Direkt zu den Inhalten springen

aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Gesetzentwürfe Wohngeld-Plus-Gesetz und Heizkostenzuschussgesetz

SoVD-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes

1 Zusammenfassung der Gesetzesentwürfe

Wohngeld-Plus

Das Wohngeld-Plus soll u.a. die folgenden wesentlichen Änderungen enthalten:

  • Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente
  • Einführung einer dauerhaften Klimakomponente
  • Ausweitung des Anspruchberechtigtenkreises durch Anhebung der Einkommensgrenzen
  • Neu-Zuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen
  • Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitungsdauer

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Wohngeld zu stärken, eine Klimakomponente einzuführen und einmalig kurzfristig einen Heizkostenzuschuss zu zahlen. Der Gesetzentwurf für ein Wohlgeld-Plus geht nun deutlich weiter: Es soll neben der Klimakomponente ein dauerhafter Heizkostenzuschuss beim Wohngeld eingeführt werden. Bei der dauerhaften Heizkostenkomponente beträgt der Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung zwei Euro je Quadratmeter Richtfläche pro Monat. Im Schnitt bekommen Wohngeld-Haushalte letztlich 1,20 Euro pro Quadratmeter und mehr im Monat. Dabei gelten dieselben Richtflächenwerte wie bei der Berechnung der Wohngeldhöhe selbst: für eine Person max. 48 qm, für zwei Personen 62 qm und für jede weitere Person +12 qm. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt der Heizkostenzuschuss dann höchstens 96 Euro.

Die zum 1. Januar 2021 eingeführte CO2-Komponente bleibt von den Neuerungen unberührt: Wohngeldbeziehende sollen die Heizkosten- und Klimakomponente also zusätzlich erhalten. Die Klimakomponente soll mit dem Ziel eingeführt werden, Mietsteigerungen infolge von Gebäudesanierungen aufgrund energetischer Maßnahmen auszugleichen, denn hierzu wurden Vermieter nicht zuletzt mit dem Gebäudeenergiegesetz gesetzlich stärker verpflichtet. Der vorgesehene Zuschlag auf die Miethöchstbeträge soll 40 Cent pro Quadratmeter und Monat (gemäß der Richtwohnflächen) betragen. Dabei ergeben sich bei der Klimakomponente Höchstbeträge von 19,20 Euro für Ein-Personen-Haushalte.

Des Weiteren wird die Wohngeldformel überarbeitet, mit der die Anspruchshöhe des Wohngeldes berechnet wird. Wie hoch das Wohngeld letztlich ausfällt, hängt vom monatlichen Gesamteinkommen, der zu berücksichtigenden Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Rund 1,4 Millionen neue Haushalte werden vom Wohngeld-Plus profitieren: Das Einkommen dieser Haushalte hatte bisher die Grenzen für eine Anspruchsberechtigung überschritten. Dazu zählen auch sogenannte 380.000 Wechsler-Haushalte, die zuvor etwa Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII hatten und nach der Wohngeldreform auf die Wohngeldbehörden verwiesen werden (als vorrangige Leistung).

Mit der Wohngeld-Reform erfolgt eine neue Zuordnung der Gemeinden/Kreise. Hierfür werden Daten des Statistischen Bundesamtes von 2019/2020 zu Grunde gelegt. Aktuell basiert die Mietenstufen-Zuordnung auf Daten von 2016/2017. Mit der Neuzuordnung werden tendenziell mehr Kreise und Gemeinden höheren Mietstufen zugeordnet.

Außerdem werden weitere Anpassungen vorgenommen, die der Verwaltungsvereinfachung und der Beschleunigung der Bearbeitungsdauer in den Wohngeldbehörden dienen. So sollen z.B. längere Bewilligungszeiträume gewährt werden (bis zu 18 Monate), wenn die Einkommensverhältnisse gleichbleiben.Aktuell wird Wohngeld in der Regel nur für 12 Monate bewilligt.Vorläufige Zahlungen sowie Rückforderungen von erbrachten Wohngeldleistungen sollen ermöglicht werden, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass kein Wohngeldanspruch (oder ein geringerer) bestand. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf geregelt werden, dass einmalige Einkommen nur berücksichtigt werden, wenn sie in den letzten zwölf Monaten zugeflossen sind – aktuell umschließt der Betrachtungszeitraum drei volle Jahre.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Nachdem in diesem Jahr Wohngeld-Beziehenden bereits ein einmaliger Heizkostenzuschuss zugesprochen wurde, der seit diesem Sommer ausgezahlt wird, soll nun erneut ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt werden. Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die Zusatzbelastungen bei den Energiekosten von 2022 kompensiert werden, die über den ersten Heizkostenzuschuss nicht ausgeglichen werden konnten. Das gilt für alle Haushalte, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld beziehen und für weitere Personengruppen wie Auszubildende und Studierende, die BAföG und andere staatliche Leistungen erhalten.

Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 100 Euro. Für Empfänger*innen von BAföG,Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen soll der Heizkostenzuschuss 345 Euro betragen.

2 Gesamtbewertung

Die Wohngeldreform kommt gerade rechtzeitig. Die Heizperiode startet spätestens zum 1. Oktober und Menschen mit niedrigen Einkommen müssen für eine warme Wohnung mehr Geld ausgeben, denn häufig leben sie in schlecht isolierten Wohnungen. Sie brauchen also kurzfristige Lösungen, um die Sicherheit zu bekommen, diesen Winter finanziell zu überstehen.

Der SoVD begrüßt daher ausdrücklich, dass sich das Wohngeld ab Januar 2023 verdoppeln soll. Wohngeld-Plus-Haushalte bekommen dann im Schnitt 370 Euro im Monat als Zuschuss zu Miete/Heizkosten – das sind 190 Euro mehr als zuvor. Vielen Menschen mit niedrigen Einkommen und Renten nimmt das die Angst, ihre Nebenkostenabrechnungen nicht mehr zahlen zu können – sofern sie von der Leistung wissen und diese auch in Anspruch nehmen. Mit der Reform werden die Einkommensgrenzen ausgeweitet und so werden deutlich mehr Haushalte vom Wohngeld-Plus profitieren, nämlich 1,04 Millionen Haushalte, die bislang weder Wohngeld noch Grundsicherungsleistungen bezogen haben. Die Ausweitung des Anspruchberechtigtenkreises war zwingend erforderlich, denn nicht nur Menschen knapp über der Existenzsicherungsschwelle geraten in Zahlungsnot. Die finanzielle Be- bzw. Überlastung durch die explodierenden Energiekosten und die steigenden Mieten reicht weit bis in die Mitte der Gesellschaft hinein.

Die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente war zwar im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, aber aufgrund der Entwicklungen dringend geboten. Vor dem Hintergrund der Energiepreiskrise kann das Wohngeld nur mit Zuschüssen zu den Heizkosten tatsächlich seinen Zweck erfüllen, mit dieser Leistung den Grundsicherungsbezug zu vermeiden. Daher begrüßt der SoVD diese Regelung ausdrücklich. Aus Sicht des SoVD hätte aber das Wohngeld-Plus um eine Stromkostenkomponente (zusammen mit der Heizkostenkomponente um eine „Energiekostenkomponente“) erweitert werden müssen, da die Stromkosten die Haushalte nicht minder belasten.

Der einmalige Heizkostenzuschuss, der deutlich höher als der erste ausfallen soll, ist aus SoVD-Sicht genau das richtige Signal zum richtigen Zeitpunkt. Wohngeld-Haushalte bekommen so kurzfristig mehr Sicherheit, die Erhöhungen bei den Abschlagszahlungen in diesem Winter bewältigen zu können.

Auch die Einführung einer Klimakomponente möchte der SoVD ausdrücklich begrüßen. Sie zeigt: Klimaschutz und Soziales schließen sich nicht gegenseitig aus. Der Vorstoß, dass die Mietenstufen infolge der Klimakomponente de facto um 40 ct/qm erhöht werden, weil die notwenigen Sanierungen für mehr Energie-Effizienz die Mietpreise weiter wachsen lassen werden, ist wichtig und richtig. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind: Mietsteigerungen müssen allgemein wirksam begrenzt und der soziale Wohnungsbau mithilfe öffentlicher und gemeinnütziger Träger erheblich ausgebaut werden. Der Bestand an öffentlichen Wohnungen muss stark erweitert werden: Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen 100.000 Wohnungen pro Jahr reichen nicht aus. Menschen müssen sich ihre Mieten leisten können.

Zwar kann das Wohngeld kurzfristig soziale Härten abfedern, wir brauchen aber langfristige Lösungen. Niemand soll trotz Vollzeitbeschäftigung auf staatliche Leistungen angewiesen sein. Niemand soll neben seiner Erwerbstätigkeit und den familiären Verpflichtungen zahlreiche Anträge ausfüllen und die Kommunikation mit den Ämtern stemmen müssen. Denn Menschen müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft erwirtschaften können. Das Wohngeld darf nicht zum Auffangbecken für den Niedriglohnsektor oder zu Ausfallbürgen für fehlende Regelungen auf dem Energiemarkt werden. Für den SoVD ist daher klar: Wir brauchen Energiepreise, die sich die Menschen leisten können. Und vor allem aber brauchen wir Löhne und Renten, die den Lebensunterhalt heute und auch im Alter sichern.

Berlin, 29. September 2022
DER BUNDESVORSTAND
Abteilung Sozialpolitik