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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen wieder möglich

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt Wiedereinführung vorerst befristet bis Ende November.

Frau liegt im Bett und hat Handy am Ohr.
Bei Erkrankungen der Atemwege ist jetzt wieder die telefonische Krankschreibung möglich. Foto: photographee.eu / Adobe Stock

Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.

Die Regelung war ursprünglich schon 2020 eingeführt worden, um Artpraxen zu entlasten und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Ende Mai 2022 gab es keine Verlängerung der Sonderregelung, was angesichts der stark steigenden Infektionszahlen in der „Sommerwelle“ zu Unverständnis führte.

Einmalige Verlängerung der Krankschreibung möglich

Nun ist es für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wieder möglich, Patient*innen nach eingehender telefonischer Befragung auch ohne persönliche Vorstellung die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Nach sieben Tagen ist eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage möglich.

Der SoVD ist mit zwei Patient*innenvertretenden im G-BA beteiligt, die Regelung ist seit dem 4. August in Kraft.