Im Jahr 2017 verabschiedeten CDU / CSU und SPD eine Reform, durch die viele Pflegebedürftige erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Unterstützung sollte früher einsetzen und mit wachsendem Bedarf steigen. Keine zehn Jahre später wollen dieselben Parteien den Zugang zur Pflegeversicherung wieder erschweren und Leistungen kürzen. Mit diesen kurzsichtigen Sparplänen stößt die Koalition beim SoVD auf entschiedenen Widerstand.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) setzte zum 1. Januar 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Dieser orientierte sich stärker an der jeweiligen Selbstständigkeit und an den individuellen Bedürfnissen. Die bis dahin geltenden drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade aufgefächert.
Ausdrücklich begrüßte der SoVD die damalige Reform, die endlich auch kognitive und psychische Einschränkungen bei der Begutachtung des Pflegebedarfes anerkannte. Dadurch erhielten Menschen mit Demenz erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen.
Regierung plant eine „Pflege nach Kassenlage“
Folgerichtig stiegen daher mit der Zahl der Bedürftigen in den letzten Jahren auch die Ausgaben der Pflegeversicherung. Nun will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gegensteuern und dabei, so scheint es, das Rad zurückdrehen. Denn ihr Pflegeneuordnungsgesetz sieht unter anderem vor, die Schwelle zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit wieder hochzusetzen. Dadurch würden künftig vermutlich weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt oder erhielten erst mit einer deutlich stärkeren Beeinträchtigung finanzielle Unterstützung.
Vor dem Hintergrund, dass eine frühe Unterstützung Pflegebedürftiger dabei hilft, deren Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten, lehnt der SoVD diese Verschärfung ab. Auch andere Maßnahmen gehen aus Sicht des Verbandes unverhältnismäßig stark zulasten Betroffener.
So soll etwa für Menschen mit Pflegegrad 1, die noch zu Hause leben, der Entlastungsbetrag entfallen. Dieser lässt sich bisher für Dienstleistungen im Haushalt oder zusätzliche Hilfe bei der Betreuung nutzen. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier reagierte verärgert. Sie sagte, das sei eine Kürzung bei Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Politik setzt den Rotstift an und schränkt Hilfen ein
Auch die Leistungszuschüsse zu den hohen Eigenanteilen im Pflegeheim sind von den Sparmaßnahmen betroffen. In der Folge müssten Betroffene einen größeren Teil der Kosten über längere Zeit selbst tragen.
Ebenso könnte ein Entlastungsbudget demnächst das bisherige Pflegegeld ersetzen. Wer den Pflegegrad 2 oder 3 erstmals erhält, bekäme davon allerdings in den ersten drei Monaten nur die Hälfte.
Von geringer Wertschätzung zeugt zudem die Absicht, bei den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehöriger zu sparen: Pflegekassen sollen künftig nur noch 70 statt wie bisher 100 Prozent übernehmen. Für diese Pläne hat Michaela Engelmeier kein Verständnis: „Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wären ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten.“
SoVD fordert eine solidarische Finanzierung
Ohne Reformen kommt die Pflegeversicherung nicht aus. Diese dürfen aus Sicht des SoVD jedoch nicht vor allem zulasten Pflegebedürftiger, Angehöriger und Versicherter gehen. Stattdessen fordert der Verband Bund und Länder dazu auf, ihrer Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben endlich nachzukommen. Eine gerechte Finanzierung der Pflege kann nach Auffassung des SoVD langfristig nur eine solidarische Pflegeversicherung erreichen, in die alle Bürger*innen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen.
Swen Staack, Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, kritisiert geplantes Pflegeneuordnungsgesetz
„Diese Sparmaßnahmen sind respektlos“
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich seit über 35 Jahren gezielt für das Wohl von Menschen mit Demenz und ihren Familien ein. Im Interview mit „Soziales im Blick“ schildert Swen Staack, wie sich die geplante Pflegereform auf diesen Personenkreis auswirkt. Viele der vorgesehenen Maßnahmen kann der Vorsitzende der Selbsthilfeorganisation nicht nachvollziehen. Die Kürzung der Beiträge zur Rentenversicherung von pflegenden Angehörigen etwa bezeichnet er als unverschämt und respektlos.
Wie würden Sie die Situation von Menschen mit Demenz beschreiben, werden Betroffene bestmöglich versorgt?
Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren ist die aktuelle Versorgungssituation weiterhin unzureichend. Die Last der Versorgung liegt ohne die oft fehlende, nötige Entlastung primär auf den Angehörigen, stationäre Einrichtungen sind oft unzureichend auf Demenz spezialisiert und die geplanten Gesetzesreformen verschärfen die Belastung, statt sie zu verbessern. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Mehr als zwei Drittel der 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland werden zu Hause von ihren Familien versorgt. Aus unserer Sicht kommt dieses System immer mehr an den Rand der Leistungsfähigkeit. Angehörige tragen die Hauptlast, opfern dabei ihre eigene Gesundheit und Berufstätigkeit. Besonders durch Sparpläne wie die geplante Beschneidung des Pflegegrades 1 mit Wegfall der Entlastungsleistungen sehen wir die häusliche Versorgung akut gefährdet.
