Nahtlosigkeit durch Widerspruch oder Klage verlängern?
Wenn Sie nach 78 Wochen Krankheit noch nicht wieder zurück an den Arbeitsplatz können, ist guter Rat teuer. Die meisten Betroffenen bekommen nun erst einmal Geld vom Arbeitsamt - oftmals über die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung". Hierbei gibt es jedoch ein Problem: Sobald feststeht, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, muss die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung einstellen. Zumindest nach der Nahtlosigkeitsregelung. Kann jetzt ein Widerspruch helfen?
Was bedeutet eigentlich "Nahtlosigkeitsregelung"?
Am Ende des Krankengeldes macht man sich Gedanken, wie es nun finanziell weitergehen soll. Falls noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorhanden ist, sollten Sie sich spätestens zwei Monate vor der "Aussteuerung" beim Arbeitsamt melden.
Arbeitslosengeld gibt es nun über zwei verschiedene Wege. Der eingängigste ist die Nahtlosigkeitsregelung. Die wichtigsten Infos dazu finden Sie in diesem Video.
Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Auch für Ihren Arbeitgeber bekommen Sie ein Formular mit. In diesem muss dieser bescheinigen, dass er Ihnen keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Einen, den Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Probleme noch ausüben könnten. Und nun prüft die BA Ihre gesundheitliche Situation.
Es ist gut möglich, dass Sie nun zu einer Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgefordert werden. Auf diese Weise "outsourct" das Arbeitsamt die gesundheitliche Untersuchung. Und am Ende dieser Reha wird ein Entlassungsbericht angefertigt, der Auskunft über Ihre gesundheitliche Prognose gibt.
Antrag auf EM-Rente
Falls Sie bereits aus dem Krankengeld heraus einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt haben, läuft eben jener Prozess im Hintergrund ähnlich ab. Auch in diesem Verfahren wird es einen Entlassungsbericht geben.
Der springende Punkt ist nun: Sobald das Urteil der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, wird sich das Arbeitsamt regelrecht darauf stürzen. Denn wenn die DRV zu dem Schluss kommt, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind - dass Sie also mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können - wird das Arbeitsamt den Geldhahn zudrehen. Voraussetzung für die Nahtlosigkeitsregelung ist ja, dass Sie voraussichtlich noch weitere sechs Monate nicht arbeiten können. Kommt die Rentenversicherung zu einem anderen Ergebnis, war es das mit dem Arbeitslosengeld.

"Falls die Arbeitsagentur nicht mehr zahlen will, ist vor allem eines wichtig: Ruhe bewahren. Denn es gibt fast immer einen anderen Weg, an das Arbeitslosengeld zu kommen."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Schnell Widerspruch einreichen?
Ein bewährtes Mittel im Sozialrecht ist der Widerspruch. Es gibt Situationen, in der sich der Einsatz eines Widerspruches phänomenal lohnen kann - etwa bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Denn wenn der Grad der Behinderung (GdB) kurz vor dem geplanten Rentenbeginn unter 50 abgesenkt wird, ist dieser Weg in die Rente versperrt. Wer jedoch Widerspruch einlegt, "konserviert" seinen Schwerbehindertenstatus. Im besten Fall bis in die Rente.
Kommen wir zurück zur Nahtlosigkeit. Kann der Widerspruch auch in dieser Situation helfen?
Nein. Wenn Sie die Entscheidung der Rentenversicherung anfechten, ist das Ihr gutes Recht. Und möglicherweise ist es auch sinnvoll, den Weg in die EM-Rente auf diesem Weg durchzukämpfen. Aber der Widerspruch verlängert nicht den Bezug von Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Auch eine Klage vor dem Sozialgericht hilft hier nicht weiter.
Wie komme ich dann an mein Arbeitslosengeld?
Trotzdem sollten Sie nun vor allem Ruhe bewahren. Auch ohne Nahtlosigkeit können Sie weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Allerdings verursacht die jetzt anzuwendende Lösung bei den meisten Menschen ungläubiges Kopfschütteln.
Denn nun müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur als vermittelbar vorstellen. Sie müssen offen für Stellenangebote sein. Obwohl Sie krank sind. Obwohl Sie noch einen Arbeitsvertrag haben. Mehr über dieses merkwürdige Szenario lesen Sie hier.
Fazit
Mit Widerspruch oder Klage können Sie das Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung nicht verlängern. Falls die Rentenversicherung Ihren Antrag zur EM-Rente ablehnt, müssen Sie die Flinte jedoch nicht gleich ins Korn werfen. An Ihr Arbeitslosengeld kommen Sie in der Regel trotzdem - allerdings über einen unkonventionellen Weg.
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