1 Kernbotschaften
- Die Menschen sind von den aktuellen Diskussionen um die Zukunft der Alterssicherung verunsichert. Es ist daher wichtig, dass die Alterssicherungskommission Ergebnisse vorlegt, die das Vertrauen in eine verlässliche Alterssicherung wiederherstellen.
- Die gesetzliche Rentenversicherung ist deutlich besser als ihr Ruf – Mythenbildung muss entgegengewirkt werden.
- Die gesetzliche Rentenversicherung muss im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen stehen und gestärkt werden:
- Deutliche Anhebung des Rentenniveaus
- Ausbau zu einer Erwerbstätigenversicherung
- Stärkung des Arbeitsmarktes zur Stärkung der Einnahmeseite
- Überlegungen zum Ausbau der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge dürfen die gesetzliche Rente nicht schwächen.
- Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre kompensiert bereits die Steigerung der Lebenserwartung.
2 Gesamtbewertung
Der Sozialverband Deutschland SoVD ist eine soziale, humanitäre und sozialpolitische Selbsthilfeorganisation, die sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt. Der Verband tritt seit 1917 und damit seit mehr als 100 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Unabhängig von parteipolitischen und weltanschaulichen Interessen ist der SoVD generationsübergreifend für alle Menschen offen. Wir haben rund 650.000 Mitglieder und geben den Menschen eine Stimme, die oft keine eigene haben: Patient*innen und gesetzlich Krankenversicherten sowie pflegebedürftigen und behinderten Menschen, Rentner*innen, Familien und Frauen. Wir setzen uns für ihre Rechte ein.
In unseren fast 200 Sozialberatungsstellen spielt das Thema Rente eine zentrale Rolle. Die Menschen kommen zu uns, weil sie Beratungsbedarf in verschiedensten rentenrechtlichen Fragestellungen haben. Dabei fällt in letzter Zeit auf, dass sie die öffentliche Debatte um die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland sehr genau verfolgen. Das hat nicht selten zur Folge, dass die Menschen übereilt vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen, weil sie politische Entscheidungen befürchten, die zu Leistungskürzungen in der Rente führen.
Das zeigt sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass die Alterssicherungskommission mit einem guten Ergebnis die Arbeit abschließt. Es muss ein Schlussstrich unter die vielen – oft sehr kontroversen und mythenbehafteten – öffentlichen Debatten gezogen werden, damit die Menschen wieder Vertrauen, Sicherheit und Verlässlichkeit bei ihrer Altersvorsorge verspüren. Das sind zentrale Voraussetzungen für eine gelingende Alterssicherungspolitik und das stärkt auch gleichzeitig das Vertrauen in die Demokratie und deren Institutionen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist deutlich besser als ihr Ruf
Die in der Öffentlichkeit ausgetragenen Debatten rund um das Rentenpaket der Bundesregierung aus dem Jahr 2025 haben das Image der gesetzlichen Rente weiter beschädigt. Aufhänger der Debatten war immer wieder die Frage nach der vermeintlichen Generationengerechtigkeit. Mit Verweis auf niedrige Geburtenraten und die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung wird darüber gestritten, wie viel gesetzliche Rente wir uns noch leisten können und wollen und wie viel Kapitaldeckung wir tatsächlich brauchen.
In einem wissenschaftlichen Beitrag von Prof. Dr. Remi Maier-Rigaud und Prof. Dr. Derya Gür-Seker heißt es dazu treffend:
„Die Politik und auch die Wissenschaft haben teilweise selbst die Vorstellung genährt, individuelle kapitalgedeckte Vorsorge sei der richtige Weg für die Alterssicherung in einer alternden Gesellschaft. Die über Jahrzehnte virulent gebliebenen Debatten, beispielsweise zu Vor- und Nachteilen von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, haben einen wissenschaftlichen Konsens vermissen lassen und damit auch einen Nährboden für eine Mythenbildung abgegeben. Mühsam muss nun erklärt werden, was das Alterssicherungssystem leistet und wo der Unterschied zur Ersparnisbildung liegt. Aufgrund der omnipräsenten und viralen Verbreitung von Mythen auf Social Media ist dies eine Sisyphusarbeit.“
Das ist ernüchternd. Denn die Zahlen, Daten und Fakten belegen die Stabilität, Solidarität und Zuverlässigkeit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente:
Die gesetzliche Rente ist ein gutes System, denn…
- Die Finanzen sind stabil
Egal ob Finanzkrise, Corona oder Kriege – die Rentenversicherung konnte die Renten immer pünktlich und in gewohnter Höhe auszahlen. Dabei ist der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gemessen am Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen Jahren bei knapp unter 10 Prozent stabil geblieben. Auch der Beitragssatz liegt nunmehr seit dem 1. Januar 2018 bei 18,6 Prozent und war in der Vergangenheit schon deutlich höher (z.B. 1997/1998 bei 20,3 Prozent). Außerdem teilen sich Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nach dem Rentenversicherungsbericht 2025 wird der Beitragssatz in den kommenden Jahren zwar ansteigen und könnte im Jahr 2039 bei 21,2 Prozent liegen. Aber selbst ein solcher Prozentsatz wäre im internationalen Vergleich nicht exorbitant hoch.
