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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Teilhabe ist kein Sparposten

Kürzungen in der Eingliederungshilfe – SoVD: Kahlschlag bei Inklusion verhindern!

Ein Kind mit ADS oder Autismus sitzt abgelenkt an einem Schultisch, neben ihm eine Betreuerin.
Eingliederungshilfe sichert das Grundrecht auf Teilhabe. Kindern mit Behinderungen ermöglicht sie etwa eine Schulbegleitung.

Bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen drohen Leistungskürzungen. Solche Pläne kritisiert der SoVD massiv und warnt vor einem Kahlschlag bei der Teilhabe. Denn die ist ein Grundrecht – kein Luxus oder nettes Entgegenkommen des Staates, woran man bei Bedarf sparen kann. 

In der Debatte um angeblich ausufernde Sozialausgaben vermitteln Politiker*innen – gerade auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) –, der Sozialstaat sei zu teuer und „nicht mehr finanzierbar“. Auf den Prüfstand soll auch die Eingliederungshilfe (EGH), weil deren Kosten steigen. 

Der SoVD stellt klar: Das greift zu kurz und ist gefährlich. Zwar sind die Ausgaben wirklich gestiegen; doch vor allem wegen höherer Lebenserwartung von Menschen mit Behinderungen und massiver Preissteigerungen. Wer daraus schließt, man müsse Leistungen kürzen, verkennt deren Kern – und nimmt soziale Einschnitte bewusst in Kauf. 

Leistung ist ein Grundrecht

„Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zum Steinbruch der Haushaltspolitik werden! Teilhabe ist ein Grundrecht, und Grundrechte stehen nicht unter Haushaltsvorbehalt“, so SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Hier geht es nicht um Luxus oder Sonderrechte. Es geht um elementare Teilhabe: um Bildung, um Wohnen, um Unterstützung im Alltag. Wer hier kürzt, greift das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe frontal an.“ 

Die seit 2020 im Sozialgesetzbuch (SGB) IX verankerte EGH ist kein freiwilliges Entgegenkommen des Staates, sondern eine Pflicht – aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie sichert Millionen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Jeder Einschnitt höhlt ihre Rechte aus. 

„Einsparpotenziale liegen nicht bei den Leistungsberechtigten, sondern im System selbst. Wer ernsthaft sparen will, muss die Verwaltungsverfahren vereinfachen, überbordende Bürokratie abbauen und komplizierte Doppelstrukturen abschaffen“, sagte Engelmeier.

SoVD bekämpft Kürzungen

Kritik hat der SoVD auch am Reformprozess. Im September starteten Bund, Länder und Kommunen einen Dialog, um Sparpotenziale zu prüfen – ohne die Behindertenverbände. Erst am 24. Februar lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sie zum „ersten Austausch“ darüber ein. Danach war aber unklar, was ohne Leistungskürzungen die Kosten senken soll. 

Der SoVD warnt davor, die Reformdebatte zur Sparrunde auf dem Rücken der Betroffenen zu machen. Gegen jede Form von Kürzung wird er kämpfen.

Info

Eingliederungshilfe nach SGB IX gibt es auf Antrag als Sach-, Geld- oder Dienstleistung. Dazu gehören etwa medizinische Reha, Leistungen zur Beschäftigung, sozialen Teilhabe (wie Mobilität, Assistenz im Alltag, Hilfe beim Wohnen) oder Bildung. Eine SoVD-Sozialberatung vor Ort kann klären, was passt.