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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Urteil: Querschnittgelähmter hat Anspruch auf Handbike

Das hessische Landessozialgericht hat einem Kläger Recht gegeben, dem seine Krankenkasse nur einen Rollstuhl statt eines Handbikes bezahlen wollte. Er habe Anspruch darauf, um seine Behinderung auszugleichen, so das Gericht.

Junger Mann in einem Rollstuhl neben einem Handbike
Nicht für alle Belange reicht ein "normaler" Rollstuhl aus. Foto: zaschnaus / Adobe Stock

Der 1958 geborene Versicherter aus dem Wetteraukreis ist infolge eines mit 20 Jahren erlittenen Unfalls querschnittsgelähmt und bewegt sich mit einem Faltrollstuhl fort.

Gegenüber der Krankenkasse beantragte er die Versorgung mit einem Handbike - einer elektrischen Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung, die an den Faltrollstuhl angekoppelt werden kann. 

Dies würde seine Mobilität erhöhen, da er Bordsteinkanten nicht überwinden sowie Gefällstrecken nicht befahren könne. Damit sei auch seine Teilhabe am öffentlichen Leben eingeschränkt.

Handbike gehört zur Versorgung

Die Krankenkasse lehnte die Versorgung mit dem etwa 8.600 € teuren Hilfsmittel ab. Der Kläger könne sich den Nahbereich mit den vorhandenen Hilfsmitteln und dem angebotenen Elektrorollstuhl (Kosten ca. 5.000 €) ausreichend erschließen.

Bereits die Vorinstanzen gaben dem Kläger Recht, dies bestätigte das Landessozialgericht nun. Versicherte hätten Anspruch auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich. Das Grundbedürfnis nach Mobilität sei durch Erschließung des Nahbereichs zu ermöglichen. Dies diene dem Teilhabeziel, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen. Daher sei der Anspruch auf das Handbike berechtigt, zumal der Kläger dieses – anders als die von der Krankenkasse angebotenen Alternative – ohne zusätzliche Unterstützung montieren und vollumfänglich nutzen könne. Die Versorgung mit dem Handbike würde daher die notwendige Versorgung nicht überschreiten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Az. L 1 KR 65/20


Zum Thema der Heil- und Hilfsmittelversorgung und die Schwierigkeiten mit den Krankenkassen bei der Beweilligung gab es in der aktuellen SoVD-Zeitung ein umfangreiches Interview.