Immer wieder erreichen uns dennoch Fragen rund um die Sozialberatung des SoVD. Die wichtigsten möchten wir deshalb an dieser Stelle für Sie beantworten.
„Vertritt der Sozialverband mich auch, wenn ich nicht Mitglied bin?“
Nein, der Sozialverband ist eine Solidargemeinschaft. Unsere erstklassige Sozialberatung können wir in dieser Form deshalb nur für Mitglieder anbieten.
„Ist die Sozialberatung für Mitglieder komplett kostenlos?“
Der SoVD berät seine Mitglieder kostenlos. Es fallen Pauschalen an, wenn wir darüber hinaus für Sie tätig werden:
- Widerspruch: 50 Euro
- Klage: 80 Euro
- Berufung: 90 bzw. 120 Euro
Der Sozialverband muss diese Pauschalen erheben, Hintergrund ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Geld erhalten Sie allerdings zurück, wenn wir Ihr Recht durchsetzen.
Durchweg kostenfrei arbeiten wir für Mitglieder, die seit mehr als zehn Jahren im Verband sind. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung sind ebenso von den Pauschalen befreit, darüber hinaus kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden.
„Ich habe Probleme mit meiner Rentenversicherung, bin ich beim SoVD richtig?“
Wenn es um Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht, auf jeden Fall. Hier bieten wir eine Rundum-Beratung an – zur Alters, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Auch das Thema Rehabilitation gehört dazu. Anders ist es bei privaten Rentenversicherungen, dazu gehören auch Riester-Verträge oder die VBL. In diesen Fragen können wir nicht helfen.
„Unterstützt mich der Sozialverband bei Schwierigkeiten mit meiner Krankenversicherung?“
Hier gilt die gleiche Logik wie bei der Rentenversicherung: Sind Sie gesetzlich versichert, stehen wir an Ihrer Seite. Haben Sie ein Problem mit einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie sich andere Hilfe holen.
„Ich habe Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Kann mich der Sozialverband beraten?“
Nein, in Schleswig-Holstein darf der SoVD Sie zu dieser Thematik nicht beraten. Hintergrund ist: Sollte der Fall vor Gericht gehen, wäre nicht das Sozialgericht verantwortlich. Der SoVD ist aber in seinem Wirken an die Zuständigkeit eines Sozialgerichts gebunden. Natürlich wissen wir, dass gerade diese Dokumente für viele Menschen von Bedeutung sind. Deshalb stellen wir kostenlose Informationen, sowohl zur Patientenverfügung als auch zur Vorsorgevollmacht, zur Verfügung.
„Ich habe eine Behinderung. Wie kann der SoVD mir helfen?“
Für Menschen mit Behinderung bietet die Sozialberatung zahlreiche Vorteile. Angefangen bei Problemen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (am Beginn einer Behinderung geht es oftmals um Krankengeld), über den Antrag für die Erwerbsminderungsrente bis zum Schwerbehindertenausweis: In all diesen Fragen steht der SoVD an Ihrer Seite. Bitte sprechen Sie uns an!
„Hilft der Sozialverband auch, wenn ich arbeitslos bin?“
Ja, und zwar sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“). Bescheide und Entscheidungen der Behörde werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft.
„Gibt es eine Wartezeit für die Sozialberatung des SoVD?“
Nein. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie Mitglied im Sozialverband werden. Wir können sofort helfen. Anders als bei privaten Versicherungen gibt es beim Sozialverband keine Wartezeit.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.
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