Direkt zu den Inhalten springen

aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Pflegeversicherung neu aufstellen

Kommission hat weitreichende Prüfaufträge und soll System zukunftsfest machen

Eine alte Dame sitzt auf ihrem Bett und bekommt ihre Haare gekämmt.
In einer alternden Gesellschaft wird der Pflegebedarf immer größer. Die anstehende Reform wird das System nur kurzfristig entlasten. Foto: Evrymmnt / Adobe Stock

Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen und damit zumindest kurzfristig die Finanzierung des Systems gesichert. Über Strukturreformen in der Pflegeversicherung berät nun eine Kommission, die im Oktober ihre Arbeit aufnahm. Der SoVD begrüßt, dass die Kommission auch über grundlegende Systemveränderungen beraten darf. Schon im Sommer 2027 sollen auf Basis ihrer Vorschläge neue Regeln bei der Pflege gelten. 

Das Riesenthema Pflege wird die Bundesregierung noch weiter beschäftigen. Unmittelbar vor der entscheidenden Kabinettssitzung Ende September gab es eine Einigung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Der Entwurf wirkt wie ein Pflaster zur kurzfristigen Behandlung. Die eigentlich notwendige Operation schiebt die Regierung allerdings weiter auf.

Mit höheren Beiträgen und einer Neuordnung der Leistungen will die Bundesregierung die Pflegeversicherung erst einmal finanziell stabilisieren. Zum 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Zusätzlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich. Der Referentenentwurf sah ursprünglich eine noch höhere Steigerung vor. 

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 fällt weg

Auch auf der Leistungsseite sind größere Änderungen geplant. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 sollen in neuen Budgets gebündelt und erhöht werden. Daraus soll die Pflegeversicherung allerdings  Leistungen finanzieren, für die bisher eigenständige Ansprüche bestehen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dadurch flexibler entscheiden können, wofür sie die verfügbaren Mittel einsetzen.

Änderungen sind außerdem bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 vorgesehen. Hier ist geplant, die Zugangsschwellen anzuheben. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt laut Gesundheitsministerium jedoch Bestandsschutz. Der bisherige Entlastungsbetrag soll ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Bei Pflegegrad 1 wird der Entlastungsbetrag dagegen entfallen.

SoVD: Reform ist Belastung für Versicherte 

Positiv ist aus Sicht des SoVD, dass die scharfe Kritik des Verbandes an der geplanten Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige Wirkung zeigte und im Beschluss nicht mehr auftaucht. Auch die höheren Leistungszuschläge im Pflegeheim bleiben in ihrer jetztigen Form erhalten.

Insgesamt bewertet der SoVD den Entwurf weiterhin kritisch. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier betont: „Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz damit in wesentlichen Teilen ein Spar- und Mehrbelastungsgesetz – auf Kosten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.“ Der vorliegende Kabinettsbeschluss ist noch nicht das endgültige Gesetz, es sind also noch Änderungen möglich.

Dass die Bundesregierung außerdem eine Kommission einsetzte, liegt daran, dass die vorgesehenen Maßnahmen absehbar nicht ausreichen werden, um die Pflegeversicherung auf Dauer zu finanzieren. Die Kommission soll deshalb Vorschläge erarbeiten, um eine gute pflegerische Versorgung auch in den Jahren nach 2030 sicherzustellen, die Finanzierung nachhaltig zu gestalten und den allgemeinen Beitragssatz stabil zu halten. Zu den Aufgaben der 13 Expert*innen unter dem Vorsitz von Georg Cremer und Gabriele Kuhn-Zuber gehört auch, die Ausgabenentwicklung der sozialen und privaten Pflegeversicherung zu analysieren. 

Aus Kommissionsvorschlägen sollen schnell Gesetze werden

Außerdem sollen sie Maßnahmen für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung, eine effizientere und bessere Pflegeversorgung sowie eine bessere Verzahnung von Prävention, Rehabilitation, akutmedizinischer und pflegerischer Versorgung vorschlagen. Der Zeitplan erscheint dabei ambitioniert. Bereits bis Ende Januar erwartet die Regierung ihre Vorschläge, zum 1. Juli 2027 soll das darauf aufbauende Pflegegesetz in Kraft treten.

Der SoVD hat große Erwartungen an die Kommission. Er begrüßt, dass der offen formulierte Auftrag an die Expert*innen auch Raum dafür bietet, über einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung zu beraten. Außerdem soll die Kommission untersuchen, in welchem Umfang die soziale Pflegeversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben als versicherungsfremde Leistungen bezahlt und ob und wie diese sachgerecht finanziert werden können.