Rente für langjährig Versicherte und Arbeitslosigkeit
Über die gesetzliche Rente sind zahlreiche Legenden im Umlauf. Eine davon: In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gibt es kein Arbeitslosengeld mehr. Und wie in den meisten Gerüchten steckt auch in diesem ein Fünkchen Wahrheit.
Arbeitslosengeld bekommen Sie immer dann, wenn Sie a) Ihren Job verloren haben. Und b) vorher lange genug eingezahlt wurde. Mindestens zwölf Monate müssen Sie Beiträge gezahlt haben - sonst gibt es auch beim unglücklichsten Jobverlust kein Geld vom Arbeitsamt.
Darüber hinaus ist noch wichtig, dass Sie c) Ihren Arbeitsplatz nicht ohne wichtigen Grund aufgegeben haben. Sonst wird das Arbeitslosengeld in der ersten Zeit gesperrt - und manchmal sogar zusätzlich gekürzt.

Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie Arbeitslosengeld. Auch unmittelbar vor der Rente. Es gibt kein Gesetz, das den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) in den letzten Jahren vor Rentenbeginn ausschließt.
Aber woher kommt dann dieses Gerücht?
Arbeitslosengeld gibt's auch in den letzten beiden Jahren vor der Rente
Die wahrscheinlichste Erklärung: Wer in den letzten beiden Jahren vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte arbeitslos wird, hat ein Problem. Zumindest dann, wenn er seine 45-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt hat.
Denn die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es nur, wenn Sie zum Rentenstart 45 Versicherungsjahre auf dem Konto haben.
Der Bezug von Arbeitslosengeld wird bei den 45 Jahren angerechnet. Bis auf eine Ausnahme: In den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn zählt das Arbeitslosengeld NICHT mit.
Aber: Das Geld bekommen Sie in dieser Zeit trotzdem. Die Arbeitsagentur zahlt sogar Rentenbeiträge. Nur bei der Wartezeit wird diese Phase in dieser speziellen Situation nicht berücksichtigt.
Rente mit 63: Arbeitslosengeld gibt's immer
Auch bei den anderen beiden Varianten der vorgezogenen Altersrente gibt es eine Wartezeit. Sowohl bei der Rente mit Schwerbehindertenausweis als auch bei der Rente mit 63. In beiden Fällen müssen Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen.

Falls Sie Ihren Job verlieren und Arbeitslosengeld erhalten, wird diese Zeit bei den 35 Jahren angerechnet. Bei dieser Wartezeit gilt das sogar genauso beim Bürgergeld - ein wichtiger Unterschied zur 45-jährigen Versicherungszeit. Dort wird nur Arbeitslosengeld mitgezählt.
Selbstverständlich bekommen Sie also auch hier kurz vor der Rente Arbeitslosengeld. Gesetzt den Fall, dass Sie zuvor mindestens zwölf Monate eingezahlt haben.
Fazit
Wer lange genug eingezahlt und ohne eigene Schuld seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch unmittelbar vor der Rente. Auch wenn es um die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren geht.
Das Gerücht, dass dem nicht so ist, kommt allein von der oben geschilderten Ausnahme bei der 45-jährigen Wartezeit. Arbeitslosengeld aber - das gibt es immer.
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