Bisher gilt in Deutschland: Krank ist krank. Entweder sind Arbeitnehmende voll arbeitsfähig oder gar nicht. Auf Vorschlag der Finanzkommission soll sich das ändern – eine der Maßnahmen im Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung. Der SoVD lehnt dies ab.
Geplant ist laut Gesetzentwurf, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Vorbild sind skandinavische Länder. „In enger Abstimmung mit den Betroffenen“ sollen Ärzt*innen die Arbeitsunfähigkeit abstufen: 100, 75, 50 oder 25 Prozent. So könnte man mit weniger Stunden arbeiten.
Das soll Flexibilität bringen – und Kosten senken, nämlich beim Krankengeld, das die GKV nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt. „Teilkrankengeld“ betrüge 25, 50 oder 75 Prozent des Bruttoeinkommens statt wie bisher 70 Prozent.
SoVD: Gesundheitsschutz geht vor
Der SoVD findet den Vorschlag riskant. Gesundheit gehört für ihn an erste Stelle. „Die Idee der Teilkrankschreibung lehnen wir ab, denn aus SoVD-Sicht muss bei Arbeitsunfähigkeit der Fokus vollständig auf der Genesung liegen“, betont Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Beschäftigte könnten sich sonst unter Druck gesetzt fühlen.
Wer zu früh wieder arbeitet, riskiert längere, schwerere oder chronische Erkrankungen. Das könne auch nicht im Interesse der Arbeitgeber sein, so Engelmeier. „Denn in der Endabrechnung summieren sich so die Fehlzeiten nur noch mehr.“ Sie veranschaulicht: „Aus dem Leistungssport kennen wir das allzu genau, dass eine Verletzung oder Erkrankung unbedingt zu 100 Prozent auskuriert werden muss. Wenn ein Bundesligaprofi zu früh zurückkehrt, ist die nächste Verletzung programmiert.“ Besonders kritisch sieht der SoVD die Gefahr von Arbeitsdruck trotz Krankheit. Er fordert: Gesundheitsschutz geht vor! Statt des Risikos zum „Verschleppen“ müssen gute Arbeitsbedingungen her.
Das Krankengeld machte 2025 sechs Prozent der GKV-Ausgaben aus, rund 21 Milliarden Euro. Die Neuregelung soll 2027 etwa 73 Millionen Euro einsparen.
