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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Erwerbstätige Renter*innen erhalten Energiepauschale doppelt

Im Dezember wird die Energiepauschale an Rentner*innen ausgezahlt. Wer im Ruhestand arbeitet und sie bereits im September bekam, erhält die 300 Euro erneut.

Alter und junger Mann arbeiten in Bäckerei.
Beschäftigte und Rentner*innen erhalten die Energeipauschale zu unterschiedlichen Zeiten. Wer beide Kriterien erfüllt, bekommt sie sogar doppelt. Foto: contrastwerkstatt / Adobe Stock

Lange wurde um die Energiepauschale für Rentner*innen gerungen. Nachdem Beschäftigte im September die 300 Euro zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt bekamen, landet bei Rentner*innen die Unterstützung im Dezember auf dem Konto.

Nach Angaben des Sozialministeriums werden etwa zwei Millionen Rentner*innen die Energiepauschale dabei doppelt bekommen. Dies betrifft in erster Linie Menschen, die im Ruhestand weiter arbeiten – sei es sozialversicherungspflichtig oder in geringfügiger Beschäftigung.  Zudem sind knapp 100.000 Versicherte zwischen Ende September und Dezember in den Ruhestand gewechselt.

Rentenversicherung: Keine ungerechtfertigte Leistung

Laut der Deutschen Rentenversicherung handelt dabei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.

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