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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Erwerbsminderungsrente in Altersrente umwandeln – das sollten Sie wissen

Wer zu krank ist, seinen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten, bekommt in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente. Zumindest wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Doch was passiert eigentlich, wenn die Regelaltersrente erreicht wird? Läuft die Erwerbsminderungsrente dann einfach weiter? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen zum Übergang von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente.

Erwerbsminderungsrente in Altersrente umwandeln – das sollten Sie wissen

Muss ich irgendwann eine Altersrente beantragen?

Sie müssen nicht, sollten es aber unbedingt tun! Denn Ihre Erwerbsminderungsrente läuft maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Damit Sie ab dem nächsten Monat nicht ohne Einkommen dastehen, sollten Sie rund drei bis sechs Monate davor Ihre Altersrente beantragen.

Beispiel: Magda ist Jahrgang 1960. Sie bezieht eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, ihre persönliche Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten (siehe Grafik). Zu diesem Zeitpunkt wird ihre Erwerbsminderungsrente auslaufen. Aus diesem Grund sollte sie rund fünf Monate vorher einen Antrag auf Altersrente stellen. Wenn sie zu lange wartet, entsteht möglicherweise eine finanzielle Lücke – mit fatalen Folgen für Miete und andere Ausgaben.

Ist meine Altersrente höher oder niedriger als die Erwerbsminderungsrente?

Niedriger fällt sie nicht aus, zumindest nicht wenn beide Rentenarten nahtlos ineinander übergehen. Denn für diesen Fall gilt eine Art Schutzwall, der dafür sorgt, dass Sie nicht weniger in der Tasche haben als zu Zeiten der EM-Rente.

Ob die Altersrente höher ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist zum einen, wie lange Sie bereits krankheitsbedingt ausfallen. Wer viele Jahre nicht arbeiten konnte und dementsprechend nur geringe Entgeltpunkte gesammelt hat, hat nur eine geringe Altersrente zu erwarten. Doch in den meisten Fällen treten Erwerbsminderungsrenten in einem fortgeschrittenen Alter auf. Zu einem Zeitpunkt, an dem das Rentenkonto bereits auf ein mitunter stattliches Volumen angewachsen ist.

Dieses Prozedere führt in der Regel zu einer höheren Altersrente. An dieser Stelle sollten Sie jedoch Folgendes wissen: Etwaige Abschläge, die bei der Erwerbsminderungsrente leider noch gang und gäbe sind, werden beim nahtlosen Wechsel in die Altersrente übernommen.

Kann man auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man aktuell Erwerbsminderungsrentner ist?

Ja, auch das ist möglich. Allerdings gibt es in der Praxis einige Stolpersteine, die genau das verhindern – insbesondere bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese können Sie nur beziehen, wenn Sie auf insgesamt 45 Versicherungsjahre kommen. Zeiten der Erwerbsminderungsrente zählen hier allerdings nicht mit. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder der Rente nach 35 Versicherungsjahren kann Ihnen die EM-Rente in dieser Beziehung übrigens keinen Strich durch die Rechnung machen. Hier sind es eher die zu erwartenden Abschläge, die viele Menschen vor einer vorgezogenen Altersrente zurückschrecken lassen.

Die wichtigste Information in dieser Situation ist: Erfolgt der Wechsel von der EM- zur Altersrente innerhalb von 24 Monaten, müssen Sie keine neuen Abschläge hinnehmen. Denn durch den nun geltenden Bestandsschutz kann die Altersrente nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.

Was ist mit einem Minijob neben der Erwerbsminderungsrente? Kann ich den auch im Rahmen der Altersrente ausüben?

Auf jeden Fall. Falls Sie bereits als Erwerbsminderungsrentner einen Minijob hatten, können Sie diesen behalten. Beginnen Sie im Rahmen der Regelaltersgrenze Ihren Ruhestand, wird es jetzt sogar noch einfacher für Sie: Ab diesem Zeitpunkt können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Nutzen Sie eine Form der vorgezogenen Altersrente, bleibt ein Einkommen bis 450 Euro im Monat ohne Folgen. Rechnen müssen Sie, wenn Sie mehr verdienen – dann gilt die Flexirente.

Fazit

Ihre Erwerbsminderungsrente läuft maximal bis zur individuellen Regelaltersgrenze. Egal ob es sich um eine befristete oder unbefristete EM-Rente handelt. Denken Sie daran, rechtzeitig einen Antrag für die zu erwartende Altersrente zu stellen – ansonsten droht eine empfindliche Lücke.

Wenn die Altersrente ansteht, verfügen die meisten Menschen über mehrere Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich Fragen, zum Beispiel:

Ist die Rente mit Schwerbehindertenausweis besser als die nach 45 Jahren?
Soll ich lieber bis zur Regelaltersrente warten?
Kann ich zwei Varianten der vorgezogenen Rente miteinander kombinieren, um die Abschläge zu umgehen?

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