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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Bundestag stellt sich der aktuellen Krise

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus stellte der Deutsche Bundestag erstmals in seiner Geschichte eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. In der Folge ergriffen der Bund und insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb kürzester Zeit sehr weitreichende Maßnahmen. Eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen stellen wir hier kurz vor.

Blick auf Kanzleramt und Reichstag in Berlin.
Foto: whitelook / Adobe Stock Während ein Virus das öffentliche Leben in Deutschland zum Stillstand zwingt, erweist sich das politische System als handlungsfähig.Foto: whitelook / Adobe Stock

Vorrangiges Ziel der Bundesregierung war und ist es, das Gesundheits- und Pflegesystemauf die Behandlung von an dem Virus erkrankten Menschen vorzubereiten. Zudem sollte die Bevölkerung auch während der Krise mit Energie, Wärme und Lebensmitteln versorgt werden.

Den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie begegnen die politisch Verantwortlichen mit
einem Bündel an Maßnahmen und Gesetzen, die wir im Folgenden kurz erläutern.


Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld


Betriebe, die unter den Folgen der Krise leiden, können rückwirkend zum 1. März 2020 schneller Kurzarbeit anmelden.
Um eine Entgeltersatzleistung zu beantragen, müssen künftig nur noch zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Das soll Menschen die Sorge um ihren Arbeitsplatz nehmen. Darüber hinaus werden die Zuverdienstmöglichkeiten innerhalb von Kurzarbeit ausgeweitet.


Vereinfachtes Verfahren bei der Grundsicherung


Ein Sozialschutz-Paket soll Leistungen zur Sicherung der Existenz schneller zugänglich machen. In einem vereinfachten Verfahren wird dabei die Vermögensprüfung ausgesetzt. Zudem gelten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich als angemessen. Auch ältere und erwerbsgeminderte Menschen sowie Berechtigte im Sozialen Entschädigungsrecht sollen von diesen Maßnahmen profitieren.


Hoher Bedarf an medizinischem Personal



Um einen Anreiz zur Aufnahme von Beschäftigungen in sogenannten systemrelevanten Berufen zu schaffen, wird die
jährliche Hinzuverdienstgrenze für Frührentner*innen im Jahr 2020 von derzeit 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben.
Das soll insbesondere das Gesundheitswesen und die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Ordnung allgemein
stärken und aufrechterhalten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten bleiben unverändert.


Entlastung für Ärzt*innen und Krankenhäuser


Krankenhäuser, die ihre Kapazitäten an Betten erhöhen und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten einrichten, erhalten Finanzierungshilfen. Planbare Operationen und Behandlungen
sollen sie hierfür möglichst verschieben. Auch niedergelassene Ärzt*innen erhalten Zahlungen, um dadurch etwa den
Rückgang an Patient*innen auszugleichen.


Pflegerische Versorgung weiterhin sicherstellen


Externe Qualitätskontrollen im Rahmen des Pflege-TÜVs sind bis Ende September ausgesetzt, um dadurch das Pflegepersonal zu entlasten. Hinweisen auf Missstände wird weiterhin nachgegangen. Um die pflegerische Versorgung
aufrechtzuerhalten, können Anbieter zudem befristet von gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zur Personalausstattung abweichen.

Begutachtungen zum Pflegegrad nehmen die Medizinischen Dienste befristet nicht mehr persönlich, sondern nach Aktenlage oder auch per Video vor. Auf diese Weise soll das Risiko von Infektionen sinken.


Erhöhter Kündigungsschutz von Mietverhältnissen


Zum Schutz von Mieter*innen und Kleinstunternehmer*innen, die aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ihre Miete
oder Rate nicht mehr zahlen können, werden Kündigungsmöglichkeiten von Miet- und Pachtverhältnissen sowie Verbraucher*innendarlehen zeitlich begrenzt eingeschränkt.

Leistungen der Grundversorgung  wie Strom, Gas oder Telekommunikation sollen auch im Fall vorübergehender  Zahlungsrückstände weiterlaufen und Insolvenzverfahren vermieden werden.


Erleichterungen für Vereine und Stiftungen


Vereine können notwendige Abstimmungen und Mitgliederversammlungen in diesem Jahr auch mittels elektronischer
Kommunikation durchführen. Dadurch sollen Versammlungen mehrerer Menschen an einem Ort vermieden werden.
Organisationen wie etwa auch der SoVD können so weiterhin erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben  handlungsfähig.

Bundestag setzt Notfallregelung in Kraft


Zur Finanzierung der krisenbedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben beschloss der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt in Höhe von zusätzlich 156 Milliarden Euro. Damit setzten die Abgeordneten eine im Rahmen der Schuldenbremse vorgesehene Regelung für Notfälle in Kraft. Darüber hinaus wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffen. Dieser Rettungsschirm umfasst ein Volumen von insgesamt 600 Milliarden Euro und soll Unternehmen helfen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Engpässe geraten sind. Die staatliche Kreditanstalt für  Wiederaufbau (KfW) hat darüber hinaus ein Sonderprogramm gestartet. Dieses soll kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen einen schnellen Zugang zu günstigen Krediten ermöglichen. Insgesamt stehen hierbei Garantien und Kredite für Unternehmen im Umfang von mehr als 1,8 Billionen Euro zur Verfügung.

SoVD hält Maßnahmen für grundsätzlich notwendig


Die außergewöhnlichen Umstände rechtfertigen aus Sicht des SoVD die zeitlich befristeten Maßnahmen. Es muss  jedoch regelmäßig überprüft werden, inwieweit diese noch notwendig und angemessen sind. Die unabhängig von Parteigrenzen in großer Einigkeit getroffenen Beschlüsse belegen dabei auch die Funktionsfähigkeit unserer
Demokratie.