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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Wohngeld gibt es nur auf Antrag

Menschen mit geringem Einkommen haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Sie müssen eine entsprechende Unterstützung allerdings zunächst beantragen.

Fassade eines Wohnhauses
Klafft zwischen Einkommen und Miete eine Lücke, kann sich ein Antrag auf Wohngeld lohnen. Foto: Ralf Gosch/Adobe Stock.

Mit dem Wohngeldgesetz soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnens ermöglicht werden. Wer ein geringes Einkommen hat, dem zahlt der Staat unter Umständen einen Zuschuss zur Miete. Das gilt auch für Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind dagegen Personen, die Leistungen der Grundsicherung, der Kinder- und Jugendhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten. Deren Unterkunftskosten übernehmen Jobcenter oder Sozialamt.

Ohne Antrag gibt's kein Geld

Für den Bezug von Wohngeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese kann die zuständige Wohngeldstelle nur überprüfen, wenn ihr ein Antrag sowie die notwendigen Nachweise vorliegen. Es handelt sich dabei nicht um ein Almosen, sondern um einen gesetzlichverbrieften Anspruch. Scheuen Sie sich daher nicht, einen Antrag zu stellen oder sich beraten zu lassen! 

Wohngeld gibt es nicht rückwirkend

Den Zuschuss zur Miete gibt es erst ab dem Monat, in dem auch ein Antrag gestellt wurde. Es lohnt sich also, das Wohngeld so früh wie möglich wenigstens formlos zu beantragen. Künftig wird das Wohngeld dynamisiert. Das bedeutet, dass sich dessen Höhe alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung anpasst. Wer bereits Wohngeld ezieht und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, profitiert automatisch von der gesetzlichen Erhöhung und muss meinen neuen Antrag stellen.

Wovon hängt die staatliche Leistung ab?

Für den Anspruch auf Wohngeld und für den Umfang der gewährten Leistung ist nicht allein die Höhe der Miete ausschlaggebend. Entscheidend ist auch die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und deren jeweiliges Gesamteinkommen. Keine Rolle spielt dagegen, ob die Wohnung einer Genossenschaft, der Kommune, einer Wohnungsgesellschaft oder einem privaten Vermieter gehört.


Das "Wohngeld-Plus-Gesetz"

Der SoVD bewertet den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes.

Zur Stellungnahme