Rente mit 64: So hoch sind die Abschläge
Die Regelungen zur Rente mit 63 sind einfach: Ohne Abschlag geht hier niemand mehr in Rente. Anders sieht es bei der Rente mit 64 aus. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Um den Renteneinstieg und die Abschläge, die mitunter dazugehören, ranken sich in Deutschland zahlreiche Halbwahrheiten. Eines der weit verbreitetsten Gerüchte ist etwa, dass man nach 45 Berufsjahren sofort ohne Abschlag eine Altersrente beziehen kann. Völliger Blödsinn, solch ein Renteneinstieg hing schon immer mit einem bestimmten Alter zusammen.
Und auch bei der sogenannten "Rente mit 63" werden an deutschen Stammtischen sehr häufig richtige mit falschen Angaben vermengt - und dann als scheinbare Wahrheiten mit nach Hause genommen.
Dabei ist es eigentlich gar nicht so kompliziert. Die Frage, wann Sie unter welchen Bedingungen in die Rente kommen, hängt in Deutschland lediglich von zwei Fragen ab:
- In welchem Jahr sind Sie geboren?
- Welche Wartezeiten in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen Sie zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns?
Darüber hinaus kann nur noch interessant sein, ob Sie eine amtliche Schwerbehinderung aufweisen. Das war's schon.
Rente mit 64: Wie geht das konkret?
In diesem Beitrag geht es um die vorgezogene Altersrente, sobald Sie Ihren 64. Geburtstag hinter sich gelassen haben. Unter welchen Vorzeichen kommen Sie nun in den Ruhestand? Mit oder ohne Abschlag?
Ohne Abschlag
Beginnen wir mit der weitaus positiveren Variante: Sie möchten und können bereits mit 64 in die Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen. Geht das?

Wie Sie hier in der Tabelle sehen, ist eine abschlagsfreie Rente mit 64 nur noch für die Jahrgänge bis einschließlich 1963 drin. Ab 1964 geht das nur noch ab 65.
Und selbst für die Jahrgänge um 1960 ist der abschlagsfreie Ruhestand erst nach dem 64. Geburtstag machbar. Wir können uns also merken: Je später der Jahrgang, desto später die (abschlagsfreie) Rente.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie für diesen Weg entweder auf 45 Versicherungsjahre in der DRV kommen müssen - oder Sie haben zumindest die 35-jährige Wartezeit erfüllt und besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Haben Sie keins von beiden, können Sie zwar vielleicht trotzdem mit 64 in die Rente. Aber definitiv nicht ohne Abschläge.
Rente mit 64 mit Abschlägen
Denn Ihr Tor zur vorgezogenen Rente ist dann die sogenannte "Altersrente für langjährig Versicherte". Mit dieser Variante können Sie ab dem 63. Geburtstag eine vorzeitige Rente beziehen. Der Haken an der Sache: Jeder Monat, den Sie vorzeitig gehen, kostet 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente.
Wie hoch die Abzüge für eine Rente mit 64 sind, hängt jetzt davon ab, mit welchem Alter Sie genau gehen wollen. Und auch Ihr Jahrgang spielt wieder eine bedeutende Rolle.

Auch hier gilt: Je später der Jahrgang, desto "ungünstiger" ist die Konstellation rund um den Rentenbeginn. Denn aufgrund Ihres gesetzlichen Renteneintrittsalters fällt auch der Abschlag höher aus, falls Sie früher in den Ruhestand einsteigen möchten.
In der Grafik oben haben wir nur die exemplarischen Abschläge für einen Rentenbeginn gleich zum 64. Geburtstag angegeben. Mit jedem Monat, den Sie unter dieser Prämisse später in die Rente einsteigen, sinkt der Abschlag um 0,3 Prozent.

"Wenn Sie früher in den Ruhestand gehen, schmälern nicht nur die möglichen Abschläge Ihre Rente. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch weniger Rentenbeiträge zahlen - auch dadurch sinkt Ihre spätere Rente. Teils erheblich."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Sondervariante Schwerbehinderung
Für die vorgezogene Altersrente bedeutet eine amtliche Schwerbehinderung sozusagen das "große Los". Unabhängig von allen gesundheitlichen Einschränkungen, die damit einhergehen. Aber rein auf die Rente bezogen, ist der Schwerbehindertenausweis bares Geld wert.
Die Option der vorgezogenen Rente haben wir bereits oben kennengelernt. Aber Sie können darüber hinaus auch noch früher eine Altersrente beziehen - wenn Sie bereit sind, dafür Abschläge hinzunehmen.
Aber: Diese Abschläge fallen 7,2 Prozentpunkte geringer aus als bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Denn bei der Rente mit Schwerbehinderung beginnt der Abschlag immer ab der Grenze, an der Sie abschlagsfrei in den Ruhestand kommen würden. Nicht schon beim gesetzlichen Renteneintrittsalter. Da das Ganze ein wenig kompliziert klingt, haben wir diesen Sachverhalt auch noch einmal in einem Video erklärt:
Fazit
Für die Jahrgänge bis einschließlich 1963 ist es noch möglich, vor dem 65. Geburtstag eine abschlagsfreie Rente zu beziehen. Voraussetzung dafür ist der Schwerbehindertenausweis oder die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit in der DRV.
Ansonsten ist die Rente mit 64 für alle Jahrgänge nur mit Abzügen drin. Je früher Sie gehen, desto höher der Abschlag. Sie verzichten also auf viel Geld. Denn vergessen Sie nicht: Der Abschlag bleibt ein Leben lang, er geht nicht mehr weg.
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