Laut Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll sie eine der größten Sozialstaatsreformen werden. Doch der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Entwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung stößt auf Kritik. Bei einem persönlichen Treffen mahnte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier zu Nachbesserungen. Der Entwurf belaste Versicherte erheblich. Warken zeigte sich am inhaltlichen Austausch interessiert.
Die Zeit drängt: Schon am 29. April soll der Entwurf das Bundeskabinett passieren.Plan ist, das Gesetz bis zur Sommerpause im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Es sei Jahrzehnte her, dass in diesem Umfang einmal das gesetzliche Krankenversicherungssystem reformiert worden sei, so der Bundeskanzler. „Wir werden es tun!“
Basis für das Reformvorhaben sind 66 Vorschläge einer Expert*innenkommission, die die Gesundheitsministerin im Vorfeld eingesetzt hatte.
Kürzungen im Vordergrund – auch im Leistungsbereich
Mit ihnen will die Regierungskoalition einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge abwenden. Erreicht werden soll die Stabilität in erster Linie durch eine Begrenzung der Ausgaben. Demnach stehen im Gesetzentwurf Kürzungen im Vordergrund, auch im Leistungsangebot.
Warken zeigt sich entschlossen, über drei Viertel der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu realisieren, um die Sparvorgaben der Bundesregierung umzusetzen. Sie will mit der Reform bereits im kommenden Jahr eine Finanzlücke von 15 Milliarden Euro schließen, die ohne Reformen – so die Bundesgesundheitsministerin – bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen würde.
Bereits vor der Verhandlung im Bundeskabinett gilt deshalb als sicher: In fast allen Bereichen des Gesundheitssystems ist mit Einschnitten zu rechnen. Die Kürzungsmaßnahmen betreffen Ärzt*innen, Krankenhäuser, Pharmahersteller, Apotheken, Krankenkassen, Versicherte und deren Arbeitgeber*innen.
Warken will mit Maßnahmen 20 Milliarden Euro sparen
Generell soll laut Warken künftig bei Preisen und Vergütungen eine Koppelung an die Einnahmenentwicklung greifen. Stärker als bislang werde die Übernahme von Kosten für medizinische Maßnahmen an einen „nachweisbaren Nutzen“ geknüpft sein. Vor bestimmten Eingriffen ist es künftig Pflicht, eine zweite medizinische Meinung einzuholen.
Bei den Ärzt*innen will man für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb der gültigen Honorarbudgets streichen. Das soll etwa für offene Sprechstunden oder die Erstbefüllung und Aktualisierung von Patient*innenakten gelten. Für Medikamente sind günstigere Rabattverträge auszuhandeln.
Neben den Einsparungsmaßnahmen vor allem bei den Leistungserbringenden und teilweise bei der Pharmaindustrie will Warken die Arbeitgeber*innen und – einmal mehr – auch die Beitragszahlenden in den Fokus nehmen. So kommen auf Familienversicherte mit hoher Wahrscheinlichkeit schon ab 2028 Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen zu. Angedacht ist in diesem Kontext ein einkommensabhängiger Beitrag. Kinder und Elternteile von Kindern unter sieben Jahren sowie Eltern von Kindern mit Behinderung sollen hingegen beitragsfrei mitversichert bleiben. Dies gilt auch für Rentner*innen und pflegende Angehörige.
Als weitere Maßnahmen sind eine Absenkung der Höhe des Krankengeldes um fünf Prozent, die Einführung eines Teilkrankengeldes sowie eine Begrenzung der Gesamtbezugsdauer des Krankengeldes (auf 78 Wochen in drei Jahren) vorgesehen. Im Gespräch ist demnach auch eine Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz. Darüber hinaus sind Erhöhungen von 50 Prozent bei den Zuzahlungen geplant.
SoVD begrüßt Korrekturen bei Fehlvergütungsanreizen
Im Rahmen des persönlichen Austausches mit der Bundesgesundheitsministerin am 20. April stellte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier zunächst fest, dass Korrekturen an Stellen, wo in der Gesetzgebung verankerte Vergütungsanreize und Preissteigerungen Mehrkosten verursacht haben, ohne dass hiermit zusätzliche Leistungen oder eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung verbunden gewesen wären, aus SoVD-Perspektive richtig sind. Dies gelte zum Beispiel für die Extravergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. „Laut Evaluationsbericht gab es dadurch weder Verbesserungen bei den Wartezeiten noch eine höhere Anzahl von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte“, so Engelmeier.