- Die Renten werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst
Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist die jährliche Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung. Auch in diesem Jahr sollen die Renten zum 1. Juli wieder kräftig steigen, um 4,24 Prozent. Ein Beispiel: Rentner*innen mit mindestens 35 Beitragsjahren kommen im Durchschnitt auf eine Rente von 1.692 Euro brutto im Monat. Für diese Rentner*innen bedeutet die diesjährige Rentenanpassung ein Plus von 71,74 Euro pro Monat.
- Die Rentenversicherung bietet einen günstigen Krankenversicherungsschutz durch die Krankenversicherung der Rentner
Für Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (alle Rentner*innen, die in der zweiten Erwerbshälfte zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren) übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung den halben Krankenversicherungsbeitrag. Alle anderen können einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen.
Dafür hat die Rentenversicherung im Jahr 2024 28,7 Milliarden Euro ausgegeben. Das entspricht einem Anteil von 7,13 Prozent an den Gesamtausgaben und bildet nach den Renten den zweitgrößten Ausgabenposten.
- Die Rentenversicherung gewährt auch Rehabilitations- und Präventionsleistungen
Im Jahr 2024 wurden 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation bei der Rentenversicherung gestellt, über 333.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Insgesamt 8,31 Milliarden Euro brachte die Rentenversicherung im Jahr 2024 für medizinische und berufliche Rehabilitations-Leistungen auf. Anträge auf Präventions-Leistungen wurden knapp 65.000 gestellt – Tendenz steigend. Die Kosten beliefen sich auf 47,3 Millionen Euro im Jahr 2024.
Diese Leistungen sind wichtig, um die Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten oder sie nach einer Erkrankung wieder zu erlangen. Damit sind sie unentbehrlich für ein möglichst langes gesundes Arbeiten. Dies bestätigt auch eine aktuelle Erhebung der Deutschen Rentenversicherung: Zwei Jahre nach einer medizinischen Rehabilitations-Leistung waren 83 Prozent wieder erwerbsfähig. Diese Leistungen bestätigen eindeutig, dass Rehabilitation sich auch wirtschaftlich lohnt.
- Neben Altersrenten zahlt die Rentenversicherung auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten
Laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 zahlt die Rentenversicherung rund 26,1 Millionen Renten an ca. 21 Millionen Rentner*innen. Davon sind 18,9 Millionen Altersrenten, darunter 11,2 Millionen vorgezogene Altersrenten, 5,4 Millionen Hinterbliebenenrenten und 1,7 Millionen Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente), wovon 96 Prozent als volle EM-Rente gezahlt werden.
Ein Blick auf die durchschnittlichen Zahlbeträge von Einzel- und Mehrfachrentner*innen macht deutlich, dass vor allem Frauen stark von Hinterbliebenenrenten, in der Regel Witwenrenten, profitieren. Sie schützen nicht selten vor Altersarmut. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zahlbetrag von Altersrenten für Frauen liegt bei 955 Euro. Kommt eine Hinterbliebenenrente dazu erhöht sich die monatliche Rente auf 1.721 Euro.
Lange Zeit galt eine Erwerbsminderungsrente als Armutsrisiko Nummer 1. Seitdem die Zurechnungszeiten Schritt für Schritt angehoben und ein Zuschlag für EM-Renten im Bestand eingeführt worden ist, sind auch die durchschnittlichen EM-Rentenzahlbeträge kontinuierlich gestiegen. Dieser Anstieg ist einzig und allein auf eine Solidarleistung zurückzuführen. Denn für die sogenannten Zurechnungszeiten sind keine Beiträge gezahlt worden.
- In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es solidarische Ausgleichselemente
Neben den Zurechnungszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten, sowie der Grundrentenzuschlag zu den solidarischen Ausgleichselementen der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem Rentenpaket der Bundesregierung kommt es rückwirkend zum 1. Januar 2027 zu einer vollständigen Angleichung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor und nach 1992 geboren wurden. Ab diesem Zeitpunkt erhält ein Elternteil für ein Kind, egal wann es geboren wurde, drei Entgeltpunkte – ohne dafür jemals Beiträge gezahlt zu haben. Das entspricht aktuell ca. 120 Euro mehr Rente im Monat.
