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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz

Statt des großen Wurfes kommen kleinere Änderungen – unter anderem höhere Beiträge für Kinderlose. Eine Kommission soll tiefgreifende Reformen vorschlagen.

Eine Pflegekraft beugt sich über einen Medikamentschrank, im Hintergrund sitzt eine ältere Frau im Rollstuhl.
Durch den demographischen Wandel wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen. Eine Kommission soll Vorschläge entwickeln, wie das System zukunftsfest gemacht werden kann. Foto: Reddragonfly / Adobe Stock

Mit höheren Beiträgen und einer Neuordnung der Leistungen will die Bundesregierung die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren. Das Bundeskabinett hat dazu das Pflegeneuordnungsgesetz auf den Weg gebracht. Für viele Versicherte bedeutet die Reform zusätzliche Kosten, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen zugleich von flexibleren und teilweise höheren Leistungen profitieren.

Bereits zum 1. Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Ihr Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich damit von derzeit 4,2 auf 4,5 Prozent. Zusätzlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich. Dadurch müssen Versicherte mit höheren Einkommen auf einen größeren Teil ihres Einkommens Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Ab 2028 kommt eine weitere Belastung hinzu: Für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartner*innen soll ein Zuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden. Ausnahmen sind unter anderem für Eltern von Kindern mit Behinderungen und pflegende Angehörige vorgesehen. Die zunächst geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind dagegen vom Tisch. Die Pflegeversicherung übernimmt diese weiterhin vollständig.

Keine Kürzung bei Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger

Der SoVD sieht die Beschlüsse zwiespältig. Er begrüßt ausdrücklich die Entscheidung zu den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige, kritisiert jedoch, dass der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkomme. Gegenüber der Funke-Mediengruppe betont die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Die Bundesregierung verzichtet weiterhin auf eine solide und solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung. Stattdessen bleibt es bei der Aussetzung des Bundeszuschusses bis 2028, sodass der Bund selbst zur weiteren Verschärfung des Finanzdefizits beiträgt. Außerdem bleibt der Bund der Pflegeversicherung weiterhin Milliarden aus der Pandemiezeit schuldig.“

Die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigte Expertenkommission zur Zukunft des Pflegesystems soll bereits im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und im Laufe des nächsten Jahres Ergebnisse vorlegen. Die angekündigte Kommission für grundlegende Strukturreformen ist nach Einschätzung des SoVD überfällig. Der Verband erwartet von ihr schnelle und konkrete Vorschläge.

Änderungen bei Pflegegraden

Auch auf der Leistungsseite sind größere Änderungen geplant. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 sollen neu gebündelt und erhöht werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dadurch flexibler entscheiden können, wofür sie die verfügbaren Mittel einsetzen. Der bisherige Entlastungsbetrag wird ab Pflegegrad 2 durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt. Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren soll dieses bis zu 300 Euro monatlich beziehungsweise 3.600 Euro jährlich betragen.

Änderungen gibt es außerdem bei der Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Die Kriterien sollen angepasst werden. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, gilt laut Gesundheitsministerium jedoch Bestandsschutz. Bei neuen Begutachtungen soll außerdem stärker geprüft werden, ob Rehabilitationsmaßnahmen Pflegebedürftigkeit verhindern oder verringern können.

SoVD: Beschluss bleibt Spargesetz

Langfristig sollen die Leistungen stärker mit den steigenden Kosten Schritt halten: Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge auf Grundlage der Kerninflationsrate vorgesehen. Damit sollen Preissteigerungen nicht mehr allein von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Der SoVD sieht in dem Kabinettsbeschluss dennoch in erster Linie eine weitere Belastung der Versicherten. Die Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen werde sich dadurch kaum verbessern. Michaela Engelmeier unterstreicht: „Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz damit in wesentlichen Teilen ein Spar- und Mehrbelastungsgesetz – auf Kosten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.“