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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Stellungnahme Referentenentwurf Finanzbildungsstrategie des Bundes

SoVD-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzbildungsstrategie des Bundes

1 Kernbotschaften 

  • Finanzielle Bildung braucht soziale Voraussetzungen. 
  • Auch beim Thema Finanzbildung muss die gesetzliche Rente stärker in den Blick genommen werden. 
  • Finanzielle Unabhängigkeit von Frauen muss weiter gestärkt werden. 
  • Finanzbildung muss auch Kinder und Jugendliche unabhängig vom Elternhaus erreichen und armutsbetroffenen Menschen im Alltag helfen.

2 Zusammenfassung des Referentenentwurfs 

Mit der Finanzbildungsstrategie des Bundes soll die Finanzkompetenz der Bürger*innen gestärkt werden. Dem Entwurf zufolge bildet finanzielle Bildung eine wesentliche Grundlage für finanzielle Selbstbestimmung, wirtschaftliche Eigenständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Hierzu identifiziert das Bundesministerium der Finanzen sieben zentrale Handlungsfelder:

  1. Altersvorsorge und Kapitalmarktbeteiligung,
  2. Finanzbildung stärken und Finanzkompetenz schaffen,
  3. Vernetzung und Evidenz in der Finanzbildung, 
  4. Private Haushaltsplanung, Vermeidung von Überschuldung und verantwortungsvolle Kreditnutzung,
  5. Sicherer Umgang mit digitalen Finanzdienstleistungen,
  6. Nachhaltige Finanzentscheidungen (Sustainable Finance),
  7. Gründungskompetenz und Entrepreneurship-Bildung.
  8. Für jedes dieser Handlungsfelder beschreibt der Entwurf den bestehenden Handlungsbedarf und benennt konkrete Maßnahmen. Dabei knüpft die Strategie zum Teil an bereits bestehende Angebote und Initiativen an; weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Planung.

3 Gesamtbewertung des Referentenentwurfs 

Insgesamt begrüßen wir den Entwurf der Finanzbildungsstrategie des Bundes. Finanzielle Selbstbestimmung, wirtschaftliche Eigenständigkeit und wirtschaftliche Teilhabe sind wichtige Voraussetzungen, um Armut zu vermeiden und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Zu Recht berücksichtigt der Entwurf, dass Einkommen, Bildung, Geschlecht und Alter das Finanzwissen und die finanzielle Handlungskompetenz maßgeblich beeinflussen. Eine zielgruppenspezifische Ansprache ist daher folgerichtig. Sie kann insbesondere dazu beitragen, Überschuldung zu vermeiden und die finanzielle Selbstbestimmung zu stärken.

Gleichzeitig können Bildungsangebote strukturelle soziale Risiken wie niedrige Einkommen, Armut, hohe Wohnkosten oder eine unzureichende Alterssicherung alleine nicht lösen. Finanzielle Bildung darf daher nicht an die Stelle einer angemessenen sozialstaatlichen Absicherung treten.

Alterssicherung: Gesetzliche Rente stärker in den Blick nehmen

Mit Sorge beobachten wir, dass im Bereich der Alterssicherung zunehmend der Kapitalmarkt in den Fokus rückt. Aus Sicht des SoVD ist nach wie vor die gesetzliche umlagefinanzierte Rente am besten geeignet, für ein auskömmliches Einkommen im Alter zu sorgen. Sie ist krisenfest, finanziell stabil und zuverlässig. Aufgrund zahlreicher sozialer Ausgleichselemente ist sie im Kern solidarisch ausgestaltet und wird paritätisch finanziert.

Auf kapitalmarktbasierte Altersvorsorgeprodukte trifft dies in der Regel nicht zu. Sie setzen zudem individuelle Sparfähigkeit sowie Finanzwissen und Handlungskompetenz voraus – Voraussetzungen, die je nach Personengruppe sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Finanzielle Bildung kann sicherlich dazu beitragen, weitere Personengruppen zu befähigen, ergänzende Altersvorsorge über den Kapitalmarkt zu realisieren. Angesichts der bisherigen politischen Entwicklungen gewinnt dieses Wissen zusätzlich an Bedeutung. 

Aus Sicht des SoVD sollte eine Finanzbildungsstrategie im Bereich der Altersvorsorge jedoch mit einer Stärkung der gesetzlichen Rente einhergehen. Dazu gehört auch, Wissen über die Funktionsweise und die Vorteile der umlagefinanzierten Alterssicherung zu vermitteln und stärker zu verbreiten. Projekte wie der „Rentenblicker“ der Deutschen Rentenversicherung sollten daher stärker in den Fokus gerückt und gegebenenfalls ausgebaut werden. Wissen über Altersvorsorge sollte sich nicht auf den Kapitalmarkt konzentrieren, sondern insbesondere auch die gesetzliche Rente umfassen.

