Teilrente: Und wenn der Rest meiner Ansprüche verfällt?
Haben Sie schon einmal etwas von der Teilrente gehört? Bestimmt, denn momentan liest und hört man wirklich überall davon. In diesem Beitrag klären wir , was von der Teilrente zu halten ist. Und wir beantworten die Frage, was wirklich mit Ihrem restlichen Anspruch passiert.
Sobald Sie eine Altersrente beziehen können, besteht für die Chance, eine Teilrente zu beantragen. Auch bei vorgezogenen Altersrenten.
Konkret heißt das: Sie beantragen Ihre Rente – aber eben nicht in voller Höhe, sondern nur einen Teil davon. Möglich ist das ab zehn Prozent. Und nach oben bis zu 99,99 Prozent. Also fast alles. Aber eben nur fast.
Warum sollte man das machen?
Es gibt mehrere Argumente. Drei davon stellen wir hier vor.
Mit Teilrente Gehalt aufstocken
Erstens: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Gleichzeitig stocken Sie das reduzierte Gehalt mit einem Teil Ihrer Rente auf. Das Gute ist dann: Falls Abschläge auf die Rente anfallen, bleibt der Rest von Ihrer Rente von Abschlägen verschont. Oder kommt später mit geringeren Abschlägen daher - hier kommt es auf die Details an.
Dazu ein sehr vereinfachtes Beispiel:
Nehmen wir an, dass Sie 1500 Euro Rente bekommen würden. Sie nehmen nun 50 Prozent davon in Anspruch – 750 Euro. Weil Sie ohne Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen, fallen darauf Abschläge an. Dieser Teil der Rente wird also gekürzt. Macht aber nichts, Sie arbeiten ja auch noch in Teilzeit.
Der restliche Rentenanspruch, den Sie ja erst irgendwann später bekommen werden, bleibt dann aber von den Abschlägen verschont.
Bei Teilrente Anspruch auf Krankengeld bewahren
Zweitens: Krankengeld bekommen Sie immer dann, wenn Sie länger als sechs Wochen am Stück krank geschrieben sind. Dann gibt’s keine Lohnfortzahlung mehr, und die Krankenkasse muss Ihnen Krankengeld zahlen. Bis zu eineinhalb Jahre lang.
Als Rentner haben Sie aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Auch nicht, wenn Sie nebenher noch in Voll- oder Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie die Rente aber nur zum Teil beziehen, selbst wenn es sich um 99,99 Prozent handelt, behalten Sie den vollen Anspruch auf Krankengeld. Finanziell kann das also durchaus von Vorteil sein.
Und dann ist da noch das Thema ...
... Pflege von Angehörigen
Drittens: Wenn Sie jemanden aus der Familie zu Hause pflegen, zahlt die Pflegeversicherung von Ihrem Verwandten Beiträge auf Ihr Rentenkonto. Nicht viel, aber es läppert sich.
Leider gilt das nicht für Senioren, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben.
Falls Sie aber nur bis zu 99,99 Prozent Ihrer Rente beziehen, wirkt sich die Pflege von Ihrem Verwandten weiterhin positiv auf Ihre Rente aus. Und bei 99,99 Prozent werden Sie den Unterschied bei der Rentenhöhe noch nicht einmal merken.
Was passiert mit dem Rentenrest?
Wir hören in letzter Zeit häufiger, dass der restliche Anspruch auf Rente verfällt, wenn sich Menschen für eine Teilrente entscheiden. Aber stimmt das wirklich?
Was genau passiert mit Ihrem restlichen Anspruch auf Rente? Also, wenn Sie zum Beispiel nur 50 Prozent als Teilrente beziehen. Was passiert mit der anderen Hälfte?
Natürlich verlieren Sie diesen Restanspruch nicht. Ansonsten würde doch niemand auf die Idee kommen, eine Teilrente zu beantragen. Nein, Ihr Anspruch ist sicher. Den können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt einfach „nachbeantragen“.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!