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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende

Stellungnahme des SoVD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs.

Zusammenfassung des Gesetzentwurfs

Der Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten-und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs sieht eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes vor. Die Energiepreispauschale soll automatisch ausgezahlt werden. Anspruch haben diejenigen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenteder gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit wird die Energiepreispauschale alle Rentner*innen sowie Pensionäre erreichen.

Die Energiepreispauschale soll der Versteuerung unterliegen, nicht als Sozialleistung gelten und auf diese auch nicht angerechnet werden. Außerdem soll sie nicht gepfändet werden können. Erhält eine Person mehrere Rentenleistungen, so soll sie die Energiepreispauschale nur einmal erhalten. Der Bund trägt dafür die Kosten.

Außerdem sieht der Entwurf die Ausweitung des sogenannten Übergangsbereichs (Midijob) vor: Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich soll zum 1. Januar 2023 die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben werden.