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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

SB-Ausweis futsch: Verliere ich jetzt auch meine Schwerbehinderten-Rente?

In vielen Fällen ist der Schwerbehindertenausweis nur für eine bestimmte Zeit gültig. Läuft er aus, kann eine Weiterbewilligung beantragt werden. Doch was droht Ihnen, wenn die Verlängerung abgelehnt wird - Sie aber mittlerweile schon eine vorgezogene Rente für behinderte Menschen erhalten?

SB-Ausweis futsch: Verliere ich jetzt auch meine Schwerbehinderten-Rente?

Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Ihrem jeweiligen Bundesland. Erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Sie in Deutschland als "schwerbehindert". Und erst ab dieser Schwelle bekommen Sie den dazugehörigen Ausweis.

Falls Sie nun noch ein bestimmtes Alter erreicht haben und auf wenigstens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung kommen, steht die Tür zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen offen.

Die wichtigsten Infos über diese Rentenart haben wir in diesem Video erklärt:

Also, wichtig ist: Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine aktuelle Schwerbehinderung notwendig. Andernfalls werden Sie diese Renten-Variante nicht beziehen können. Auch nicht mit einem GdB von 30 oder 40 inklusive Gleichstellung.

Ohne GdB 50 keine Altersrente mit Behinderung

In der Praxis ist es gar nicht so selten, dass die Schwerbehinderung kurz vor oder kurz nach dem geplanten Beginn einer vorgezogenen Rente ausläuft. Der Klassiker ist bei Krebserkrankungen zu finden. Hier läuft der Schwerbehinderten-Status in den meisten Fällen nach der fünfjährigen Heilungsbewährung aus. Falls der Krebs nicht zurück gekommen ist oder eine andere ernsthafte Erkrankung dagegen spricht, ist der SB-Ausweis im Anschluss weg.

Gut und wünschenswert für die Gesundheit. Aber - man muss es so direkt sagen - schlecht für Ihre Rentenpläne.

Ein wichtiges Detail sollten Sie kennen: Sollte Ihre Schwerbehinderung vor dem gewünschten Startpunkt der Rente auslaufen, kommt es auf den genauen Zeitpunkt an. Denn in den ersten drei Monaten nach dem Auslaufen gelten Sie offiziell noch als schwerbehindert, man könnte von einer "Schonfrist" sprechen. In diesem Zeitraum rutschen Sie dann noch ohne Probleme in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Aber: Bedeutet das auch, dass bei einem Verlust des SB-Ausweises die Rente wieder aberkannt wird? Oder dass Sie in eine andere Rentenart versetzt oder gar hinabgestuft werden?

Einmal Rente, immer Rente

Nein, wenn die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einmal bewilligt wurde, kann man Ihnen diese nicht mehr nehmen. Selbst wenn Sie nach dem Auslaufen Ihrer Schwerbehinderung komplett ohne GdB dastehen: Die Rente bleibt. Ohne Wenn und Aber.

Falls Sie Anfang 60 sind und sich konkret mit den Eintrittsmöglichkeiten zur vorgezogenen Rente beschäftigen, ist beim Thema Behinderung nur eine Frage entscheidend: Sind Sie beim Start der Rente schwerbehindert oder nicht? Ansonsten gilt: Einmal Rente, immer Rente.