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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Parkinson-Erkrankung macht Testament nicht ungültig

Parkinson beeinträchtigt die Motorik erheblich. Wenn ein Erkrankter aber noch selbst schreiben kann, ist auch dessen Testament gültig, entschied ein Gericht.

Älterer Mann schreibt auf einem Blatt Papier.
Auch ein mit zitternder Hand geschriebenes Testament muss beachtet werden, urteilte das Kammergericht. Foto: victorpr / Adobe Stock

Der „letzte Wille“ ist häufig Auslöser für Streitigkeiten unter den tatsächlich Erbberechtigten und denen, die im Testament nicht bedacht wurden.

Wenn es dann auch noch Zweifel an der Testierfähigkeit des Verstorbenen gibt, wird die Angelegenheit besonders kompliziert. Kürzlich ging es vor dem Kammergericht um das Testament eines Parkinson-Erkrankten. Der kinderlose Mann hatte fünf Jahre nach Ausbruch der Krankheit eigenhändig ein Testament verfasst, in dem er seinen Nachbarn als seinen Alleinerben einsetzte und dessen Sohn als Ersatzerben benannte.

Kurze Zeit später verstarb der Mann, dessen Nachbar beantragte auf Grundlage des Testaments einen Erbschein. Aufgrund eines früheren Testaments hielt sich allerdings die Nichte des Verstorbenen für die rechtmäßige Erbin.

Testament gilt trotz feinmotorischer Einschränkungen

Das Gericht bestätigte jedoch den Nachbarn als rechtmäßigen Erben (Az.: 6 W 48/22). Parkinson beeinträchtige zwar die feinmotorischen Fähigkeiten des Erkrankten, solange die Person aber noch schreiben könne, könne sie auch selbstständig ein gültiges Testament verfassen. Das Gericht müsse lediglich eine hinreichende Ähnlichkeit der Schrift erkennen.

Eine Parkinson-Erkrankung führt also nicht zu einer automatischen Testierunfähigkeit. Diese tritt erst bei einer erkennbaren geistigen Schädigung ein.