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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Gesundheitsreform beschlossen – SoVD warnt vor Belastungen für Versicherte

Der Bundestag stimmt dem GKV-Sparpaket zu. Der SoVD kritisiert höhere Zuzahlungen und Einschnitte bei der Familienversicherung.

Ein älterer Patient sitzt einer Ärztin gegenüber, die ihm etwas erklärt.
Das Gesundheitssystem steht vor großen Herausforderungen. Das Sparpaket soll die Finanzlücke schließen, bringt aber Einschnitte für Versicherte. Foto: Robert Kneschke / Adobe Stock

Die Gesundheitsreform ist das letzte große politische Reformprojekt der Bundesregierung vor der parlamentarischen Sommerpause. Nach einer hektischen Woche mit kurzfristigen Änderungen am Gesetzestext, einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und einer hitzigen Debatte im Bundestag, hat das Parlament die Reform am Freitag beschlossen. 

Für Versicherte stehen damit ab dem nächsten Jahr große Veränderungen an. Für sie steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente von bisher 5 bis 10 Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro. Außerdem werden einzelne Leistungen der Krankenkassen eingeschränkt: Homöopathische Behandlungen sollen künftig nicht mehr erstattet werden, die Hautkrebsvorsorge wird überprüft und der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent der Kosten. Die bisherigen Härtefallregelungen bleiben jedoch bestehen. 

Der SoVD sieht in den erhöhten Zuzahlungen eine Belastung für Versicherte. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt fest: „Die geplanten höheren Zuzahlungen etwa für Medikamente und Krankenhausaufenthalte sehen wir sehr kritisch. Sie treffen vor allem Menschen, die ohnehin knapp kalkulieren müssen, aber nicht immer von Härtefallregeln profitieren.“

Einschnitte bei der Familienversicherung und höhere Beitragsbemessungsgrenze 

Auch bei den Beiträgen und der Familienversicherung soll es Änderungen geben. Ab 2028 wird für viele bislang kostenlos mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent fällig. Ausnahmen gelten unter anderem für Elternteile mit Kindern unter 12 Jahren, Menschen mit Behinderungen, Rentner*innen sowie pflegende Angehörige. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben, wodurch Gutverdienende auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. 

Darüber hinaus sollen vor bestimmten planbaren Operationen – etwa beim Einsatz künstlicher Kniegelenke – verpflichtend Zweitmeinungen eingeholt werden. Bei längeren Erkrankungen soll außerdem eine freiwillige Teilkrankschreibung ermöglicht werden.

Bundeszuschuss steigt etwas, bleibt aber weiterhin zu niedrig

Auch andere Akteure werden belastet, um das erwartet Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung von fast 19 Milliarden Euro im nächsten Jahr zu decken und weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. 

Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und die Pharmaindustrie müssen sich auf begrenzte Vergütungssteigerungen und höhere Rabattregelungen einstellen. Auch die Krankenkassen sollen durch geringere Verwaltungs- und Werbeausgaben Kosten einsparen. Gleichzeitig übernimmt einen etwas größeren Teil der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden stellt er 2027 statt der ursprünglich geplanten 250 Millionen Euro nun eine Milliarde Euro zusätzlich bereit. Zudem wird der jährliche Bundeszuschuss an die Krankenkassen weniger stark gekürzt als zunächst vorgesehen. Der SoVD setzt sich seit Langem dafür ein, dass der Bund die Krankenversicherungsbeiträge von Grundsicherungsbeziehenden vollumfänglich übernimmt. Das würde den Krankenkassen erhebliche finanzielle Entlastungen bringen. 

Jetzt ist der Bundesrat am Zug

Gegenüber der Rheinischen Post erklärte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Der SoVD bleibt dabei: Es darf zu keiner Kürzung des Bundeszuschusses kommen. Der Bund darf gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht weiter auf die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung abwälzen. Das gilt besonders für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden. Auch die nun zusätzlich vorgesehenen Bundesmittel bleiben völlig unzureichend, solange die tatsächlichen Kosten bei bis zu rund zwölf Milliarden Euro jährlich liegen.“

Ob die Reform wie beschlossen in Gesetze gegossen wird, ist noch nicht klar. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am Freitag damit befassen und könnten den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Bundesländer befürchten insbesondere, dass Kliniken infolge der Reform schließen müssen.