Bestandsschutz beim Wechsel von EM- zur Altersrente. Auch bei Befristung?
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung so lange bezieht, bis der Einstieg in die Altersrente möglich ist, hat Glück: Denn in dieser Situation greift ein Bestandsschutz, so dass die Altersrente mindestens so hoch sein wird wie zuvor die EM-Rente. Doch gilt das auch, wenn die Erwerbsminderungsrente befristet ist?
Wer dauerhaft zu krank zum Arbeiten ist, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Zumindest dann, wenn die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt sind. Rückt dann irgendwann das reguläre Rentenalter näher, stellt sich die Frage: Wechseln Sie nun in die Altersrente? Oder bleiben Sie in der Rente wegen Erwerbsminderung, bis es nicht mehr geht?
Die EM-Rente läuft spätestens aus, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen. Also Ihr ganz persönliches gesetzliches Renteneintrittsalter.

Ab diesem Zeitpunkt würden Sie dann in die Regelaltersrente wechseln.
Aber natürlich nur, wenn Sie zuvor noch keine vorgezogene Altersrente beantragt haben. Von der gibt es drei Varianten:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Jede davon geht mit unterschiedlichen Einstiegskriterien einher. Und auch die Vorzüge - teilweise können diese Renten ohne Abschlag bezogen werden - sind nicht immer gleich.
Einen ersten Überblick erhalten Sie in diesem Video.
Auch in diese Varianten der vorgezogenen Altersrente können Sie wechseln, wenn Sie eine EM-Rente erhalten. Entweder bei laufendem Bezug oder nach dem Auslaufen der Erwerbsminderungsrente. Sie müssen also nicht warten, bis Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.
Bestandsschutz: Niemals weniger Geld als EM-Rente
Und das Beste ist: Wenn Sie nun von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln, ist die Altersrente immer MINDESTENS so hoch wie die zuvor bezogene EM-Rente. Das ist der Bestandsschutz, der immer dann greift, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen der EM-Rente in Ihre Altersrente wechseln.
Deswegen ist es theoretisch sogar möglich, in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen zu wechseln. Theoretisch würde man Ihre Altersrente um diesen Anteil nun kürzen - doch der Bestandsschutz sorgt dafür, dass die Altersrente nicht unter die zuvor erhaltene Erwerbsminderungsrente fällt.
Kann die Altersrente auch höher ausfallen?
Ja, kann sie. Das ist aber heutzutage selten der Fall. In der Regel immer dann, wenn die Erwerbsminderungsrente erst kurz vor dem Rentenalter beginnt. Denn dann kann sie nicht durch eine lange Zurechnungszeit besonders hochgerechnet werden.
Und selbst wenn das so ist: Der Bestandsschutz bewirkt, dass die Altersrente nicht NIEDRIGER ausfallen kann. Ist sie höher als die EM-Rente, erhalten Sie natürlich auch die höhere Rente.

"Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, von der EM-Rente in die Altersrente zu wechseln, sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Probeberechnung anfordern."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Daher unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine kostenlose Probeberechnung erstellen. Welche Rente wäre höher, wenn Sie die Altersrente demnächst bereits beantragen? Wie sieht es mit den Abschlägen aus? Nur mit diesen Informationen können Sie die richtige Entscheidung treffen.
Ist es wichtig, dass die Erwerbsminderungsrente unbefristet ist?
Nein, der Bestandsschutz greift auch bei befristeten vollen EM-Renten.
Abschließend kann man also sagen: Wer zunächst eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und dann - nach dem Auslaufen - in weniger als zwei Jahren die Altersrente erhält, landet immer weich. Denn die Altersrente ist niemals niedriger als die zuvor gezahlte EM-Rente.
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