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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Symbolbild: Kontakt zum SoVD Kiel

Moin im Kreisverband Plön!

Hallo liebe Mitlieder und Freunde des SoVD Kreisverbands Plön

Aktuell findet in Damp die Landesverbandstagung des Landesverbands Schleswig-Holstein statt.

Am Samstagvormittag fand der öffentliche Teil statt, bei dem es neben einer guten Moderation durch Jan Martensen auch wieder musikalische Einlagen durch die Bigband des Theodor Storm Gymnasiums Husum.

Zu den Redner diese vormittags zählten:

  • Alfred Bornhalm (Landesvorisz´tzender und Sovd-Präsident)
  • Sabine Mues (frischgewählte Kreispräsidentin Rendsburg-Eckernförde)
  • Michaela Engelmeier (SoVD Bundesvorsitzende)
  • Kristina Herbst (Landtagspräsidentin)
  • Hans-Otto Umlandt (Tagungspräsident Landesverbandstagung)

Alle Redner legten die Notwendigkeit des SoVD klar und zeigten auch die Erfolge auf.

Der Arbeitsmarkt bleibt für Menschen mit Behinderungen weiter "exklusiv"

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Das neue Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.“

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes debattiert. Aus Sicht der SoVD-Vorstandsvorsitzenden Michaela Engelmeier hat das Thema derzeit nicht nur eine soziale, sondern auch eine gesamtwirtschaftliche Komponente. „Täglich lesen, sehen und hören wir vom allgegenwärtigen Fachkräftemangel. Auf der anderen Seite gönnt es sich aber die Wirtschaft, auf das große Potenzial an gut ausgebildeten Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen zu verzichten. Gerade wird die wertvolle Leistungskraft von fast 200.000 arbeitswilligen Frauen und Männern verschenkt - nur aus Bequemlichkeit, Vorurteilen oder Unwissenheit“, so Engelmeier.

Den Gesetzentwurf bewertet die SoVD-Vorstandsvorsitzende differenziert: „Es ist ein Schritt nach vorn, aber auch ein Schritt zurück. Gut ist, dass der Arbeitsmarkt nun inklusiver gestaltet werden soll. Auch die höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen, wird eine zusätzliche Motivation sein. Unverständlich und das völlig falsche Zeichen ist aber, zeitgleich das mögliche Bußgeld zu streichen, wenn Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen. Gesetzesbruch ohne Sanktionen ergibt auch hier einfach keinen Sinn.“

V.i.S.d.P.: Peter-Michael Zernechel