Rente mit 63 - und in Teilzeit weiterarbeiten
Eine Rente mit 63 gibt es in Deutschland nur noch mit Abschlägen. Nicht jeder kann sich das leisten. Oder doch? Denn es ist möglich, neben der Rente weiterzuarbeiten. In Voll- oder Teilzeit.
Leider halten sich nach wie vor hartnäckige Gerüchte, dass es immer noch eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt. Nein, diese Zeiten sind vorbei. Nur bestimmte Jahrgänge konnten ohne Abschläge bereits mit 63 in den Ruhestand. Inzwischen ist das nur noch mit 64, bald nur noch mit 65 drin.
Aber mit Abschlägen - das geht noch. Und zwar über die Altersrente für langjährig Versicherte. Das ist eine Rentenvariante, für Sie die 35-jährige Wartezeit erfüllen müssen. Und jeder Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen - also unterhalb Ihres gesetzlichen Renteneintrittsalters - kostet dann 0,3 Prozent Ihrer Brutto-Rentenansprüche.
Mehr dazu im Video.
0,3 Prozent, das klingt erst einmal nicht viel. Aber wenn Sie mehrere Jahre früher mit der Arbeit aufhören möchten, läppert es sich.
Dazu ein (vereinfachtes) Beispiel:
Hartmut aus Lübeck hat sich Rentenansprüche von genau 1500 Euro erarbeitet. Er ist Jahrgang 1964 und müsste daher eigentlich bis 67 arbeiten.
Doch er würde gern bereits mit 63 und 6 Monaten in die Rente gehen und dann eine große Reise mit seinem Bruder antreten. Für seine Ruhestandspläne bedeutet das: Hartmut möchte genau 42 Monate vor seinem gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhören. Der Abschlag berechnet sich dann wie folgt:
42 x 0,3 Prozent = 12,6 Prozent Abschlag
Die muss man nun vom Rentenanspruch abziehen. Von 1500 Euro bleiben so noch 1311 Euro übrig - also fast 200 Euro weniger. Hinzu kommen noch die Abzüge durch Kranken- und Pflegeversicherung, auch noch einmal rund elf Prozent weniger.
Vereinfacht gerechnet bleiben auf diesem Weg rund 1170 Euro übrig. Etwaige Steuern noch nicht berücksichtigt.
Kleine Rente, einfach weiterarbeiten?
Also doch erst später in Rente? Warten bis zur Regelaltersgrenze? Und dann zumindest ohne Abschläge in den Ruhestand geben?
Das wäre ein möglicher Weg. Im echten Leben passt es aber nicht immer. Zum Beispiel dann, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt - und eine Vollzeittätigkeit einfach nicht mehr drin ist.
Eine Alternative ist dann, die gekürzte Rente zu nehmen und mit weniger Stunden weiter zu arbeiten. Zum Beispiel in Teilzeit.
Teilzeit arbeiten, Rente beziehen
Es stimmt. Rechtlich spricht absolut nichts dagegen, im Bezug einer Rente arbeiten zu gehen. Das war auch früher schon möglich. Allerdings musste man dann immer aufpassen, nicht zu viel zu verdienen. Sonst wurde Ihre Rente gekürzt.
Aber das ist es nicht mehr. Schon in den Corona-Jahren weichte die damalige Bundesregierung diese empfindlichen Rentenkürzungen auf und setzte die sogenannten "Hinzuverdienstgrenzen" aus.
Heute gilt: Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Ihre Rente wird niemals gekürzt. Niemals. Auch nicht, wenn Sie bereits mit 63 eine vorgezogene Altersrente erhalten.
Kommen wir zu unserem Beispiel zurück:
Wenn Hartmuts Bruttorente also von 1500 Euro auf rund 1170 runter geht, bleibt nicht viel zum Leben übrig. Wenn er darüber hinaus aber noch 20 Stunden in der Woche arbeiten geht und auf diese Weise 1200 Euro netto zusätzlich einnimmt, sieht die Rechnung schon wieder anders aus.
Dazu noch einige wichtige Fragen:
Kann ich mit vorgezogener Altersrente nur in Teilzeit arbeiten?
Nein, Sie können so viel arbeiten, wie Sie möchten. Es wird keine Kürzung Ihrer Rente stattfinden.
Muss ich dann zweimal Krankenversicherung und möglicherweise Steuern zahlen? Auf Rente und Arbeitseinkommen?
Ja, so ist es. Kranken- und Pflegekasse holen sich immer ihren Anteil. Und falls Sie steuerpflichtig sind, greift das Finanzamt auf alle Einkommensquellen zu. Lassen Sie sich dazu bitte von einem Experten beraten.
Was ist, wenn ich irgendwann nicht mehr arbeite? Fallen die Abschläge dann geringer aus?
Einmal Abschlag, immer Abschlag. Auch wenn Sie Ihren Job irgendwann nicht mehr ausüben können, kommt das Geld aus den Abschlägen nicht zurück. Das müssen Sie also vorher planen. Sind Sie sich sicher, dass Sie mit Ihrer gekürzten Rente auch ohne Nebenjob auskommen?
Wer hilft mir bei diesen Überlegungen?
Ihre erste Anlaufstelle sollte die Deutsche Rentenversicherung sein. Dort ist die Beratung gut und kostenlos. Wenn darüber hinaus Fragen aufkommen, hilft natürlich auch der SoVD weiter. Bei uns ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
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