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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Rentenpaket zügig beschließen

SoVD: Alterssicherung langfristig stabilisieren und Vertrauen in die Rente stärken

Markus Söder, Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil sitzen nebeneinander an einem Pult.
Die Koalitionsspitzen Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas und Lars Klingbeil (beide SPD) haben eine große Aufgabe vor sich. Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um das Rentenpaket noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Foto: Stefan Boness / picture alliance / Ipon

Unablässig streitet die Bundesregierung über den Sozialstaat – diesmal geht es um die Rente. Nicht alle Abgeordneten der Union wollen dem Rentenpaket zustimmen. Daher ist es unsicher, ob das wichtige Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Der SoVD ruft die Beteiligten dazu auf, das Rentenpaket in der vorliegenden Form auf den Weg zu bringen, um das Rentenniveau in den nächsten Jahren erst einmal bei 48 Prozent zu stabilisieren. 

Vom früheren Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) stammt der berühmte Satz: „Die Rente ist sicher.“ Dieses geflügelte Wort gehört zur politischen Folklore, doch die Gewissheit, dass man nach einem langen Arbeitsleben im Ruhestand genug Geld zur Verfügung hat, bröckelt längst. 

Im November erklärte die Wirtschaftsministerin, Katherina Reiche (CDU), bei einem Symposium in ihrem Haus überraschend offen: „Die Rente, trotz hoher Rentenbeiträge, wird später vermutlich nicht zum Leben reichen.“ Aussagen wie diese spiegeln sich auch in aktuellen Umfragen wider. 

Ebenfalls im November veröffentlichten Deutsche Bank und DWS den „Altersvorsorge- Report 2025“. Darin glaubten 83 Prozent der Befragten, dass das Rentensystem auf lange Sicht nicht mehr zuverlässig funktioniert. Das sind fast 30 Prozent mehr als bei der gleichen Befragung im Jahr 2019. Gleichzeitig sind 80 Prozent überzeugt, dass die gesetzliche Rente zukünftig nur noch eine Grundabsicherung sein wird. 

Eine der größten Aufgaben der Regierung aus CDU / CSU und SPD ist es daher, für eine Sicherung der Rente zu sorgen und Vertrauen herzustellen. Eigentlich sollte genau das mit dem sogenannten „Rentenpaket 2025“ gelingen. Dazu gibt es bereits einen Gesetzentwurf, der unter anderem beim Rentenniveau eine „Haltelinie“ von 48 Prozent in den nächsten Jahren garantiert. Das Rentenniveau ist eine theoretische Größe und beschreibt, wie hoch die Rente nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ausfallen würde. Solche ungebrochenen Erwerbsbiografien sind in der Realität jedoch sehr selten, sodass viele Renten noch unter diesem Wert liegen. Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, dieses Rentenniveau zu garantieren. 

Renten steigen auch im nächsten Jahr

Die aktuell geltende Haltelinie garantiert, dass die Renten gleichmäßig mit den Löhnen steigen und Rentner*innen so am Produktivitätszuwachs teilhaben. Durch eine Orientierung etwa an der Inflation würden sich die Renten vom allgemeinen Wohlstandsgewinn abkoppeln und die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitnehmenden und Rentner*innen noch weiter zunehmen. 

Auch im nächsten Jahr wirkt der bestehende Mechanismus. Die Rentenversicherung schätzt, dass die Renten 2026 um 3,7 Prozent steigen. Der SoVD begrüßt diese Erhöhung, weist aber zugleich darauf hin, dass diese Steigerung für viele Menschen mit niedrigen Renten nicht ausreicht. 

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier betont die Bedeutung einer verlässlichen Rentenpolitik: „Wir appellieren an die Koalition und insbesondere an die Union: Das Rentenpaket mit der Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent muss umgesetzt werden, denn sonst verpufft der Effekt der Rentenerhöhung.“

Im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf sehen 18 Abgeordnete der Unionsfraktion, die sogenannte „Junge Gruppe“, allerdings Festlegungen zum Rentenniveau über diesen Zeitraum hinaus. Sie drohen deshalb damit, dem Rentenpaket im Bundestag nicht zuzustimmen. 

Durch den Streit innerhalb der CDU bleibt das Rentenpaket jedoch weiter in der Schwebe. Bundeskanzler Friedrich Merz betont seine Zustimmung zum Gesetz, doch ohne die Stimmen der jungen Unionsabgeordneten fehlt der Regierung die nötige Mehrheit, um das Gesetz zu beschließen. Mittlerweile gibt es erste Forderungen aus der CDU nach einer Verschiebung des Rentenpaketes. 

Friedrich Merz hat zudem in Aussicht gestellt, die Arbeit der Rentenkommission zu beschleunigen, damit diese schon vor dem Sommer 2026 ihre Arbeit abschließen und Vorschläge präsentieren könne. Die Kommission soll Lösungen für die Rente ab den 2030er-Jahren entwickeln.

SoVD führt Gespräche zur Rentenpolitik

Der SoVD wird die Arbeit der Kommission eng begleiten und befindet sich im ständigen Austausch mit der Politik, um sich im Interesse seiner Mitglieder für eine starke Rente einzusetzen. So traf sich Michaela Engelmeier Ende Oktober zu einem Gespräch mit der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose. Dabei spielten insbesondere die Rente und die Sozialstaatskommission eine große Rolle. Im November tauschte sich Engelmeier dazu auch mit Marc Biadacz, dem Obmann der CDU / CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, aus.

