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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Stellungnahme zum Teilhabestärkungsgesetz

Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)

1 Zusammenfassende Bewertung

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl vom im Grundsatz positiv zu würdigenden Neuerungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe.Zu nennen sind hier etwa die Verankerung des Gewaltschutzes im SGB IX und die Ausweitung des Budgets für Ausbildung.Auch die geplanten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Assistenzhunde im Behindertengleichstellungsgesetz sowie die jetzt beabsichtigte Ausgestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises im Recht der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich zu begrüßen.

Jedoch sieht der SoVD bei einigen Regelungen noch Nachbesserungs- bzw. Ergänzungsbedarf.

Digitale Pflege- und Gesundheitsanwendungen müssen konsequent barrierefrei zur Verfügung stehen. Die Regelungen zum Gewaltschutz sollten zugunsten von Menschen mit Behinderungen dringend konkretisiert werden. Überdies braucht es gesetzliche Klarstellungen zur geplanten Lockerung des Leistungsverbotes, um den Vorrang hochwertiger Rehabilitationsangebote für Menschen mit (drohenden) Behinderungen vor der „schnellen Vermittlung in einfache Jobs“ insbesondere durch die Jobcenter sicherzustellen. Auch beim Zugang zu Angeboten der Rehabilitation für Menschen im Rechtskreis des SGB II besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf – hierfür unterbreitet der SoVD konkrete Vorschläge. Überdies sieht der SoVD im Bereich der Neuregelungen zu Assistenzhunden an einigen Stellen Korrekturbedar.

Einschätzung zu Einzelregelungen in der kompletten Stellungnahme