Im Kern geht es bei den solidarischen Ausgleichselementen um eine Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kosten dafür werden zum Teil über die Bundeszuschüsse ausgeglichen. Hier wäre es aus Sicht des SoVD sehr zu begrüßen, wenn die Alterssicherungskommission eine klare Abgrenzung beitragsgedeckter (von der Versichertengemeinschaft zu tragender) und nicht-beitragsgedeckter Leistungen vornehmen würde. Denn gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen vom Staat und nicht von den Beitragszahler*innen finanziert werden. Damit könnte auch dem Mythos, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur aufgrund des „exorbitant hohen“ Bundeszuschusses überlebensfähig ist, entgegengewirkt werden.
- Die Umlagefinanzierung funktioniert
Die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rente, bei der die eingenommenen Beiträge direkt an die aktuellen Rentner*innen ausgezahlt werden, ist eine weitere Stärke. Das Geld bleibt so im Umlauf und muss nicht möglichst gewinnbringend angelegt werden.
Eine gängige Erzählung ist, dass es in einer alternden Gesellschaft immer weniger Beitragszahlende gäbe, immer mehr Rentner*innen und dass dies „selbstverständlich“ dazu führen wird, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren nicht mehr funktionieren könne. Richtig ist: Es gibt weniger Junge. Dabei wird vergessen, dass die Zahl der Beitragszahler*innen aufgrund von Zuwanderung, Frauen und älterer Beschäftigter gestiegen ist und weiter gesteigert werden kann. Hinzu kommt, dass es entscheidend ist, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden, die umso höher sind, je mehr die Produktivität steigt und damit auch die Löhne. Unter anderem deshalb konnte der Beitragssatz über viele Jahr stabil gehalten werden.
Was jedoch auch richtig ist: Der demografische Wandel stellt eine Herausforderung für die gesetzliche Rente dar – gerade mit Blick auf die Babyboomer-Generation, die jetzt und in den kommenden Jahren in Rente geht, die schwächelnde Wirtschaft und einen gleichzeitigen Fachkräftemangel. Der Umlagefinanzierung gegenüber steht daher die Kapitaldeckung, die von vielfacher Seite als der Königsweg aus dem vermeintlichen Dilemma gesehen wird. Doch auch hier gibt es große Risiken und weitere Nachteile.
Mehr Kapitaldeckung ist nicht die Lösung
Für den SoVD stellt der Ausbau der Kapitaldeckung nach wie vor keine überzeugende Alternative zu einer starken gesetzlichen Rente dar. Ganz besonders nicht für Menschen, die kurz vor der Rente stehen. Denn Anlagen am Kapital – beziehungsweise speziell am Aktienmarkt – setzen einen langen Anlagezeitraum voraus. Wer also zum jetzigen Zeitpunkt auf zusätzliche Altersvorsorge setzt, sollte noch mehrere Jahrzehnte bis zum Renteneintritt haben, damit sich das rechnet.
Der Paradigmenwechsel hin zu mehr Eigenvorsorge in der Alterssicherung ist mit dem Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 und der Einführung der Riester-Rente eingeleitet worden. Ziel war es, dass die Menschen durch private Altersvorsorge die Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren. Ein Blick in die Zahlen zur Verbreitung der privaten Altersvorsorge und auch der betrieblichen Altersversorgung zeigt, dass dieses Ziel um Längen verfehlt wurde:
„Im Jahr 2023 hatten rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anwartschaften im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge erworben. Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge liegt der Verbreitungsgrad bei rund einem Drittel. […] Im Ergebnis sind es vor allem die vulnerablen Beschäftigten- und Bevölkerungsgruppen, die nicht betrieblich oder privat für das Alter vorsorgen.“
Damit gehen jetzt viele Menschen in Rente, die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rente hinnehmen mussten, diese jedoch nicht durch private Vorsorge ausgleichen konnten. Wir werden also jetzt noch für Jahrzehnte eine starke gesetzliche Rente brauchen, wenn wir keine Altersarmut mit Ansage wollen. Mit Blick auf die jüngere Generation kann jedoch festgehalten werden, dass diese mehr Zutrauen in den Kapitalmarkt als Form der Alterssicherung beziehungsweise der Vermögensbildung zu haben scheint. Außerdem hat diese Generation noch eines: Zeit.
