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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Neues Krankengeld: Muss ich 6 Monate am Stück gesund sein?

Wenn Sie ernsthaft krank sind, haben Sie sich sicherlich schon häufiger mit dem Bezug von Krankengeld auseinandergesetzt. Bis zu eineinhalb Jahre lang kann man diese Lohnersatzleistung von der Krankenkasse bekommen. Erst einmal.

Neues Krankengeld: Muss ich 6 Monate am Stück gesund sein?

78 Wochen lang. So lange ist der maximale Anspruch auf Krankengeld in Deutschland. So steht es im Gesetz. Aber: Die meisten Menschen werden davon allenfalls 72 Wochen lang etwas haben. Warum das aber eine gute Nachricht ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Im Anschluss an das Krankengeld ist Ihre Krankenversicherung erst einmal raus. Geld gibt es dann allenfalls von der Arbeitsagentur. Oder in vielen Fällen sogar von der Deutschen Rentenversicherung - in Form einer Erwerbsminderungsrente. Falls Sie schon ein bestimmtes Alter erreicht haben, können Sie natürlich auch eine Altersrente beziehen.

Zweimal Krankengeld für die gleiche Krankheit

Doch manchmal kommt es vor, dass die Krankenkasse erneut Krankengeld zahlen muss. Nicht oft, aber es ist möglich. Und zwar über zwei verschiedene Wege.

1. Es handelt sich um eine völlig neue Erkrankung

Beispiel: Harald hat eineinhalb Jahre aufgrund einer schweren Depression Krankengeld bezogen. Eine Krankmeldung besteht aktuell nicht, nun wird ein Tumor festgestellt - und Haralds Arzt erstellt eine Krankmeldung aufgrund der Krebserkrankung. In diesem Fall entsteht ein komplett neuer Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld.

2. Die alte Krankheit kommt zurück

Hier sind die Anforderungen für den neuen Krankengeld-Anspruch höher. Denn zunächst einmal muss die sogenannte Blockfrist ausgelaufen sein. Die beginnt ab der ersten Krankmeldung beim Arzt und läuft dann genau drei Jahre. Innerhalb dieser drei Jahre besteht Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld. Das bedeutet: Wenn Sie nun für die gleiche Erkrankung Krankengeld beziehen möchten, muss zunächst die Blockfrist beendet sein.

Das ist die erste Voraussetzung.

Außerdem heißt es im Gesetz, dass Sie vor einem erneuten Krankengeld-Bezug mindestens sechs Monate lang

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und

2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Das klingt erst einmal kompliziert. Und tatsächlich erreichen uns zu genau diesem Punkt häufig Fragen unserer Mitglieder.

Besonders beliebt ist die Frage: Muss ich diese mindestens sechs Monate - in denen ich nicht "auf diese Krankheit" krankgeschrieben sein darf - am Stück "absitzen"? Oder ist es auch möglich, länger als sechs Monate zu warten - und dann aber insgesamt auf ein halbes Jahr zu kommen, in dem keine Arbeitsunfähigkeit besteht.

Die Antwort darauf steht im Gesetz. Dort heißt es "in der Zwischenzeit sechs Monate". Hier ist keine Rede davon, dass Sie diese Zeit zusammenhängend vorweisen müssen. Es ist also nur wichtig, dass Sie insgesamt mindestens ein halbes Jahr lang nicht aufgrund dieser ersten Erkrankung krankgeschrieben wurden. Dann kann ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entstehen.

"Für den neuen Anspruch auf Krankengeld darf mindestens sechs Monate lang keine Krankmeldung für diese bestimmte Erkrankung ausgestellt werden. Ob dieser Zeitraum am Stück vorliegt oder nicht, spielt aber keine Rolle."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Und dann der zweite Punkt: In diesen sechs Monaten müssen Sie nicht nur nicht krankgeschrieben gewesen sein. Zusätzlich müssen Sie auch noch gearbeitet haben - und über diesen Weg Beiträge an die Kasse geflossen sein. Oder Sie haben zumindest der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden.

Was bedeutet das? Also, entweder arbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen. Aber beim Arbeitslosengeld müssen wir nun genauer hinschauen. Denn im Klartext heißt es im § 48 SGB V, dass Sie der "Arbeitsvermittlung zur Verfügung" stehen müssen. In der Regel ist das so, wenn Sie Arbeitslosengeld kassieren.

Aber nicht unbedingt nach dem Auslaufen des Krankengeldes.

Die Rolle der Nahtlosigkeitsregelung

Arbeitslosengeld bekommen Sie nach der "Aussteuerung" - also dem Ende des Krankengeldes -fast immer. Aber wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur Sie für so krank hält, dass Sie voraussichtlich auch in den kommenden sechs Monaten außer Gefecht sein werden, beziehen Sie das Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung".

In diesem Moment stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Sie bekommen zwar Arbeitslosengeld - aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation erwartet man von Ihnen aber nicht, dass Sie sich um einen neuen Job bemühen.

Diese Phase zählt also bei der oben genannten Frist von sechs Monaten nicht mit.

Das müssen Sie wissen, wenn Sie sich Hoffnungen auf ein zweites Krankengeld machen.

Fazit

Es ist also möglich, zweimal Krankengeld zu erhalten. Relativ unproblematisch ist der Sachverhalt, wenn es sich um komplett unterschiedliche Erkrankungen handelt. Doch selbst bei ein und derselben Krankheit sieht das Gesetz vor, dass Sie noch einmal Krankengeld erhalten können.

Dann allerdings nur, wenn die Blockfrist bereits abgelaufen ist. Außerdem müssen wenigsten sechs Monate vergangen sein, in denen keine Krankmeldung vorlag und Sie entweder gearbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.