Direkt zu den Inhalten springen

aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Darum brauchen wir einen Freibetrag in der Grundsicherung

Die Grundsicherung in Deutschland ist Teil der Sozialhilfe. Grundsicherung erhält nur derjenige, der hilfebedürftig ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und einige weitere Voraussetzungen erfüllt.

* Aktualisiert am 26.02.2019

Der Freibetrag ist eine Frage der Gerechtigkeit

Es muss unterschieden werden zwischen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, umgangssprachlich auch „Hartz IV“) und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII). Es bestimmen also zwei unterschiedliche Sozialgesetzbücher über die Einzelheiten für die Betroffenen. Viele Details gelten sowohl für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch für Menschen, die Grundsicherung aufgrund von Alter oder Krankheit beziehen. So sind die Regelsätze, also der Betrag der monatlich für Nahrungsmittel, Kleidung, Freizeit oder Strom ausgegeben werden soll, grundsätzlich identisch. Im Jahr 2017 beträgt dieser für eine Einzelperson 409 Euro. Obendrauf gibt es noch Geld für die Begleichung der angemessenen Kosten für eine kleine Wohnung.

Es gibt aber auch Unterschiede. Eine wesentliche Unterscheidung machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bei der Anrechnung von Einkommen. Für Empfänger von Hartz IV gilt ein Freibetrag, der zum Beispiel bei der Anrechnung von Einkommen aus Minijobs angewendet wird. Die ersten 100 Euro werden überhaupt nicht angerechnet, anschließend kommt eine Staffelung zum Einsatz. Die Folge ist, dass Hartz-IV-Empfänger einen guten Teil ihres Hinzuverdienstes behalten dürfen. On top auf die Stütze. Diese Regelung ist sinnvoll, fördert sie doch die Bereitschaft, auch kleinere Jobs anzunehmen.

Um die Lebensleistung betrogen

Im SGB XII, also bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter, gibt es diese Regelung allerdings nicht. Insbesondere für Rentnerinnen und Rentner ist das ärgerlich. Denn es ist egal, ob sie in ihrem Leben einen Rentenanspruch von 180 oder 650 Euro erarbeitet haben – wenn sie in die Grundsicherung fallen, wird alles angerechnet. Jeder Cent. Sie bekommen vom Sozialamt so viel Geld überwiesen, so dass sie damit auf dem Niveau des Regelsatzes plus angemessene Miete ankommen. Die eigentliche Ungerechtigkeit daran ist: Hätten sie nie gearbeitet und überhaupt keinen Rentenanspruch erworben, würden sie dennoch den gleichen Betrag im Portmonee vorfinden.

Das ist ungerecht. Wenn sich Lebensleistung nicht bemerkbar macht, verlieren die Menschen in Deutschland den Glauben an den Sozialstaat. Deshalb brauchen wir für die Grundsicherung  im Alter und bei Erwerbsminderung einen Freibetrag!

Der Sozialverband Schleswig-Holstein schlägt vor, einen generellen Freibetrag von 25 Prozent auf den eigenen Rentenanspruch anzuwenden.

Ein Beispiel: Harro Mustersen aus Musterrönfeld geht mit 65 in den Ruhestand. Weil er in den letzten Jahren lange arbeitslos war, hat er einen Anspruch auf 640 Euro gesetzliche Rente. Nach aktueller Gesetzeslage würde dieses Geld komplett auf die Grundsicherung angerechnet werden – von der eigenen Lebensleistung würde Herr Mustersen nichts merken. Mit einem Freibetrag in Höhe von 25 Prozent auf die gesetzliche Rente, hätte Herr Mustersen 160 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Dieses Geld könnte er zusätzlich zur Grundsicherung behalten. Auf diese Weise würde die Lebensleistung von Harro Mustersen zumindest anteilig anerkannt und gewürdigt.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden?