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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Pflegeheim wird zum Armutsrisiko: Eigenbeteiligung im ersten Jahr steigt auf 3.148 Euro

Kurzmeldung

Ein Platz im Pflegeheim wird für immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein unbezahlbar. Nach aktuellen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts inzwischen durchschnittlich 3.148 Euro im Monat selbst zahlen. Im Juli 2025 waren es noch 2.912 Euro. Innerhalb von nur zwölf Monaten ist die monatliche Belastung damit um 236 Euro beziehungsweise 8,1 Prozent gestiegen. Schleswig-Holstein liegt zwar weiterhin unter dem aktuellen Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro – für die Betroffenen ist die Belastung dennoch kaum noch zu bewältigen.

„3.148 Euro im Monat übersteigen die laufenden Alterseinkommen vieler Menschen deutlich. Wer sein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, darf im Pflegefall nicht gezwungen sein, seine Ersparnisse aufzubrauchen und am Ende Sozialhilfe beantragen zu müssen“, sagt Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland in Schleswig-Holstein. „Die neuen Zahlen zeigen erneut: An der Pflegeversicherung darf nicht länger nur herumgedoktert werden. Wir brauchen jetzt eine Reform, die Pflegebedürftige tatsächlich und dauerhaft entlastet.“

Die Eigenbeteiligung setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Ohne den gesetzlichen Zuschuss der Pflegekasse würde die durchschnittliche monatliche Belastung in Schleswig-Holstein inzwischen sogar bei 3.415 Euro liegen. Auch die gestaffelten Zuschüsse der Pflegeversicherung lösen das Problem nicht. Selbst nach mehr als drei Jahren Heimaufenthalt müssen Pflegebedürftige in Schleswig-Holstein durchschnittlich noch rund 2.078 Euro im Monat selbst tragen. Damit bleibt Pflegebedürftigkeit auch bei längerer Aufenthaltsdauer ein erhebliches Armutsrisiko. 

Besonders stark sind im vergangenen Jahr die Kosten für die pflegerische Versorgung gestiegen: Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil erhöhte sich in Schleswig-Holstein um 11,5 Prozent. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung stiegen um 5,6 Prozent, die von den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zu tragenden Investitionskosten um 4,4 Prozent. Aktuell entfallen in Schleswig-Holstein durchschnittlich 573 Euro im Monat allein auf die Investitionskosten eines Pflegeheims. 

Bornhalm betont: „Gute Pflege braucht ausreichend Personal und eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten. Doch höhere Löhne dürfen nicht dazu führen, dass Pflegebedürftige und ihre Familien immer stärker zur Kasse gebeten werden. Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müssen solidarisch finanziert werden.“

Land muss Investitionskosten übernehmen

Der SoVD Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen künftig umfassend aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Diese Kosten für Gebäude, Modernisierungen und Instandhaltung dürfen nicht länger auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime abgewälzt werden. „Allein die Übernahme der durchschnittlichen Investitionskosten könnte Pflegebedürftige in Schleswig-Holstein um 573 Euro im Monat entlasten“, so Bornhalm. „Das wäre eine sofort wirksame Maßnahme, für die das Land Verantwortung übernehmen muss. Auch die Ausbildungskosten für Pflegekräfte gehören aus unserer Sicht nicht auf die Rechnungen der Pflegebedürftigen.“

Aktuelle Pflegereform muss spürbar entlasten

Die neuen Zahlen erscheinen in einer Phase, in der die Bundesregierung die Pflegeversicherung neu ordnen will. Für den SoVD ist klar: Eine Reform, die vor allem Kosten verschiebt, Leistungen begrenzt oder private Vorsorge erzwingt, würde am Kernproblem vorbeigehen. Wenn selbst der aktuelle Reformprozess anerkennt, dass die Eigenanteile im Pflegeheim weiter steigen und die Pflegeversicherung unter erheblichem Finanzdruck steht, muss die Antwort lauten: Pflegebedürftige brauchen eine spürbare, verlässliche und dauerhafte Entlastung. 

„Pflegebedürftigkeit darf nicht davon abhängen, ob Menschen hohe Renten, Vermögen oder Immobilien besitzen“, sagt Bornhalm. „Der SoVD lehnt deshalb eine stärkere Heranziehung kleiner und mittlerer Vermögen oder selbst genutzter Immobilien zur Finanzierung von Pflegekosten ab. Wer jahrzehntelang solidarisch eingezahlt hat, darf im Pflegefall nicht auf sein Zuhause oder auf seine letzten Rücklagen verwiesen werden.“ 

Pflegebedingte Eigenanteile kurzfristig begrenzen

Neben einer stärkeren Beteiligung der Länder verlangt der SoVD eine verbindliche Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile. Die derzeitigen Zuschläge der Pflegeversicherung reichen nicht aus, da sie lediglich einen Teil der pflegebedingten Kosten erfassen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin von den Bewohnerinnen und Bewohnern getragen werden.

„Die Zuschüsse laufen den steigenden Preisen nur hinterher. Eine Entlastung, die jedes Jahr von neuen Kostensteigerungen aufgezehrt wird, ist keine nachhaltige Lösung“, erklärt Bornhalm. „Deshalb müssen die pflegebedingten Eigenanteile kurzfristig auf einen verlässlichen und bezahlbaren Betrag begrenzt werden. Gleichzeitig müssen Investitions- und Ausbildungskosten aus den Rechnungen der Pflegebedürftigen herausgenommen werden.“

Pflegevollversicherung als langfristiges Ziel

Langfristig fordert der SoVD den Umbau der Pflegeversicherung zu einer solidarisch finanzierten Pflegevollversicherung. Sie soll sämtliche pflegebedingten Kosten übernehmen. Finanziert werden soll sie als Bürgerversicherung, in die alle Menschen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einzahlen. Dabei sollen auch privat Versicherte und weitere Einkommensarten einbezogen werden. „Pflegebedürftigkeit ist kein persönliches Verschulden und darf kein Armutsrisiko sein“, so Bornhalm. „Eine solidarische Pflegevollversicherung wäre die gerechte Antwort auf die Kostenexplosion. Die Pflegebedürftigen brauchen keine weiteren Ankündigungen, sondern eine Reform, die sich tatsächlich auf ihrer monatlichen Rechnung bemerkbar macht.“

Der SoVD Schleswig-Holstein fordert daher:

  • eine kurzfristige und verbindliche Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile,
  • die vollständige öffentliche Finanzierung der Investitionskosten durch das Land,
  • die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Rechnungen der Pflegebedürftigen,
  • eine verlässliche Finanzierung guter Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege,
  • keine stärkere Heranziehung kleiner und mittlerer Vermögen oder selbst genutzter Immobilien,
  • sowie den schrittweisen Umbau zu einer solidarischen Pflege-Bürgervollversicherung.