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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Warum gibt es Behindertenparkplätze?

Jeder kennt diese Situation: Man kommt mit dem Auto zu einer Veranstaltung, in die Innenstadt oder sonst wohin, und es gibt weit und breit keinen freien Parkplatz. Moment, dort ist noch einer – oder sogar zwei. Doch bei näherem Hinschauen fällt auf: Es ist ein Behindertenparkplatz, gekennzeichnet mit dem blauen Schild sowie dem Rollstuhlfahrer-Symbol.

Nachteilsausgleich

Als Autofahrer ohne Behinderung stellt sich schnell der Gedanke ein: Diese Behindertenparkplätze sind fast immer leer. Sind die wirklich notwendig?

Auf jeden Fall. Für viele Autofahrer mit dem entsprechenden blauen Parkausweis würde es ohne spezielle Parkplätze gar nicht gehen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Behindertenparkplätze deutlich breiter sind als herkömmliche Parkbuchten? Mindestens 3,50 Meter sollen es schon sein. Die Antwort darauf ist ganz einfach: Rollstuhlfahrer müssen ihr Hilfsmittel im Auto mitführen – sonst könnten sie sich außerhalb des eigenen Wagens nicht fortbewegen. Wenn der Rollstuhl nach dem Einparken nun aus dem Fahrzeug raus soll, wird Platz benötigt. In den meisten Fällen muss das Hilfsmittel durch die hintere Seitentür geschoben werden. In einer normalen Parklücke reicht der Platz hierfür nicht aus.

Für alle Beteiligten eine gute Lösung

Weder der Rollstuhlfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer haben ein Interesse an Kratzern, die durch das Ein- und Ausladen von Hilfsmitteln verursacht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Behindertenparkplätze für die tatsächlich betroffenen Menschen freigehalten werden.

Noch ein Hinweis: Die Vergabe des blauen Parkausweises ist an strenge Voraussetzungen gekoppelt.  Nur Menschen mit einer amtlich anerkannten außergewöhnlichen Gehbehinderung, taubblinde oder blinde Menschen (Merkzeichen „aG“, „TBI“, bzw. „BI“ im Schwerbehindertenausweis) sowie von beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen Betroffene haben das Recht auf diesen Nachteilsausgleich.

Darüber hinaus gibt es jedoch andere Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, die den blauen Ausweis nicht bekommen können. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer „Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung“.

Sie haben meinen Parkplatz! Wollen Sie auch meine Behinderung?

Um für mehr Verständnis rund um dieses Thema zu werben, führen wir jedes Jahr im August die Aktion „Sie haben meinen Parkplatz! Wollen Sie auch meine Behinderung?“ durch, bei der wir das Gespräch mit – meist irrtümlich – falsch parkenden Autofahrern suchen. Immer nach dem Motto „Aufklären, nicht belehren.

Der Sozialverband Deutschland vertritt in Schleswig-Holstein mehr als 150.000 Mitglieder. Wir helfen in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Problemen mit der Rente oder rund um das Thema Behinderung.

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