Denkbar ist aus Sicht des Verbandes auch, dass das Einholen einer medizinischen Zweitmeinung vor bestimmten Eingriffen verpflichtend werden könnte: „Ein verbindliches Zweitmeinungsverfahren bei Knie- oder Hüftprothesen verhindert eine mögliche Fehlversorgung und senkt zugleich Kosten“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende.
Patient*innen sind zur Genüge zur Kasse gebeten worden
Hingegen lehnt der SoVD andere Vorhaben entschieden ab. „Vor allem die einseitige Belastung von Versicherten verfehlt aus unserer Sicht grundsätzliche sozialpolitische Zielsetzungen“, machte Michaela Engelmeier gegenüber Nina Warken deutlich. „Die geplanten Maßnahmen gehen an den tatsächlichen Herausforderungen vorbei und drohen die solidarische Gesundheitsversorgung weiter auszuhöhlen!“ Bereits heute trügen die Versicherten und ihre Arbeitgeber*innen maßgeblich die Finanzierung der GKV.
Sie verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren auch die Zusatzbeiträge erheblich gestiegen sind. „Je nach Krankenkasse liegen die Zusatzbeiträge derzeit zwischen 2,18 und 4,39 Prozent!“ Vor diesem Hintergrund sei es falsch und irreführend, den Versicherten nun einen zusätzlichen „besonderen Beitrag“ abzuverlangen. „Versicherte, Beitragszahlende und Patient*innen sind zur Genüge zur Reduzierung des Finanzdefizites durch Kostensteigerungen, Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen herangezogen worden.“
Bund entzieht sich seiner Finanzierungsverantwortung
„Wir akzeptieren keine weiteren Leistungskürzungen und Mehrbelastungen der Versicherten – umso weniger, als sich der Bund seiner eigenen Finanzierungsverantwortung entzieht“, argumentierte Engelmeier.
Hintergrund ist hierbei, dass Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Vorschlag blockiert, Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende aus dem Bundeshaushalt zu übernehmen, wodurch Versicherte Milliarden sparen könnten. „Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss vor allem aus Steuermitteln umgesetzt werden, nicht von den GKV-Beitragszahlenden.“
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende kritisierte überdies die im Gesetzentwurf angelegte zu starke Orientierung der Ausgaben an den Einnahmen. Dies berge die Gefahr einer „Gesundheit nach Kassenlage“, sagte sie. Stattdessen brauche es eine konsequente Ausrichtung der Versorgung an den tatsächlichen Bedarfen der Patient*innen. „Eine bedarfsgerechte, evidenzbasierte Versorgung kann nicht nur die Qualität verbessern, sondern auch ineffiziente und renditegetriebene Ausgaben reduzieren“, so Engelmeier.
Auch Inkonsequenzen fallen dem SoVD negativ ins Auge: So ist zwar die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu begrüßen, weil hiermit höhere Einkommen stärker zur Finanzierung herangezogen werden. Aus SoVD-Sicht müsste die Politik allerdings konsequenter weitergehen, indem sie die GKV-Bemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anhebt. Deutliche Kritik übte Engelmeier auch am Vorhaben höherer Zuzahlungen. „Das belastet ausgerechnet kranke Menschen zusätzlich – ein Widerspruch zum Solidarprinzip, der soziale Ungleichheiten vertieft“, betonte sie.
SoVD: Ausgabenseite istebenfalls zu betrachten
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende forderte, die notwendigen Reformen fairer und ausgewogener zu gestalten und hierbei angesichts der vorhandenen Defizite auch die Ausgabenseite in den Blick zu nehmen: „Wir sehen Potenziale für Einsparungen, vor allem dort, wo Beitragsgelder aus dem System abfließen, oder an Stellen, wo unnötige Doppelfinanzierungen entstanden sind.“
Kritisch sei schließlich das geplante Tempo des Gesetzgebungsverfahrens zu bewerten. „Eine Reform dieser Tragweite beschließt man nicht im Eilverfahren. Hier braucht es ausreichend Zeit für eine fundierte Debatte und die Beteiligung der Verbände sowie der Öffentlichkeit“, so Engelmeier.
Das Gespräch mit der Bundesgesundheitsministerin war vom Interesse am inhaltlichen Austausch geprägt. Warken nahm die Bedenken und die Kritik des SoVD sehr aufmerksam zur Kenntnis. Sie signalisierte zudem, in einer der kommenden Ausgaben der SoVD-Zeitung für ein Interview zur Verfügung zu stehen.