Zudem wird die Situation in den Pflegeheimen immer prekärer. Zwar gibt es viele engagierte Fachkräfte, doch der akute Fachkräftemangel führt dazu, dass eine individuell zugewandte, fördernde Betreuung oft nicht mehr stattfindet. Dazu kommen die explodierenden Kosten. Das treibt immer mehr Menschen in die Sozialhilfe.
Vor knapp zehn Jahren wurde Pflegebedürftigkeit neu definiert. Dreht die Politik das Rad jetzt wieder zurück?
Zum Glück wird der 2017 eingeführte Paradigmenwechsel, Menschen bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit zu beurteilen und Menschen mit Demenz gleichberechtigt einzubeziehen, grundsätzlich wohl nicht infrage gestellt. Aber zum Beispiel die grundlegende Veränderung der Leistungen in Pflegegrad 1 oder die mögliche Veränderung der Schwellenwerte bei der Einstufung deuten schon darauf hin, Leistungen zu begrenzen oder den Zugang zu erschweren. Das ist dann durchaus ein Rückschritt. Denn damit wird den betroffenen Familien die Möglichkeit genommen, sich möglichst frühzeitig Unterstützung zu organisieren, was im Sinne der viel beschworenen Prävention ganz zentral ist, damit pflegende Angehörige nicht in die Überlastung rutschen. Und auch für alleinlebende Menschen mit Demenz ist eine frühzeitige, niedrigschwellige Unterstützung wichtig, um den Anstieg des Pflegebedarfs hinauszuzögern. Wir müssen damit rechnen, dass mit dem Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 und ohne die Möglichkeit, wie bisher die Leistungen der Verhinderungspflege für stundenweise Entlastungsangebote zu nutzen, viele der Angebote, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden, nicht weiter aufrechterhalten werden können.
Gerade bei demenziellen Erkrankungen ist die Betreuung durch Angehörige wichtig. Wie würdigt die Pflegereform aus Ihrer Sicht deren Engagement?
Gar nicht. Leistungen werden im Entwurf der Pflegereform unter dem Deckmantel eines flexiblen Budgets eingeschränkt und die Verhinderungspflege gestrichen. Das ist für viele pflegende Angehörige fatal. Die größte Unverschämtheit und Respektlosigkeit ist aber die Ankündigung, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent zu kürzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die über Jahre Pflegearbeit leisten und den Staat damit massiv entlasten. Ohne sie wäre das System längst kollabiert.
Die Kürzung trifft in erster Linie Frauen, die nach wie vor diejenigen sind, die den Großteil der Care-Aufgaben in der Familie übernehmen. Sie leisten die Pflege, reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben Berufstätigkeit auf und erhalten dafür in Zukunft noch weniger Ausgleich im Rentenalter als nach der bisherigen Regelung – die bereits am unteren Rand des Akzeptablen angesiedelt war! Geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten und Fehlanreize werden damit weiter manifestiert. Das Armutsrisiko durch die Übernahme der Pflege wird damit noch größer als bisher.
Immer mehr Menschen sind von Demenz betroffen, aber bei deren Pflege wird gespart – wie passt das zusammen?
Ebenfalls kein bisschen. Das neue „Pflegeneuordnungsgesetz“ ist im Grunde nichts weiter als ein Spargesetz auf Kosten einer vulnerablen Gruppe wie Menschen mit Demenz. Wir alle wissen, dass die Zahl der Demenzerkrankten aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Ihre Versorgung zu gewährleisten, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und kann nicht alleine den Familien aufgebürdet werden. Wir fordern schon seit Langem den Sockel-Spitze-Tausch zur Begrenzung der Eigenanteile, die für die Pflege gezahlt werden müssen. Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung wäre es sinnvoll, dass zumindest die sogenannten versicherungsfremden Leistungen vom Staat und nicht von den Beitragszahlern und den Pflegebedürftigen selbst übernommen werden. Das meint vor allem die Beiträge zur Rentenversicherung der pflegenden An- und Zugehörigen, die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in den Pflegeheimen, die in den Bereich der Krankenversicherung gehören, die Ausbildungskosten für Pflegekräfte sowie die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen, die von den Ländern getragen werden sollten.
Es werden in Zukunft noch weniger Pflegekräfte als bisher einer steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen gegenüberstehen. Schon heute lehnen Pflegedienste, Tagespflege und Heime die Betreuung von Menschen mit Demenz oftmals ab, weil sie zu wenig und nicht ausreichend qualifiziertes Personal haben. Es braucht dringend bessere Konzepte für den Umgang damit. Denn wenn Angehörige schon den größten Teil der Pflege übernehmen, brauchen sie dabei die bestmögliche Unterstützung!