Finanzielle Unabhängigkeit von Frauen stärken

Ausdrücklich begrüßt der SoVD, dass der Strategieentwurf einen besonderen Fokus auf Frauen legt. Damit Frauen jedoch tatsächlich wirtschaftlich und finanziell unabhängig sein können und auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt sind, braucht es aus unserer Sicht auch eine zeitgemäße Ehegattenbesteuerung.

Beim Ehegattensplitting gilt: Je größer der Einkommensunterschied und je höher das Einkommen, desto größer können die steuerlichen Vorteile für verheiratete Paare ausfallen. Das Splitting begünstigt insbesondere Ehen mit hohen Einkommensunterschieden – unabhängig von der Kinderzahl. Die damit verbundenen Erwerbsanreize können dazu beitragen, dass ein*eine Ehepartner*in, nach wie vor meist die Frau, ihre*seine Erwerbstätigkeit deutlich reduziert und einen größeren Anteil der unbezahlten Haus-und Sorgearbeit übernimmt.

Dies kann langfristig erhebliche Folgen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen haben: Ein geringer Erwerbsumfang führt zu niedrigeren eigenen Einkommen und Rentenansprüchen. Hinzu kommt, dass die Steuerklassenkombination III/V Auswirkungen auf die Höhe von Lohnersatzleistungen haben kann, wenn diese auf Grundlage des Nettoeinkommens berechnet werden, etwa beim Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld. Im Falle einer Scheidung wiederum verlangt das Unterhaltsrecht grundsätzlich eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Das derzeitige Ehegattensplitting steht damit aus Sicht des SoVD einer eigenständigen Existenzsicherung von Frauen entgegen. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat bereits 2018 eine stärkere Individualisierung der Ehegattenbesteuerung angeregt. Ebenso hat das Europäische Parlament wiederholt auf die Bedeutung der individuellen Einkommensbesteuerung für die Steuergerechtigkeit von Frauen hingewiesen.

Mit der Einführung des sogenannten Faktorverfahrens bei der Steuerklassenkombination IV/IV als Wahlmöglichkeit wurde bereits ein Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast zwischen Ehepartner*innen unternommen. Der SoVD begrüßt zudem das Vorhaben, die Steuerklassenkombination III/V abzuschaffen. 

Als nächsten Schritt fordert der SoVD die Abschaffung des derzeitigen Ehegattensplittings und die Einführung einer Individualbesteuerung, flankiert durch geeignete Kompensationsleistungen und Übergangsregelungen.

Finanzielle Bildung braucht soziale Voraussetzungen

Abschließend ist festzuhalten: Die Wirksamkeit finanzieller Bildung bleibt begrenzt, wenn Menschen aufgrund ihrer materiellen Situation keine Sparfähigkeit besitzen. So selbstverständlich es klingen mag: Gute Löhne, eine gute Grundbildung, ein Schul- und Berufsabschluss sowie wirksame Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sind wesentliche Voraussetzungen dafür, finanzielle Selbstbestimmung überhaupt zu realisieren. Aus Sicht des SoVD muss daher sichergestellt werden, dass Finanzbildung nicht dazu führt, die Verantwortung für soziale Problemlagen einseitig dem Einzelnen zuzuschreiben. Sie kann Menschen dabei unterstützen, informierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Finanzbildung darf aber sozialstaatliche Absicherung nicht ersetzen oder dazu führen, Armut und Überschuldung pauschal auf mangelndes Wissen oder individuelles Fehlverhalten zurückzuführen.

Der SoVD begrüßt, dass der Entwurf Menschen mit geringem Einkommen und niedriger formaler Bildung berücksichtigt. Damit die Angebote diese Gruppen tatsächlich erreichen, braucht es konkrete Maßnahmen, verlässliche Ressourcen und überprüfbare Ziele. Finanzielle Grundkompetenzen müssen altersgerecht in allen Schulformen vermittelt und durch Schulsozialarbeit sowie offene Kinder- und Jugendarbeit ergänzt werden. Die Teilnahme darf weder elterliche Unterstützung noch eigene Sparbeträge oder den Abschluss eines Finanzprodukts voraussetzen.

Auch für armutsbetroffene Erwachsene müssen Angebote kostenlos, barrierefrei und ohne stigmatisierende Ansprache zugänglich sein. Persönliche und aufsuchende Angebote sowie verständliche, bedarfsgerecht mehrsprachige Informationen müssen digitale Formate ergänzen. Ein Monitoring muss prüfen, ob benachteiligte Zielgruppen erreicht und Zugangshürden abgebaut werden. Maßstab für den Erfolg muss der praktische Nutzen im Alltag sein. Höhere Sparquoten oder eine stärkere Kapitalmarktbeteiligung allein reichen dafür nicht aus.

Berlin, 6. Oktober 2026 

DER VORSTAND
Abteilung Sozialpolitik