Kann ich noch ohne Abschlag in Rente?
Frühere Jahrgänge konnten sogar noch mit 63 abschlagsfrei in die Rente. Zumindest dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. Aber wie ist es heute? Unter welchen Umständen können Sie noch auf eine Rente ohne Abzüge hoffen? Wir haben für Sie die wichtigsten zehn Fragen und Antworten zusammengestellt.
Kann ich immer noch ohne Abschlag in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zum einen muss die Arbeit versicherungspflichtig gewesen sein. Das bedeutet: Sie und Ihre Arbeitgeber haben in diesen 45 Jahren stets Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Die 45 Jahre müssen übrigens nicht unbedingt komplett aus Arbeit bestehen. Auch andere Phasen aus Ihrem Leben können hier wichtig sein, zum Beispiel die Kindererziehung. Mehr zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte finden Sie hier.
Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die Faustregel lautet: Falls Sie die 45 Jahre komplett haben, dürfen Sie zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente. Zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Und das hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Wie erfahre ich, wann mein gesetzliches Renteneintrittsalter ist?
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, haben wir dazu eine Grafik erarbeitet.
Und wenn ich schwerbehindert bin?
Mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung und dem dazugehörigen Ausweis können Sie ebenfalls zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die vorgezogene Rente. Ohne Abschlag.
Ist die Schwerbehinderung die einzige Voraussetzung?
Nein, darüber hinaus benötigen Sie 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung. Und auch hier gilt wieder: Nicht nur versicherungspflichtige Arbeit zählt mit. Auch andere Zeiten, sogar Arbeitslosigkeit oder längere Krankheitsphasen.
In der folgenden Grafik finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Ereignisse aus Ihrem Lebenslauf, die bei der 35-jährigen Versicherungszeit angerechnet werden.
Was ist die frühestmögliche Rente ohne Abschlag?
Das kann man nicht allgemein beantworten. Denn hier kommt es auf Ihren Jahrgang an.
Was man sagen kann: Sie können maximal zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze vorzeitig ohne Abschlag eine Altersrente beziehen.
Kann man mit einer chronischen Erkrankung nicht noch früher in Rente?
Natürlich, aber hier müssen wir unterscheiden. Mit Schwerbehindertenausweis können Sie bis zu fünf Jahre früher in die Altersrente. Dann aber nicht mehr ohne Abschlag. Mehr dazu hier.
Außerdem gibt es noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Wenn Sie länger als sechs Monate so krank sind, dass Sie in gar keinem Job mehr arbeiten können - dann könnte Ihnen eine EM-Rente zustehen. Dazu muss Ihr "gesundheitliches Restleistungsvermögen" unter drei Stunden täglich liegen. Oder auf Deutsch: Nur wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können - egal, in welchem Beruf - würden Sie eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Und zusätzlich gilt es hier auch wieder, die Wartezeit zu erfüllen.
Eine EM-Rente können Sie theoretisch schon in Ihren 20ern beziehen. Häufiger tritt dieser Fall aber natürlich ein, wenn Menschen die 50 bereits überschritten haben und die ersten ernsthaften Krankheiten auftreten.
Welcher Jahrgang war der letzte, der mit 63 abschlagsfrei in die Rente konnte?
Falls Sie 1952 geboren wurden, konnten Sie noch in dem Monat ohne Abschlag in die Rente, in dem Sie 63 geworden sind. Anschließend ging die Treppe in großen Schritten nach oben - Menschen mit Baujahr 1957 konnten immerhin noch mit 63 und zehn Monaten eine abschlagsfreie Rente genießen. Voraussetzungen waren jeweils die 45 Jahre Versicherungszeit.
Muss man auf eine abschlagsfreie Rente auch weniger Steuern zahlen?
Nein, das Thema Steuern hat mit den Abschlägen nichts zu tun. Allerdings kann es eine steuerliche Erleichterung geben, wenn Sie eine Schwerbehinderung besitzen.
Was ist, wenn man die 45-jährige Wartezeit erfüllt UND einen Schwerbehindertenausweis hat?
Dann bekommen Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Das ist im Gesetz so festgelegt und bedeutet für Sie keinerlei Nachteile.
Eine Art "Super-Rente" - also eine Kombination aus Schwerbehindertenrente und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte - gibt es in Deutschland nicht.
Wer kann mir helfen, wenn ich weitergehende Fragen zur vorgezogenen Rente habe?
Ihre erste Anlaufstelle sollten die Antrags- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sein. Falls es hier schwierig ist, einen Termin zu bekommen - oder wenn Sie an einer weiteren, unabhängigen Meinung - interessiert sind - wenden Sie sich einfach an die Sozialrechtsberatung des SoVD. Uns gibt es in ganz Deutschland.
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