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aktuelles aus dem Kreisverband Plön

Bleibt die „Rente mit 63“ doch?

In der Debatte über den Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren plädiert der SoVD dafür, Lebensleistungen anzuerkennen und die bestehende Möglichkeit beizubehalten.

Ein älterer Handwerker streicht eine Holzlatte mit einem Pinsel an.
Schon jetzt ist die abschlagsfreie Rente frühestens mit 64,6 Jahren möglich. Nach den Plänen der Rentenkommission, soll diese Regelung komplett wegfallen. Foto: SerPak / Adobe Stock

Die Rentenreform ist eines der wichtigsten Projekte, die die Bundesregierung nach der Sommerpause angehen will. Bei der Vorstellung der einzelnen Reformvorschläge der Rentenkommission Ende Juni demonstrierten die Koalitionsparteien noch Einigkeit. Mittlerweile gibt es jedoch auch aus den Regierungsparteien deutliche Kritik an dem „Gesamtkunstwerk“.

Sie entzündet sich vor allem an der vorgesehenen Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Die sogenannte „Rente mit 63“ ist für den Geburtsjahrgang 1961 tatsächlich erst mit 64 Jahren und sechs Monaten möglich. Für die folgenden Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise weiter. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Dieser Jahrgang erreicht die Altersgrenze im Jahr 2029.

“Rente mit 63” in der Bevölkerung beliebt

Die Vorschläge der Rentenkommission sehen vor, die Möglichkeit eines abschlagsfreien Rentenbeginns vor der regulären Altersgrenze abzuschaffen. Die Regelaltersgrenze steigt für alle ab 1964 Geborenen auf 67 Jahre. Dieser Jahrgang erreicht sie im Jahr 2031. Die Regierungschefs von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben die geplante Abschaffung mit Verweis auf die besondere Situation in den ostdeutschen Bundesländern kritisiert. Auch die SPD auf Bundesebene zeigt sich offen dafür, den früheren Renteneintritt beizubehalten.

Die Debatte trifft auch in der Bevölkerung einen Nerv. Wie eine aktuelle Insa-Umfrage zeigt, spricht sich eine große Mehrheit für den Erhalt der „Rente mit 63“ aus. Viele Befragte geben zudem an, die Regelung selbst nutzen zu wollen.

In der Umfrage für die „Bild am Sonntag“ sprachen sich 68 Prozent der Befragten gegen das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren aus. Weniger als ein Viertel unterstützte das Vorhaben, acht Prozent machten keine Angabe.

Für viele Menschen hat die Regelung eine persönliche Bedeutung: 56 Prozent wollen sie nach eigenen Angaben selbst nutzen oder haben dies bereits getan. 32 Prozent verneinten dies.

Nach 45 Beitragsjahren nicht mit Abschlägen bestrafen

Auch der SoVD verweist auf die Bedeutung des Modells. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier betont gegenüber der dpa, dass von der Regelung häufig Menschen mit langen Erwerbsbiografien und geringen Einkommen profitierten. Sie stellt fest: „Fast jede zweite leistungsberechtigte Person ist eine Frau, deren Rente im Durchschnitt nur knapp über der Armutsgrenze liegt. Auch viele Männer verfügen trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen über keine hohen Alterseinkommen. Wer bereits nach einem mittleren Schulabschluss ins Berufsleben eingestiegen ist und mehr als 45 Jahre gearbeitet hat, darf im Ruhestand nicht mit Abschlägen bestraft werden.“

Weiter betont Engelmeier, dass es für viele Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen schon aus gesundheitlichen Gründen kaum möglich sei, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. „Hunderttausende Erwerbstätige im Straßenbau, Teilen des Handwerks, in der Landwirtschaft oder auch im Bauwesen können nach 45 Jahren körperlicher Anstrengung schlicht nicht bis 65 oder gar 70 arbeiten. Ziel muss es darum sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Rentenalter überhaupt gesund erreichen.“

Der SoVD fordert daher, solche Lebensleistungen über die gesetzliche Rente anzuerkennen, statt soziale Ungerechtigkeiten weiter zu verschärfen.