – stabile Zusatzbeiträge?

Angehängt an die Notfallreform und mitbeschlossen sind etliche Nachbesserungen am seit Juli geltenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Es hatte viel Kritik als reines Spargesetz geerntet, auch vom SoVD. Lob und Bedenken zu den Änderungen trug der Verband im Gesundheitsausschuss vor, kurz vor der Abstimmung im Bundestag (siehe Beitrag unten). 

Eine gut klingende Nachricht brachten die Korrekturen gleich mit sich: Die Zusatzbeiträge der Kassen sollen 2027 stabil bleiben. Wegen des GKV-Finanzdefizites galt zuvor eine heftige Erhöhung als sicher. Nun prognostizierte der Schätzerkreis, die 2,9 Prozent seien zu halten.

Doch das ist nur ein Durchschnitt und Richtwert. Der echte Wert ist bei vielen Krankenkassen bereits höher. Die vermeintliche Stabilität ist aus SoVD-Sicht eine Mogelpackung, nicht nachhaltig finanziert und teuer erkauft – mit Leistungskürzungen und höheren Kosten für Versicherte an anderen Stellen, zum Beispiel durch mehr Zuzahlungen.

Alle SoVD-Positionen zum „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ stehen auf www.sovd.de unter „Medien“ bei „Stellungnahmen“.