Das Rentenpaket enthält noch weitere Veränderungen, etwa die Ausweitung der Mütterrente auf Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind. 

Das Kabinett beschloss weiterhin das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das Menschen in kleineren Betrieben und mit niedrigen Einkommen den Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge erleichtern soll.

Mit der sogenannten „Aktivrente“ will die Regierung außerdem Anreize für längeres Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen. Dahinter verbirgt sich jedoch keine Rentenzahlung, sondern ein Steuerbonus. Beschäftigte, die jenseits der Regelaltersgrenze arbeiten, sollen einen monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Die geplante Steuerbefreiung soll für Angestellte ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten – und zwar unabhängig davon, ob sie eine Rente erhalten, den Beginn der Rente aufschieben oder überhaupt einen Anspruch auf eine Rente haben.

Gesundes Arbeiten bis zum Renteneintritt ermöglichen

Dazu soll auch das Vorbeschäftigungsverbot gelockert werden. Bisher war es für Arbeitnehmende nicht möglich, nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze beim selben Arbeitnehmer befristet weiter zu arbeiten. Ab 2026 sollen Beschäftigte bis zu zwölf befristete Arbeitsverträge in maximal acht Jahren beim selben Arbeitgeber abschließen können. 

Beide Maßnahmen sollen dazu führen, dass Menschen später in den Ruhestand gehen, die Sozialversicherungssysteme etwas entlasten und den Fachkräftemangel mindern. Zugleich bietet sich den Beschäftigten die Chance, ihre eigenen Rentenansprüche ein wenig zu erhöhen. Der SoVD weist jedoch darauf hin, dass viele Arbeitnehmer*innen schon jetzt aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können und mit Abschlägen in Rente gehen. Daran kann auch ein Freibetrag wenig ändern. Für den SoVD ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Arbeitswelt so zu gestalten, dass den Menschen tatsächlich ein langes Arbeitsleben möglich ist

SoVD: Politik muss Rentensystem stärken

Der SoVD ist davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente zukunftsfähig ist und Vertrauen braucht. Für 21 Millionen Menschen ist sie die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Auch wenn es offiziell ein Drei-Säulen-System mit gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge gibt, ist die gesetzliche Rente für die allermeisten der größte Posten, um den Ruhestand zu finanzieren. Während im Westen etwa die Hälfte der Altersrentner*innen ein ergänzendes Einkommen bezieht, ist für mehr als zwei Drittel der Menschen in den neuen Bundesländern die gesetzliche Rente ihr einziges Einkommen im Ruhestand. 

Aktuelle Debatten über die Zukunft der Rente können unter Rentner*innen, aber auch bei jüngeren Menschen Sorgen auslösen, wie auch die eingangs zitierte Befragung zeigt. Michaela Engelmeier sagte zu diesen Befunden: „Die Verunsicherung junger Menschen bei der Altersvorsorge zeigt, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu Unrecht schwindet. Sie ist ein starkes, solidarisches und krisenfestes System, das weiter gestärkt werden muss.“

Es steht außer Frage, dass der demografische Wandel in den nächsten Jahren viel Geld kostet und eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ohne steigende Beiträge zur Rentenversicherung in den kommenden Jahren und ohne höhere Bundeszuschüsse wird diese kaum zu bewältigen sein. Doch das System der umlagefinanzierten Rentenversicherung verdient, gestärkt zu werden. 

Interview zum Erwerbsminderungsrentenzuschlag„Zuschlag wird mit der Rente ausgezahlt“

Durch das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz erhalten Erwerbsminderungsrentner*innen einen Zuschlag. Ab Dezember wird dieser nicht mehr separat überwiesen. Die SoVD-Rentenexpertin Henriette Wunderlich erklärt, was sich ändert. 

Warum gab es den Zuschlag bisher als getrennte Überweisung?

Den EM-Rentenzuschlag gibt es seit Juli 2024. Er soll einen Ausgleich schaffen für diejenigen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen und daher von den Verbesserungen in der Vergangenheit nicht profitiert haben. Technisch war eine schnelle Auszahlung zunächst nur als separater Zahlbetrag möglich. Nun startet die zweite Stufe des Verfahrens. Dann wird der Zuschlag mit der Rente ausgezahlt – als Teil der Rentenberechnung.

Hat die Umstellung eine Auswirkung auf die Rentenhöhe?

Dazu kann es im kleinen Umfang kommen. Bisher wurde der Zuschlag anhand der Rentenhöhe berechnet. Ab Dezember basiert er auf den persönlichen Entgeltpunkten. Es kann Nachzahlungen an die Rentner*innen geben, wenn der Zuschlag von Juli 2024 bis November 2025 niedriger war. Dies wird sich jedoch eher im Cent-Bereich bewegen.

Müssen Erwerbsminderungsrentner*innen aktiv werden und sich an die Rentenversicherung wenden?

Nein, der Zuschlag kommt automatisch. Die Rentenversicherung prüft auch weiterhin von sich aus, ob ein Anspruch besteht.