Jedoch unabhängig davon, wie viel Zeit noch bleibt: Unsere Welt ist voll von Krisen. Diese Krisen machen sich insbesondere an den Aktienmärkten mit sinkenden und stark schwankenden Kursen bemerkbar. Außerdem tragen große Rentenfonds anderer Länder durch ihre renditegetriebenen Immobilienkäufe zu Mietpreisexplosionen in deutschen Städten bei. Dabei ist es nicht einmal sicher, ob die Anlagen Renditen abwerfen, durch die dann die Renten finanziert werden sollen.
Das ist auch einer der Hauptkritikpunkte des SoVD an der kapitalgedeckten Altersvorsorge: Die Kosten für diese Form der Vorsorge verschwinden aus dem Bundeshaushalt und aus den Bilanzen der Arbeitgeber*innen. Es wirkt vermeintlich kostensparender. Die Kosten entstehen jedoch an ganz anderer Stelle. Klar ist jedoch, dass das Kostenrisiko vor allem bei den Beschäftigten liegt. Wenn Rentenfonds Renditen erwirtschaften sollen, entstehen Kostenrisiken auch dort, wo für Renditen investiert wird. Es drohen dann beispielsweise steigende Mieten, weil Rentenfonds in Immobilien investieren. Hier braucht es dringend klare Anlageregeln und vor allem gute, einfache, transparente und kostengünstige Produkte am Markt. Nur so können kapitalgedeckte Renten für diejenigen, die können, wollen und noch ausreichend Zeit haben, überhaupt eine zusätzliche Option sein.
Sollte die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent das Maximum sein, worauf sich die Alterssicherungskommission einigen kann, dann ist es aus Sicht des SoVD besser, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken als weiter auf die private Altersvorsorge (pAV) zu setzen, wie es bisher von der Bundesregierung geplant ist. Das bedeutet: Ein Gesamtversorgungsniveau sollte sich in diesem Fall aus der ersten und zweiten Säule ergeben.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber der privaten Altersvorsorge liegen auf der Hand:
- Es gibt in der Regel eine Arbeitgeberbeteiligung – was zum Standard werden sollte,
- das Geld wird kollektiv angelegt und im besten Fall gezielt im europäischen Raum,
- es ist ein etabliertes Instrument der Mitarbeiter*innen-Bindung,
- mit dem Wegfall der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos verabschiedet sich die private Vorsorge als Teil der Alterssicherung und ist per definitionem zukünftig dem Vermögensaufbau zuzuordnen.
Deshalb: Bewährtes stärken und besser machen
Aus Sicht des SoVD sollte die Alterssicherungskommission die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung in den Mittelpunkt all ihrer Überlegungen stellen. Sie muss das Fundament der Alterssicherung in Deutschland bleiben und für den Großteil der Menschen den Lebensstandard sichern. Das heißt für den SoVD konkret: Das – von der Alterssicherungskommission zu definierende – Gesamtversorgungsniveau muss über die erste Säule gedeckt werden.
Zur Stärkung der gesetzlichen Rente fordern wir:
- Die Rückkehr zu einem Rentenniveau von 53 Prozent, damit auch die heute jungen Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können
- Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen, auch Politiker*innen, Beamt*innen, Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke und Selbständige
- Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere von Frauen, älteren Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen und Zugewanderten. Dazu zählen konkret die Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sowie der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Krippe, Kita und Grundschule
- Höhere Löhne, die mit der Steigerung der Produktivität Schritt halten und gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern
Weiterhin sind notwendig:
- Gezielte qualifizierte Aus- und Weiterbildung, um die Menschen länger im Berufsleben zu halten und für Strukturveränderungen in der Arbeitswelt und auf dem Arbeitsmarkt fit zu machen
- Maßnahmen zur Zahlung guter und fairer Löhne, wie zum Beispiel durch die Stärkung der Tarifautonomie und die jährliche Anpassung des Mindestlohns. Denn nur mit guter Arbeit für alle erreichen wir eine gute Rente für alle
- Verzicht auf eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters und eine Ausweitung der Abschläge
Untersuchungen belegen, dass die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr die Steigerung der Lebenserwartung bereits überkompensiert. Außerdem erreichen viele Menschen gar nicht gesund das reguläre Renteneintrittsalter, jede*r zweite geht vorzeitig in den Ruhestand. Die Zahl der Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente liegt weiterhin auf hohem Niveau. Oberstes Ziel muss es daher sein, dass die Menschen möglichst lange gesund arbeiten können, um überhaupt erst einmal das aktuelle Renteneintrittsalter zu erreichen.
