Mit viel Aplomb hat die Bundesregierung das landläufig oft „Heizungsgesetz“ benannte Gebäudeenergiegesetz abgeschafft und will es durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
Sie verspricht Hauseigentümern dadurch mehr Freiheit bei der Wahl des Energieträgers, doch vor allem für Mieter*innen sind negative Folgen zu befürchten. Denn die Vermieter*innen entscheiden über neue Heizungen und investieren in die Technik, zahlen aber nicht die laufenden Kosten.
Diese tragen die Mieter*innen – oft über viele Jahre hinweg. Dadurch fehlt ein klarer Anreiz, die wirtschaftlichste Lösung zu wählen.
Kosten für Wärmepumpe als Referenzwert
Der SoVD, Deutscher Mieterbund, der Verbraucherzentrale Bundesverband und andere legen daher einen Vorschlag vor, wie der Schutz von Mieter*innen im Gebäudeenergiegesetz gewährleistet werden könne.
Die Verbände fordern eine einfache und technologieoffene Schutzregel: einen sogenannten „relativen Heizkostendeckel“. Dabei würden die Heizkosten an einem Referenzwert orientiert – konkret an den Kosten einer effizient betriebenen Wärmepumpe. Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, müssten Vermieter*innen den Mehrbetrag übernehmen.
Ausgewogene Förderung weiter nötig
Der Vorteil dieses Modells: Es ist leicht verständlich und funktioniert unabhängig von der gewählten Heiztechnik. Gleichzeitig schützt es Mieter*innen vor überhöhten Kosten – etwa durch teure Fernwärme, steigende Gaspreise oder ineffiziente Wärmepumpen.
Darüber hinaus sehen die Verbände weiteren Handlungsbedarf: Förderprogramme müssen sozial ausgewogen gestaltet werden, und auch die Modernisierungsumlage sollte reformiert werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Wärmewende im Gebäudebereich nicht zulasten der Mieter*innen geht.
