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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Mehrbedarf mit Merkzeichen "G" - auch bei befristeter Erwerbsminderungsrente?

Viele Menschen mit Behinderung fokussieren sich beim Antrag zum SB-Ausweis auf das Merkzeichen "aG" und unterschätzen das einfache "G". Unter den passenden Umständen ist dieses nämlich ebenfalls bares Geld Wert - zum Beispiel in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Mehrbedarf bei Merkzeichen "G" - auch für befristete EM-Rente?

Es stimmt schon - mit dem Merkzeichen "G" dürfen Sie sich nicht auf Behindertenparkplätze stellen. Und dennoch ist das "G" besser als sein Ruf. Und zwar beim Parken, für den ÖPNV und auch für mehr Geld in der Grundsicherung.

Doch insbesondere um diesen Mehrbedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es im wirklich Leben häufig Verwirrung: Denn nicht jeder Mensch mit EM-Rente und Merkzeichen "G" bekommt automatisch rund 75 Euro mehr im Monat.

Mehrbedarf nur bei Grundsicherung

Um das zu verstehen, müssen wir einen Schritt tiefer in das Sozialrecht einsteigen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat oftmals wenig Geld zur Verfügung. Die durchschnittliche Zahlung bei neuen EM-Renten betrug 2020 gerade einmal 881,62 Euro. Wer wenig bekommt, hat häufig Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss - und kommt so in etwa auf das Niveau von "Hartz IV".

In sehr vielen Fällen kommt nun die Grundsicherung bei Erwerbsminderung zum Einsatz - nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Und in diesem Fall steht Ihnen mit Merkzeichen "G" ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der Regelleistung zu. Wenn Sie alleinstehend sind, liegt dieser aktuell bei 446 Euro. Macht also einen Zuschlag von 75, 82 Euro. Jeden Monat.

Doch dieses Arrangement funktioniert nur, wenn Sie tatsächlich Grundsicherung erhalten. Und die wird nicht bei jeder kleinen EM-Rente ausgezahlt. Denn falls Ihre Erwerbsminderungsrente nur befristet ist - und das ist recht häufig der Fall - dann haben Sie zwar möglicherweise auch Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Aber nicht auf Grundsicherung im eigentlichen Sinn.

Es ist zwar das gleiche Amt für Sie zuständig. Und Ihr monatlicher Zuschuss wird ebenfalls nach dem SGB XII gewährt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Grundsicherung, sondern Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Es gibt kaum Unterschiede zur Grundsicherung - außer dass Sie keinen Anspruch auf den Mehrbedarf mit Merkzeichen "G" haben.

Kleine Zusammenfassung: Volle Erwerbsminderungsrente unbefristet = Grundsicherung mit Anspruch auf Mehrbedarf. Volle EM-Rente befristet: Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Anspruch auf den Mehrbedarf.

Kein Anspruch auf Mehrbedarf bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Falls Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, steht Ihnen auch kein Mehrbedarf zu. Hier ist die Sache relativ einfach: Denn in diesem Fall ist nicht das Amt für Grundsicherung und Soziales für Sie zuständig - also nicht das SGB XII - sondern das Jobcenter. Mit halber EM-Rente können Sie ja theoretisch noch in Teilzeit arbeiten.

Also, noch einmal in einfachen Worten zusammengefasst: Bekommen Sie eine teilweise EM-Rente, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Hier gibt es für Menschen mit Behinderung und Merkzeichen keinen Mehrbedarf. Bei voller Erwerbsminderungsrente müssen wir unterscheiden. Ist diese nur befristet? Dann gehen Sie beim Mehrbedarf leer aus. Mit unbefristeter EM-Rente sollten Sie die 17 Prozent bekommen.

Fazit

In diesem Fall muss man tatsächlich genau hinschauen. Nur bei "echter" Grundsicherung gibt es für das Merkzeichen "G" oder "aG" auch einen monatlichen Mehrbedarf. Sonst leider nicht. Um hier durchzusteigen, sollten Sie sich am besten persönlich beraten lassen. Gern beim Sozialverband.