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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

SoVD kritisiert mögliche beim Einschnitte beim Elterngeld

Im Bundeshaushalt fehlen Milliarden. Auch das Familienministerium soll sparen und nimmt das Elterngeld in den Blick. Der SoVD warnt vor Kürzungen.

Junge Eltern halten ein schlafenden Baby.
Das Elterngeld soll den Einkommensverlust nach der Geburt auffangen. Nun stehen Kürzungen im Raum. Foto: Anna Zhukkova / Adobe Stock

Das Elterngeld steht wegen der angespannten Haushaltslage erneut im Mittelpunkt der politischen Debatte. Das Bundesfamilienministerium muss in den kommenden Jahren Milliarden einsparen. Da das Elterngeld mit rund 7,5 Milliarden Euro jährlich der größte familienpolitische Ausgabeposten ist, werden verschiedene Reform- und Sparmöglichkeiten diskutiert.

Der SoVD lehnt mögliche Kürzungen beim Elterngeld ab und verweist auf die aktuell schon hohen Belastungen für Familien. Gegenüber der Rheinischen Post stellte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest: „Gerade in Zeiten sinkender Geburtenraten und fehlender Betreuungsplätze brauchen Familien Verlässlichkeit und finanzielle Sicherheit statt neuer Kürzungsdebatten.“

Keine Erhöhung des Elterngeldes seit seiner Einführung 2007

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. In der Regel ersetzt es 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens nach der Geburt eines Kindes. Der Höchstbetrag liegt weiterhin bei 1800 Euro monatlich, der Mindestbetrag bei 300 Euro. Beide Werte wurden seit Einführung nicht angepasst.

Bereits gesenkt wurde die Einkommensgrenze für den Bezug: Seit April 2025 haben Paare nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Anspruch auf Elterngeld. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro.

SoVD: Familien stehen finanziell stark unter Druck

Diskutiert werden nun weitere Änderungen. Dazu gehört eine mögliche Senkung der Ersatzrate von derzeit meist 65 Prozent des Nettoeinkommens. Auch eine weitere Absenkung der Einkommensgrenze gilt als denkbar.

Im Gespräch sind zudem Änderungen bei den sogenannten Vätermonaten. Derzeit können Eltern zusammen 14 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn beide Partner mindestens zwei Monate übernehmen. Künftig könnte eine längere Beteiligung beider Elternteile Voraussetzung für den vollen Anspruch werden. Weitere Überlegungen betreffen die Bezugsdauer insgesamt. So könnte die maximale Zahl der Elterngeldmonate reduziert werden. Außerdem wird diskutiert, die Höhe des Elterngeldes stärker an eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit zwischen Mutter und Vater zu knüpfen.

Für den SoVD ist klar, dass Familien gestärkt werden müssen und bei dieser wichtigen familienpolitischen Leistung nicht der Rotstift angesetzt werden darf. Michalea Engelmeier betont: „Familien stehen durch hohe Lebenshaltungskosten ohnehin massiv unter Druck, während das Elterngeld seit seiner Einführung real immer weiter an Wert verloren hat“.