In diesem Beitrag geben wir Ihnen fünf wertvolle Tipps an die Hand. Wenn Sie sich an unseren Hinweisen orientieren, holen Sie das optimale Ergebnis aus Ihrem Termin beim Gutachter heraus.
Wenn es um die Rente geht: Erfahrungen des SoVD zum Termin mit dem Gutachter
Wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie im Laufe des Verfahrens irgendwann persönlich zum Gutachter eingeladen werden. Hier unterscheidet sich die Vorgehensweise bei der EM-Rente deutlich vom Schwerbehindertenrecht. Denn wer seinen Schwerbehindertenausweis beantragt, muss nur in sehr seltenen Fällen einen Gutachter aufsuchen.
Seien Sie also nicht überrascht, wenn einige Wochen nach Ihrem Antrag ein Brief der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten liegt. Nach unserer Erfahrung laufen mehr als 90 Prozent aller Anträge zur EM-Rente über den Gutachter. Nicht immer wird Sie ein veritabler Amtsarzt untersuchen. Sehr häufig arbeitet der Rententräger mit niedergelassenen Fachärzten zusammen, die sich über solche Gutachten etwas dazuverdienen.
Also, lehnen Sie sich entspannt zurück. Hier kommen unsere fünf Tipps zum Termin mit dem Gutachter.
1. Die Untersuchung spielt sich nicht nur im Behandlungszimmer ab
Sie sitzen im Wartebereich. Irgendwann werden Sie aufgerufen, und der Arzt bittet Sie ins Zimmer, wo er Sie begutachten kann. Solche Termine variieren der Länge nach stark. Einige Mitglieder berichten von wirklich eingehenden Untersuchungen, andere beschweren sich, dass sich der Mediziner überhaupt keine Zeit genommen hat. Lassen Sie sich hiervon nicht beirren, Sie haben es nicht in der Hand.
Was aber wichtig ist: Immer wieder bekommen wir mit, dass sich der Arzt die Freiheit nimmt, Sie nach dem Termin weiterhin im Auge zu behalten. Kann er zum Beispiel aus seinem Fenster den Parkplatz sehen, sollten Sie es sich zweimal überlegen, trotz starker Sehschwäche mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren.
2. Nicht jeder nette Gutachter befürwortet Ihre Rente
Es ist der Klassiker. Nach dem Termin rufen Mitglieder bei unseren Beratern für Sozialrecht an und schwärmen von der „guten Chemie“, die zwischen ihnen und dem Arzt spürbar gewesen sei. „Endlich mal jemand, der meine Beschwerden ernst nimmt“ – solche Beschreibungen hören wir häufiger. Und natürlich ist das erst einmal ein Grund zur Freude: Ein sympathischer Mediziner, der auf den Patienten eingeht, ist immer besser als ein arroganter Fatzke.
Schließen Sie daraus aber bitte nicht, dass die Freundlichkeit des Arztes direkte Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Jeder Gutachter macht zunächst einmal seinen Job. Wenn er dabei nett ist, sollten wir das begrüßen. Deswegen zu erwarten, dass er Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente unterstützt, ist jedoch der falsche Ansatz. Im Zweifelsfall erleben Sie mit dem Bescheid eine große Enttäuschung.