Die Diskussionen um die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent hat viele kritische Stimmen hervorgebracht, die sich um die Frage der Generationengerechtigkeit drehen. Ein stabiles Rentenniveau sei zu teuer und würde unverhältnismäßig stark die junge Generation belasten. Eine leistungsfähige gesetzliche Rente – nichts anderes drückt das Rentenniveau aus – ist für alle Generationen von Vorteil. Das zeigt auch eine Simulation nach dem Dynamischen Rentenversicherungsmodell DyReMo von Prof. Dr. Camille Logeay und João Domingues Semeano:
„Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die These empirisch nicht haltbar ist, eine Stabilisierung des Rentenniveaus wie sie mit dem Rentenpaket II geplant war, benachteilige jüngere Generationen. Stattdessen verbessert eine solche Stabilisierung die Leistungsfähigkeit des Rentensystems aller sich derzeit im Arbeitsmarkt oder in der Nähe der Erwerbsbeteiligung befindenden Kohorten, egal, ob man zur Beurteilung das Sicherungsniveau oder aber die implizite Rendite der Rentenversicherung heranzieht.“
Fazit
Die Debatten der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass im Bereich der Alterssicherung sehr viele Mythen im Raum stehen. Gleichzeitig ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Alterssicherung in Deutschland aufgrund der Alterung der Gesellschaft vor Herausforderungen steht. Schon heute sind die Renten vieler Menschen zu niedrig und reichen nicht zum Leben. Genau diese Menschen drohen jedoch mehr zu werden, wenn weiter an der gesetzlichen Rente gekürzt wird.
Deshalb sind wir als SoVD davon überzeugt, dass das gute System der gesetzlichen Rente noch besser gemacht werden muss. Mit der Verlagerung der Verantwortung für die Altersvorsorge in das Private würde die Schere zwischen Arm und Reich nur noch weiter aufgehen. Und wer jahrzehntelang in ein Pflichtsystem gezahlt hat, muss davon im Rentenalter auch gut leben können. Das ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung möglich und es ist leistbar.
Dabei wird eine gute gesetzliche Rente in einer alternden Gesellschaft mehr Geld kosten. Gleichzeitig bringt sie mehr Verlässlichkeit – eine zentrale Voraussetzung für eine gute Alterssicherungspolitik. Denn jede*r muss sich heute darauf verlassen können, dass er*sie später im Alter eine auskömmliche Rente bekommt – erst recht bei einem Pflichtversicherungssystem. Eine neueste Umfrage von YouGov im Auftrag des Sozialstaatsbündnisses, zu dem auch der SoVD gehört, bestätigt, dass ein Großteil der Menschen auch bereit ist, höhere Rentenbeiträge zu zahlen, wenn garantiert ist, dass sich dadurch ihre Rentenzahlung im Alter erhöht.
Berlin, 13. März 2026
DER VORSTAND
Abteilung Sozialpolitik
Quellennachweis:
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/Die Grünen, Drucksache 21/2982
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Reha-Bericht 2025
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenatlas 2025
- Ergebnisse der YouGov Umfrage des Sozialstaatsbündnisses: https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/sozialstaatsbuendnis-umfrage-grosse-mehrheit-fuer-starken-sozialstaat
- Dr. Jansen, Andreas: Zum Status quo bei der betrieblichen und privaten Vorsorge: Systemrelevanz mit begrenzter Reichweite, in: Freiwillige Beiträge in der GRV: Tür und Tor öffnen?, Zeitschrift Deutsche Rentenversicherung, Ausgabe 4/2025
- Prof. Dr. Maier-Rigaud, Remi und Prof. Dr. Gür-Seker, Derya: Mythen der Alterssicherung auf Social Media. Eine Analyse von YouTube- und TikTok-Videos, in Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung, 2 (2025) 3
- Dr. Pattloch, Dagmar: Das Zugangsalter in der gesetzlichen Rente: Eine Richtigstellung, WSI-Blogbeitrag Work on Progress, 08.08.2024, https://www.wsi.de/de/blog-17857-das-zugangsalter-in-die-gesetzliche-rente-eine-richtigstellung-61293.htm
- Rentenversicherungsbericht 2025
- Semeano, João Domingues, Dullien, Sebastian, Logeay, Camille, Stein, Ulrike: Stabilisierung des Rentenniveaus: Wer verliert und wer gewinnt wirklich? Simulationsergebnisse für verschiedene Geburtsjahrgänge zum gescheiterten Rentenpaket II der Ampel-Regierung, in IMK Policy Brief Nr. 186, Februar 2025