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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

SoVD: Privilegien bei Erbschaftsteuer beenden

Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft der Erbschaftsteuer. Der SoVD kritisiert die aktuellen Ausnahmen für Unternehmensvermögen.

Gebäude des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällt regelmäßig weitreichende Urteile. Momentan verhandelt es über die Regelungen bei der Erbschaftsteuer.

Wie gerecht ist eine Erbschaftsteuer, die Privatvermögen belastet, große Unternehmensvermögen aber weitgehend verschonen kann? Darüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober. Ein Mann, der von seiner Tante Aktien und Immobilien erbte, sieht sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt. Das Gericht prüft, ob die unterschiedlichen Regeln mit dem Gleichheitssatz vereinbar sind. 

Begünstigtes Betriebsvermögen kann unter Voraussetzungen wie der Fortführung des Unternehmens und dem Erhalt der Lohnsumme zu 85 Prozent oder vollständig steuerfrei übertragen werden. Bei Erwerben über 26 Millionen Euro kann eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung zum Steuererlass führen, wenn das verfügbare Vermögen zur Zahlung nicht ausreicht. Damit sollen Unternehmen und Arbeitsplätze geschützt werden. 

Urteil im nächsten Jahr erwartet

Kritiker*innen bemängeln jedoch, dass diese Ausnahmen bei großen Vermögen faktisch zur Regel würden. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit verweist auf Gestaltungsmöglichkeiten: Erben könnten Privatvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen umwandeln oder Unternehmen auf Kinder übertragen, die noch kein eigenes Vermögen besitzen. Dadurch schützten die Vergünstigungen vor allem den Reichtum der Erben.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte, die gleichmäßige steuerliche Belastung berühre das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. In der Verhandlung ging es deshalb auch darum, ob Unternehmen ohne Steuerbefreiungen tatsächlich gefährdet wären und welchen Beitrag die Erbschaftsteuer zum Abbau der ungleichen Vermögensverteilung leisten kann. Ein Urteil wird Anfang 2027 erwartet. 

SoVD: Große Erbschaften und Vermögen stärker heranziehen 

Für den SoVD besteht grundlegender Reformbedarf. „Es ist nicht hinnehmbar, dass sehr große Vermögen bei der Erbschaftsteuer weitreichende Privilegien genießen, während Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen immer stärker belastet werden“, erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier gegenüber Ippen.Meda. Sie fordert, Privilegien bei großen Unternehmensvermögen zu beenden, durchschnittliche Erbschaften zu schützen und sehr große Vermögen stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen.

Zudem fordert der SoVD die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Engelmeier betont: „Wer ständig über Kürzungen beim Sozialstaat spricht, muss endlich auch die Einnahmeseite in den Blick nehmen“.